Muss man Beerdigungskosten in jeder Höhe zahlen?

Ein Vater ist verstorben und hat seine Freundin als Testamentsverwalterin eingesetzt. Sie hat Vollmacht über das Konto, auf dem sich, sagen wir mal, 20.000 Euro befinden.

Die Testamentsverwalterin/Freundin erbt nichts. Der Sohn des Verstorbenen ist Alleinerbe.

Nun bestellt die Testamentsverwalterin/Freundin eine teure Prunkbeerdigung mit Prachtsarg, Marmorgruft, religiöser Begleitung usw. im Wert von 20.000 Euro
UND BEZAHLT DAS ALLES VOM ERBKONTO.

Der Sohn hätte dem Vater nur die billigstmögliche Beerdigung zukommen lassen (z.B. anonymes Massengrab oder dergleichen).

Bis zu welcher Höhe ist ein Erbe gezwungen, Beerdigungskosten zu übernehmen?

Hallo,

der Erbe muss grundsätzlich die Beerdigung des Vaters bezahlen. Welcher Mindeststandard an eine Beerdigung gestellt wird weiss ich in dem Fall nicht, aber der Sohn sollte sich mal mit der Freundin zusammensetzen und signalisieren, dass er die Beerdigung selber organisieren wird, so nach dem Motto „wer organisiert, zahlt“.
Allerdings rein ethisch: könnte man sich nicht in der Mitte treffen? Prunkbeerdigung hätte gerne die Freundin (was zu verstehen ist), aber ein Massengrab als Gegenangebot ist sicherlich nicht befriedigend.

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

vielen Dank für deine Antwort!

In diesem Fall gibt es kein Zusammensetzen, denn die Beerdigung ist bereits erfolgt.

Dass grundsätzlich die Erben für die Beerdigung aufkommen müssen, ist klar.

Aber: in welcher Höhe? Wer bestimmt die Höhe der teils horrenden Kosten? Wer bestimmt, ob teure religiöse Begleitung mitgeliefert wird (Chor, Musikband, Grabreden, Priester, Gäste zum Leichenschmaus…)?

Wer bestimmt, wie teuer die Pflege des Grabes wird? (Auch kein zu unterschätzender Faktor!)

Wer bestimmt, wie lange die Grabstätte erhalten bleibt? Zehn teure Jahre lang? Dreißig?

Die Frage ist, ob eine Testamentsverwalterin überhaupt eine Beerdigung nach eigenem Gutdünken in Auftrag geben und das Geld vom Erbkonto abbuchen darf. Das Geld gehört ihr doch gar nicht!

Was das Massengrab betrifft - nicht jeder Vater hat sich zeitlebens so zu seinen Kindern verhalten, dass diese Grund haben, ihn zu lieben.
Grundsätzlich dürfte gegen eine Billig-Beerdigung (wie sie außerdem beinahe jeder Hartz4 Empfänger haben dürfte) nichts einzuwenden sein, zumal der Erblasser keine teure Beerdigung verfügt hat.

Darf denn einfach irgendwer so eine Beerdigung in Auftrag geben? Was wäre, wenn sie eine Marmorgruft für 100.000 Euro bestellt hätte? Wo ist die Grenze?

Fakt ist: Das alles wurde gegen den Willen des Erbens bestellt.
Daher: Darf die Testamentsverwalterin/Freundin die Angelegenheit in beliebiger Höhe vom Erbkonto bezahlen?

Oder muss sie alles bis auf - sagen wir mal - ca 800 Euro - dem Erben zurückerstatten?

Herzliche Grüße
Hoppel

Hi, unächst mal, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Es ist anzunehmen, dass die Testtamentsvollstreckerin/Freundin, im geschilderten Fall Ihre Befugnisse überschritten hat.
Allerdings kommt es darauf an, ob und wenn was zu ihren Pflichten und Rechten im Testament geregelt wurde.
Der Erbe hat die Möglichkeit bei Gericht die Absetzung der Testamentsvollstreckerin zu erwirken.
MfG ramses90

Hallo Hoppel

Die Frage ist, ob eine Testamentsverwalterin überhaupt eine
Beerdigung nach eigenem Gutdünken in Auftrag geben und das
Geld vom Erbkonto abbuchen darf. Das Geld gehört ihr doch gar
nicht!

Was das Massengrab betrifft - nicht jeder Vater hat sich
zeitlebens so zu seinen Kindern verhalten, dass diese Grund
haben, ihn zu lieben.

Dann würde ich dem Erben empfehlen, konsequenterweise auch das Erbe auszuschlagen. So erinnert mich das ganze an den sarkastischen Kommentar Friedrichs des Großen zur Beteiligung Maria Theresias an der 3. polnischen Teilung: „Sie weinte, doch sie nahm.“

Abgesehen davon ist die (verdiente oder unverdiente) Abwesenheit von Zuneigung - oder auch nur Respekt - gegenüber leiblichen Eltern, und das sogar über den Tod hinaus, in der Regel ein gravierendes Problem für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, aber da möchte ich aufs Psychologiebrett verweisen.

