Hallo,
ich bin gerade in eine neue WG gezogen und die Vermieterin meinte dass ich die Wände neu streichen muss.
Das kommt mir irgendwie komisch vor, muss man nicht eigentlich vor dem Auszug die Wände neu streichen?
Ich habe auch extra nochmal in den Vertrag geschaut, aber da stand auch nichts davon drin.
Es ist jetzt nicht so dass ich mich weigern würde, ich habe ja auch keine Lust auf stress mit der Vermieterin, aber würde mich einfach mal interessieren ob das tatsächlich so ist dass ich das machen muss.
Danke, Lou
Hallo Lou, wenn hier in dem Mietvertrag nichts dementsprechendes vermerkt ist, das die Wohnung beim Auszug Renoviert oder gestrichen werden muss, ist es da wohl so. Ich würde mir dieses aber Dokumentieren für Später wenn sie wieder einmal ausziehen müssen oder wollen, das es hier nicht mit dem Vermieter zu Schwierigkeiten kommt. Normaler weise ist aber dieses in einem Standard Mietvertrag beinhaltet ob ja oder nein . Viel Spass noch in der Neuen Wohnung. lg de Tommy
hallo, Du schreibst das Du erst vor kurzem in eine WG gezogen bist. Hatte deine Vermieterin diese Wohnung vorher schon vermietet? Wenn ja, warum mußte der Vormieter die Wohnung nicht gestrichen übergeben?
Außerdem ist es nicht verständlich die Wohnung nach dem Einzug neu zu streichen.
Und was sagen deine WG Mitbewohner dazu?
Berufe dich auf deinen Mietvertrag.
Hallo, er ist gerade erst eingezogen!!!
Das kommt mir ziemlich Gaga vor. Es ist völlig unüblich, dass man als Nachmieter (von wem denn?) erst mal streichen muss. Es sei denn, das ist im Mietvertrag enthalten. Schau da mal rein und kuck vor Allem darauf, wer der Hauptmieter ist. Und welche Position Du hast.
prima. du hast einen vertrag.
schade, dass er geheim ist. sonst könnte man vielleicht was dazu sagen. aber so wird das natürlich nichts.
Jap die Wohnung war schon vorher vermietet. Es scheint wohl so dass die Vermieterin (aus welchem Grund auch immer) das immer an die neuen Mieter überträgt…
Also meine Mitbewohner meinten dass es ihnen wohl auch so gesagt wurde und sie es dann einfach gemacht haben.
Wie gesagt in dem Mietvertrag steht nichts darüber drinnen, geheim ist er deswegen noch lange nicht
Erspare euch nur gerne das unnötige Lesen um dann nichts darin zu finden.
Danke für die Antworten, Lou
Nein, musst du nicht, zumidest wenn das Mietverhältnis in Deutschland ist. Wurde denn eine Gültige Klausel über Schöhnheitsreperaturen geschlossen? Wenn ja Glückwunsch für den Mieter, diese wurde soeben ungültig und man kann die Schönheitsreperatruen von Vermieter verlangen.
Ein M muss nur dann streichen, wenn dies mietvertraglich wirksam vereinbart und durch Abnutzungsgrad tatsächlich erforderlich wäre.
Auch während eines Mietverhältnisses, sobald die Mietwohnung bei objektiver Betrachtungsweise renovierungsbedürftig ist.
Etwa bevor Ruß- und Kondensatablagerungen oder Essensgerüche durch die rel. offenporige Tapete in den Putz dringen und damit die Bausdubstanz sanierungsbedürftig schädigen.
Es sei denn, die Wohnung wäre renovierungsbedürftig, nicht unrenoviert, ohne finanziellen Ausgleich vermietet worden.
G imager