hallo,
also mein anliegen besteht darin das Person A.als Zeuge geladen ist
was ja Nu an sich nicht schlimmes ist.
Naja was die Sache betrifft schon. Person A Soll zu einer Sache aussagen, mit der sie/er schon lange abgeschlossen hat und auch von dort weggezogen ist. Person A hat soweit es geht auch das äußeres verändert
damit eine gewisse Person B sie nicht mehr erkennt. zumal Person A auch nun ein Kind hat. die sorge ist nun das wenn Person A beim Gericht erscheint um eine aussage zu machen auch wenn sie davon eigentlich nichts mehr wirklich weiß. es trotzdem alte wunden aufreisst und die Person B dann weiss wo Person A jetzt wohnt. Person A möchte persönlich dort nicht hin gehen und dieser Person B begegnen. sie hat Angst davor. gibt es eine Möglichkeit dort nicht hinzu gehen?
vielen dank schon mal im vorraus.
Hallo,
einmal hier:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…
Zitat:"…Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der „gelbe Schein“ reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt…"
Eventuell gäbs das hier:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/128a.html
Dementsprechend beim Gericht nachfragen.
Je nach Sachlage könnte könnte Person A auch hier beraten werden:
https://www.weisser-ring.de/internet/standpunkte/str…
Gruß
M.
Hallo A.E,
ich kenne mich nicht gut genug auf diesem Gebiet aus um eine sichere Antwort geben zu können.
Meiner Meinung nach müsste Person A vor Gericht erscheinen wenn sie als Zeuge geladen ist. Allerdings kann diese Frage wohl besser von den wirklichen Experten beantwortet werden.
Mein Grund auf diese Frage zu antworten ist allerdings dass mir zu diesem Thema eine weitere Frage eingefallen ist.
wenn Person A beim Gericht erscheint um eine aussage zu machen auch wenn sie davon eigentlich nichts mehr wirklich weiß. es trotzdem alte wunden aufreisst und die Person B dann weiss wo Person A jetzt wohnt.
Wenn Person A als Zeuge geladen ist, dann wird die Anschrift von Person A doch wahrscheinlich auch in den Akten vermerkt sein. In diesem Fall würde der eventuelle Anwalt von Person B (durch eventuelle Akteneinsicht) doch die Anschrift von Person A erfahren. Damit wäre es dann wohl auch für Person B kein Problem über den Anwalt an die Adresse von Person A heraus zu bekommen. Es würde Person A also nichts nutzen wenn sie nicht vor Gericht erscheinen würde.
Ich vermute mal dass ich mit dieser Schilderung nicht ganz falsch liege, oder was sagen die Experten dazu?
Gruß
N.N
danke einiges wusste ich schon. zumal dürfen die die Daten nicht ausgeben weil sie ja damit den Datenschutz missachten würden. ich habe da eine Kleinigkeit vergessen zu erwähnen. und zwar das Person A Person B angezeigt hatte wegen Missbrauch. weshalb Person A ja weggezogen ist und sich optisch verändert hat.
Hallo,
einer Ladung zur Gerichtstermin ist zu folgen. Erscheint man ohne ausreichende Entschuldigung, kann der Richter den Zeugen vorführen und ihn die Kosten dafür tragen lassen.
Allerdings sind Richter keine gefühllosen Rechtsmaschinen und man kann mit ihnen reden; meiner Erfahrung nach sind sie durchaus willens, eine annehmbare Lösung zu finden. Also dort vorsprechen (nach Terminabsprache) oder telefonisch die Sache regeln.
Gruss
Iru
Wenn das so ist, sollte A sich unbedingt noch einmal beraten lassen. Entweder von einem Opferhilfeverein und / oder von einem Therapeuten, falls vorhanden.
Wenn A Opferzeuge eines Missbrauchs ist und nicht aussagt, dann wird womöglich die einzige Chance vertan, dass der Täter bestraft wird. Natürlich ist das kein leichter Schritt, aber er kann, wenn er entsprechend begleitet und unterstützt wird, auch zur Verarbeitung beitragen. Ebenfalls in Erwägung zu ziehen ist, ob A sich selbst rechtlichen Beistand sucht und ggf. sogar als Nebenkläger auftritt. Darauf hat A nicht nur Anspruch, der Rechtsbeistand muss auch nicht selbst bezahlt werden.
In die Abtauchposition kann im Moment als sinnvolle Lösung erscheinen, ob sie es aber langfristig ist, sollte sehr gut überlegt sein und am besten halt mit Menschen, die Erfahrung mit solchen Situationen haben.
Korrektur
Erscheint man ohne ausreichende Entschuldigung, kann …
muss natürlich heißen
„Erscheint man ohne ausreichende Entschuldigung nicht , kann …“
Sorry
Iru
Servus, A.e
die anderen Tips stimmen alle. Du mußt normalerweise als Zeuge erscheinen.
Aber wie schon geschrieben, rede mit dem Richter - vielleicht gibt es die Möglichkeit, nur eine „ladungsfähige Anschrift“ nennen zu müssen, wie z.B. auch Polizeibeamte in der Regel. Oder du wirst Nebenkläger. In dem Fall vertritt ein Anwalt deine Interessen, und die Kosten muß im Falle einer Verurteilung der Angeklagte übernehmen.
Aber deine Anschrift ist normalerweise eh schon in den Akten, in die auch der gegnerische Rechtsanwalt Einsicht kriegt (ob er sie weitergibt, wer weiß?).
Aber abgesehen davon: Täter eines „Mißbrauchs“ sind i.d.R. feige und würden dich niemals an deinenen neuen Wohnort verfolgen.
Gruß und viel Glück
Manu