Muss man angeblich zuviel gezahlte Überstunden zwei Jahre nach der Kündigung noch abgelten?

Ein AN scheidet aus betrieblichen Gründen aus. Findet neuen Job etc. Zwei Jahre später meldet sich der ehemalige Chef und meint bei einer neuerlichen Berechnung auf zuviel gezahlte Überstunden gestoßen zu sein und verlangt nun Rückzahlung bzw. Abarbeit.
Kommt er mit sowas durch?

Hallo,

eine Rückzahlung von überzahlten Überstunden kann er rechtlich zurückfordern, wenn er dies schriftlich belegen kann. Abarbeiten wäre in Ihrem Fall natürlich Blödsinn!

Alles Gute

Liebe oder lieber Colonia2010; sorry, aber das ist mit Verbindlichkeit nur durch einen RA zu beantworten. Viel Erfolg Dein merker4u