Muss man als neuer Mieter einer vom Makler vermittelten Wohnung Maklercourtage bezahlen und wieviel ist das?

Hallo liebe Wissende, wer bezahlt den Makler, der eine Wohnung vermittelt? Der Vermieter oder der Mieter? Und wonach richtet sich die Höhe der Courtage?

Danke für Eure Antworten
Claudia

Hi

  1. Das hängt vom Maklervertrag ab
  2. Ein mehrfaches der Kaltmiete… Wieviel mehrfach -> siehe 1.

Gruß h.

Hallo,

ab 01. Juni 2015 zählt bei Mietwohnungen der Grundsatz „wer bestellt, der zahlt“.
Beauftragt also ein Vermieter einen Makler damit für seine Mietwohnung einen Mieter zu suchen, so zahlt der Vermieter die Courtage (hier ist die Höhe Verhandlungssache).
Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Suche nach einer Mitwohnung, so zahlt der Mieter die Courtage (hier darf maximal die doppelte Monatskaltmiete + MwSt. verlangt werden).

Siehe z.B. hier:

Grüße,
Tinchen

Nö. Seit einiger Zeit vom Gesetz.

Das stimmt auch nur halb - das Gesetz bestimmt eine Obergrenze.

Siehe Beitrag von @Tinchen.

ja und auch demnach ist es mögleich, dass der Mieter einen Mäkla beauftragt und diesen dann auch zu bezahlen hat.