Gruß
smalbop

lustige geschichte
zum glück ist dies ja nur ein fiktiver fall.

Was das Massengrab betrifft - nicht jeder Vater hat sich
zeitlebens so zu seinen Kindern verhalten, dass diese Grund
haben, ihn zu lieben.

dann sollte man auch soviel zivilcourage besitzen, dass erbe auszuschlagen. mein alter herr war auch ein riesiger arsch. aber als es darum ging zun erben, habe ich dankend abgelehnt.

zumal der Erblasser keine teure Beerdigung
verfügt hat.

wer sagt das denn? vielleicht liegt ja irgendwo jemand 2 meter unter der erde und lacht sich einen ast. wünschen würde ich es ihm!

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Insgesamt zeugt dies von einer gewissen Intelligenz des Erblassers, denn da der Sohn Alleinerbe ist, hätte er wohl noch nicht mal ein Testament benötigt.

Da er dieses geschrieben hat und auch noch die Person, die ihn wohl am besten kennt als Testamentsvollstrecker eingesetzt hat und diese wohl auch beauftragt hat die Beerdigung so organisieren, wusste er wohl wie der Alleinerbe denkt.

Da die Kosten für eine Beerdigung aufgewendet wurden und nicht veruntreut wurden, sehe ich kaum eine Handhabe… zumal die Kosten alles in allem leider die einer üblichen Beerdigung liegen.

Da es das Geld des Verstorbenen ist und nicht das des Sohnes, würd ich sagen… Ball flach halten. Man kann zwar alles von Gerichten regeln lassen, aber ich halte die Chancen für gering.

Warum wurde das Erbe denn nicht ausgeschlagen? Ich denke man hasst den Vater?

Gruss highQ

Servus,

wenn man jemanden sosehr haßt, daß man in in einem Massengrab verscharren würde, sollte man auch den Anstand und Stolz besitzen, das Erbe auszuschlagen.

Manu

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Hallo

Warum wurde das Erbe denn nicht ausgeschlagen? Ich denke man hasst den Vater?

Ich verstehe irgendwie nicht, wieso man das Einzige, was der Vater dem Sohn Brauchbares zu übermitteln hat, auch noch ausschlagen soll. Wenn er sich zu Lebzeiten nicht als Vater erwiesen hat, könnte der Sohn doch wenigstens nach seinem Tod ein bisschen Geld von ihm kriegen.

Mich wundert vor allem diese Einhelligkeit dieser Ansicht bei allen Antwortern.

Viele Grüße

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Übliche Beerdigung
Hallo

… zumal die Kosten alles in allem leider die einer üblichen Beerdigung liegen.

Vielleicht verkehrst du in Kreisen, wo solche Beerdigungen üblich sind. Der statistische Durchschnitt liegt bei 5.225 Euro.
http://www.guenstige-sterbegeldversicherung.de/guens…

Ich finde schon, dass sie seinen Pflichtteil veruntreut hat. Allerdings ist das nur eine persönliche Ansicht, die nicht weiterhilft.

Viele Grüße

Hallo

Die Testamentsverwalterin/Freundin erbt nichts. Der Sohn des Verstorbenen ist Alleinerbe.

Wenn die nicht Erbin ist, dann ist es doch gar nicht ihre Aufgabe, eine Beerdigung zu bestellen, oder hatte sie dazu nachweislich einen Auftrag von dem Vater erhalten? - Angenommen, ein Notar wäre Testamentsverwalter, und der würde solch eine Beerdigung bei seinem Verwandten, der ein Bestattungsunternehmen hat, in Auftrag geben? Das wäre doch nicht OK?

Der Testamentsverwalter hat die Sache doch nur zu verwalten, oder nicht?
Ich würde in so einem Falle nicht so leicht aufgeben. Wichtig wäre allerdings, das Testament genau anzuschauen, ob da drinstand, dass sie seine Beerdigung gestalten soll etc.

Es kann natürlich tatsächlich sein, dass dieser Vater das genau so in Auftrag gegeben hat, und extra den Sohn als Alleinerben eingesetzt hat, damit der sich schön ärgern kann.

Wenn er das aber nicht verfügt hat, dann hat sie meiner Meinung nach die Beerdigung gar nicht zu bestellen. Das ist doch normalerweise Sache der Erben?

Kannst ja mal die §§ 2203 ff anschauen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2203.html

Und im Folgenden steht was von ‚standesgemäßer Beerdigung‘.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/bee…
Wenn der Vater nur 20.000 auf der hohen Kante hatte, dann ist eine Beerdigung von 20.000 wohl nicht standesgemäß. - Es kommt aber wohl drauf an, wie er gelebt hat.

