Hi,
Aber: in welcher Höhe? Wer bestimmt die Höhe der teils
horrenden Kosten? Wer bestimmt, ob teure religiöse Begleitung
mitgeliefert wird (Chor, Musikband, Grabreden, Priester, Gäste
zum Leichenschmaus…)?
normalerweise geht man von den Kosten einer ortsüblichen Beerdigung aus.
Wer bestimmt, wie teuer die Pflege des Grabes wird? (Auch kein
zu unterschätzender Faktor!)
Wer übernimmt den die Grabpflege?
Wer bestimmt, wie lange die Grabstätte erhalten bleibt? Zehn
teure Jahre lang? Dreißig?
Ach komm, so teuer ist es nun auch wieder nicht. Wir zahlen hier für 10 Jahre 600,00 € (für die Liegezeit, die Grabstelle kostete 1malig um die 2000,00 DM, glaube ich), das sind 60,00 € im Jahr. Was schreibt denn die Friedhofsverwaltung vor? Es gibt durchaus Friedhöfe, bei denen die Mindestliegezeit 30 Jahre ist.
Die Frage ist, ob eine Testamentsverwalterin überhaupt eine
Beerdigung nach eigenem Gutdünken in Auftrag geben und das
Geld vom Erbkonto abbuchen darf. Das Geld gehört ihr doch gar
nicht!
Wußten die Erben von dem Todesfall und hätten sie sich um die Beerdigung kümmern können?
Was das Massengrab betrifft - nicht jeder Vater hat sich
zeitlebens so zu seinen Kindern verhalten, dass diese Grund
haben, ihn zu lieben.
Und deshalb muß man es dem Vater jetzt gleichtun und sich ebenfalls wie ein A… verhalten? Ich habe meinen Vater auch nie kennengelernt. Trotzdem hat er ein würdiges Begräbnis bekommen.
Grundsätzlich dürfte gegen eine Billig-Beerdigung (wie sie
außerdem beinahe jeder Hartz4 Empfänger haben dürfte) nichts
einzuwenden sein, zumal der Erblasser keine teure Beerdigung
verfügt hat.
Selbst ein Hartz4-Empfänger hat Anrecht auf eine angemessene Beerdigung und muß nicht in einem anonymen Massengrab verscharrt werden.
Darf denn einfach irgendwer so eine Beerdigung in Auftrag
geben? Was wäre, wenn sie eine Marmorgruft für 100.000 Euro
bestellt hätte? Wo ist die Grenze?
Fakt ist: Das alles wurde gegen den Willen des Erbens
bestellt.
Wie gsagt, hatte der Erbe denn die Möglichkeit für eine zeitnahe Beerdigung zu sorgen? Ansonsten könnte die Lebensgefährtin bestattungspflichtig gewesen sein.
Daher: Darf die Testamentsverwalterin/Freundin die
Angelegenheit in beliebiger Höhe vom Erbkonto bezahlen?
Warum geht man nicht zu einem Anwalt und läßt sich dort beraten?
Oder muss sie alles bis auf - sagen wir mal - ca 800 Euro -
dem Erben zurückerstatten?
Die Kosten für eine würdige Beerdigung dürften weitaus höher als 800,00 € sein. Für 800,00 € bekommt man vielerorts nichteinmal ein Grab. Die Beerdigung meiner Schwiegermutter (normale ortsübliche Beerdigung) hat in etwa 4.000,00 € gekostet. Für das Grab mußte nur die 10jährige (Mindestliegedauer) Verlängerung bezahlt werden, Grabstein war vorhanden mußte nur der Name zugefügt werden.
Gruß
Tina