Muß man Ausgaben belegen bei Generalvollmacht?

Eine angeheiratete Enkeltochter die sich um die Oma ihres Mannes seit über 10 Jahre kümmert hat eine Generalvollmacht bekommen. Die Oma ist geistig sehr fit nur körperlich nicht mehr. Oma und Opa sind im Altenheim, die „Enkeltochter“ kümmert sich weiterhin um alles.
Opa raucht sehr viel und auch so kommen einige Ausgaben zusammen.

Die Enkeltochter besorgt alles für die Großeltern da die körperlich nicht mehr in der Lage sind.

Nun hat die „Enkeltochter“ keine Belege für die Ausgaben der Großeltern aufgehoben.

Kann Sie, wenn die Großeltern mal sterben sollten, für die Ausgaben zur Rechenschaft gezogen werden?

Hallo,

die Enkelin ist nur dem Vollmachtgeber gegenüber verantwortlich.

Aber um allen Ärger gegenüber Verwandten aus dem Weg zu gehen,
würde ich persönlich ein Ausgabenbuch führen.
Gruß
Eva