Viele Grüße

Mich wundert vor allem diese Einhelligkeit dieser Ansicht bei
allen Antwortern.

In diesem Fall kann ich Dir bestätigen, daß ich Deine Meinung teile. Möglicherweiase ist das Geld ja das einzig Gute, was er je von seinem Vater bekommen wird; wieso sollte er es ausschlagen?

Ist aber für das Rechtsbrett eigentlich OT.

Gruß,
Max

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Hallo

Warum wurde das Erbe denn nicht ausgeschlagen? Ich denke man hasst den Vater?

Ich verstehe irgendwie nicht, wieso man das Einzige, was der
Vater dem Sohn Brauchbares zu übermitteln hat, auch noch
ausschlagen soll. Wenn er sich zu Lebzeiten nicht als Vater
erwiesen hat, könnte der Sohn doch wenigstens nach seinem Tod
ein bisschen Geld von ihm kriegen.

Mich wundert vor allem diese Einhelligkeit dieser Ansicht bei
allen Antwortern.

Hi, also von mir ist da mit Einhelligkeit und, dass 20.000€ für eine normale Bestattung o.k. seien, keine Rede. Schliesse mich da vollumfänglich Deiner und Denkers Ansicht an!
MfG ramses90

Viele Grüße

Hi,

Aber: in welcher Höhe? Wer bestimmt die Höhe der teils
horrenden Kosten? Wer bestimmt, ob teure religiöse Begleitung
mitgeliefert wird (Chor, Musikband, Grabreden, Priester, Gäste
zum Leichenschmaus…)?

normalerweise geht man von den Kosten einer ortsüblichen Beerdigung aus.

Wer bestimmt, wie teuer die Pflege des Grabes wird? (Auch kein
zu unterschätzender Faktor!)

Wer übernimmt den die Grabpflege?

Wer bestimmt, wie lange die Grabstätte erhalten bleibt? Zehn
teure Jahre lang? Dreißig?

Ach komm, so teuer ist es nun auch wieder nicht. Wir zahlen hier für 10 Jahre 600,00 € (für die Liegezeit, die Grabstelle kostete 1malig um die 2000,00 DM, glaube ich), das sind 60,00 € im Jahr. Was schreibt denn die Friedhofsverwaltung vor? Es gibt durchaus Friedhöfe, bei denen die Mindestliegezeit 30 Jahre ist.

Die Frage ist, ob eine Testamentsverwalterin überhaupt eine
Beerdigung nach eigenem Gutdünken in Auftrag geben und das
Geld vom Erbkonto abbuchen darf. Das Geld gehört ihr doch gar
nicht!

Wußten die Erben von dem Todesfall und hätten sie sich um die Beerdigung kümmern können?

Was das Massengrab betrifft - nicht jeder Vater hat sich
zeitlebens so zu seinen Kindern verhalten, dass diese Grund
haben, ihn zu lieben.

Und deshalb muß man es dem Vater jetzt gleichtun und sich ebenfalls wie ein A… verhalten? Ich habe meinen Vater auch nie kennengelernt. Trotzdem hat er ein würdiges Begräbnis bekommen.

Grundsätzlich dürfte gegen eine Billig-Beerdigung (wie sie
außerdem beinahe jeder Hartz4 Empfänger haben dürfte) nichts
einzuwenden sein, zumal der Erblasser keine teure Beerdigung
verfügt hat.

Selbst ein Hartz4-Empfänger hat Anrecht auf eine angemessene Beerdigung und muß nicht in einem anonymen Massengrab verscharrt werden.

Darf denn einfach irgendwer so eine Beerdigung in Auftrag
geben? Was wäre, wenn sie eine Marmorgruft für 100.000 Euro
bestellt hätte? Wo ist die Grenze?

Fakt ist: Das alles wurde gegen den Willen des Erbens
bestellt.

Wie gsagt, hatte der Erbe denn die Möglichkeit für eine zeitnahe Beerdigung zu sorgen? Ansonsten könnte die Lebensgefährtin bestattungspflichtig gewesen sein.

Daher: Darf die Testamentsverwalterin/Freundin die
Angelegenheit in beliebiger Höhe vom Erbkonto bezahlen?

Warum geht man nicht zu einem Anwalt und läßt sich dort beraten?

Oder muss sie alles bis auf - sagen wir mal - ca 800 Euro -
dem Erben zurückerstatten?

Die Kosten für eine würdige Beerdigung dürften weitaus höher als 800,00 € sein. Für 800,00 € bekommt man vielerorts nichteinmal ein Grab. Die Beerdigung meiner Schwiegermutter (normale ortsübliche Beerdigung) hat in etwa 4.000,00 € gekostet. Für das Grab mußte nur die 10jährige (Mindestliegedauer) Verlängerung bezahlt werden, Grabstein war vorhanden mußte nur der Name zugefügt werden.

Gruß
Tina