Mein Auto ist komplett zugeschneit und die Straßen sind sehr glatt. Busse fahren auch keine mehr.
Da ich heute nicht auf die Dienststelle komme, wollte ich fragen, ob ich die Zeit die ich heute nicht da bin nacharbeiten muss???
Berufstätige müssen auch bei Eis und Schnee auf den Straßen pünktlich zum Dienst erscheinen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Beschäftigten für die versäumte Zeit den Lohn kürzen, wenn sie wegen des Wetters zu spät zur Arbeit kommen.
Alternativ kann der Chef Mitarbeiter zum Ausgleich Überstunden machen lassen. „In der Praxis sieht das dann häufig so aus, dass man dann die Arbeitszeit nachholt“.
Ja nur das Problem ist, dass ich nur noch den Dezember Zivildienst habe! Und der Arbeitgeber mag mich nicht unbedingt
Nächste Woche habe ich komplett Urlaub und diese Woche Donnerstag auch. Mo-Mi & Fr muss ich arbeiten.
Kann er mir jetzt einen Urlaubstag streichen bzw für den Ausfalltag einsetzen und ich muss dann an dem Urlaubstag kommen (Urlaub ist schon beantragt und ich habe auch schon den Urlaubszettel mit Unterschrift)
Das muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, da gibts m.M.n. keine Pauschal-Aussage, ob, oder ob nicht.
Normalerweise würde ich sagen, ja, das muss nachgearbeitet werden, aber wie gesagt, mit dem Arbeitgeber abklären.
MfG
Urlaub ist ein Anspruch aus einme Gesetz (Bundesurlaubsgesetz) und einen Urlaubanspruch kann man nicht einfach so streichen! Wenn Dein ARbeitgeber dir den Urlaub genehmigt hat muss er ihn dir auch gewähren! Es sei denn, der Betrieb würde ansosnten zusammenbrechen, und dieses ist hier in diesem Fall wohl eher unwahscheinlich.
Auch wenn er dich nicht mag, würde ich ihn ansprechen und das mit ihm klären Manchmal muss ein Weg unagnehm werde, aber mit soetwas wächst man.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Honings (ich bin dann jetzt mal unterwegs…)
Zivildienst ist in aller Regel öffentliches Recht - da weiss ich sehr wenig drüber.
In Analogie zum Arbeitsrecht in der Industrie: wer nicht arbeitet, kriegt auch kein Geld (oder kann **manchmal** nacharbeiten - mit Zustimmung des Arbeitgebers). Dass es heute schneit, konnte man wahrscheinlich schon gestern absehen - dann heisst es eben früh aufstehen und zu Fuss gehen.
Hallo,
als Arbeitnehmer bin ich verpflichtet zur Arbeit zu erscheinen. Höhere Gewalt , wie Krieg, oder Erdbeben, mal ausgenommen. Winter gilt nicht als höhere Gewalt in diesem Sinn. Also musst Du Deiner Anwesenheitspflicht nachkommen, bzw. die Zeit nacharbeiten.
Liebe Grüße
Da findest Du bestimmt etwas.
Unabhängig hiervon würde ich auf jeden Fall meinen Dienststellenleiter umgehend informieren, wenn ich den Dienst nicht antreten kann.
glatt. Busse fahren auch keine mehr.
Da ich heute nicht auf die Dienststelle komme, wollte ich
fragen, ob ich die Zeit die ich heute nicht da bin
nacharbeiten muss???
Liebe Grüße
Hallo Kollege,leider ja, sonst wird der Ausfall nicht Bezahlt! Mit freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet pünktlich mit der Aufnahme seiner Arbeit zu beginnen.
Für die Umstände des Weges zur Arbeit trägt der Arbeitnehmer alleine das Risiko.
Zwar kennt das Gesetz durchaus eine Entlohnungspflicht des Arbeitgebers auch ohne erbrachte Gegenleistung. Voraussetzung für einen Anspruch auf“Lohn ohne Arbeit“ nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein so genannter persönlicher Grund. Ein solcher liegt z. B. bei Krankheit vor, bei einem während der Arbeitszeit erforderlichen Arztbesuch, bei Umzug, Behördengängen oder Teilnahme an wichtigen Familienereignissen wie Geburt oder Beerdigung. Es muss sich aber immer um einen Hinderungsgrund handeln, der in der Person des Arbeitnehmers liegt. Haben dagegen objektive Gründe, also solche, die jedermann oder zumindest mehrere Personen betreffen, zum Arbeitsausfall geführt, besteht für diese Zeiten kein Lohnanspruch. Das heißt: der Arbeitnehmer, der infolge vereister Straßen oder Schneechaos zu spät kommt, muss eine Lohn- bzw. Gehaltskürzung hinnehmen, es sei denn, er holt die versäumte Arbeitszeit nach.