Hallo liebe Wissende, wer bezahlt den Makler, der eine Wohnung vermittelt? Der Vermieter oder der Mieter? Und wonach richtet sich die Höhe der Courtage?
Danke für Eure Antworten
Claudia
Hallo liebe Wissende, wer bezahlt den Makler, der eine Wohnung vermittelt? Der Vermieter oder der Mieter? Und wonach richtet sich die Höhe der Courtage?
Danke für Eure Antworten
Claudia
Hi
Gruß h.
Hallo,
ab 01. Juni 2015 zählt bei Mietwohnungen der Grundsatz „wer bestellt, der zahlt“.
Beauftragt also ein Vermieter einen Makler damit für seine Mietwohnung einen Mieter zu suchen, so zahlt der Vermieter die Courtage (hier ist die Höhe Verhandlungssache).
Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Suche nach einer Mitwohnung, so zahlt der Mieter die Courtage (hier darf maximal die doppelte Monatskaltmiete + MwSt. verlangt werden).
Siehe z.B. hier:
Grüße,
Tinchen
Nö. Seit einiger Zeit vom Gesetz.
Das stimmt auch nur halb - das Gesetz bestimmt eine Obergrenze.
Siehe Beitrag von @Tinchen.
ja und auch demnach ist es mögleich, dass der Mieter einen Mäkla beauftragt und diesen dann auch zu bezahlen hat.