Muss man bei abriss eines hauses noch

ein genossenschaftshaus wird abgerissen, jetzt verlangen sie das man den heizboiler,teppichboden
und laminat entfernt, sonst wird die kaution einbehalten, sowie miete verlangt bis alles entfernt ist.

Ja, ok. Und wo ist jetzt die Frage?

vnA

Hallo erstmal,

ein genossenschaftshaus wird abgerissen,

soweit so gut

jetzt verlangen sie
das man den heizboiler,teppichboden
und laminat entfernt,

wer?

sonst wird die kaution einbehalten,

hää?

sowie miete verlangt bis alles entfernt ist.

ich versteh nur Bahnhof…man soll Miete (für was?) bezahlen, obwohl das Haus abgerissen wird?

Bitte bitte erklär mal den Sachverhalt genauer und bitte bitte in verständlichem Deutsch!!!

Gruß Angus

Hallo angus_67,
meine Tochter wohnte in einer Genossenschafts Wohnung, Ihr wurde vor 3 Monaten gekündigt da das Gebäude abgerissen wird,aber Sie müsse den Boiler im Bad,den Laminatboden sowie den Teppichboden entsorgen,da Sie den Hausschlüssel aber erst am 09.04.13 abgeben kann wenn sie alles Entsorgen muss solle Sie noch Miete bis dahin bezahlen, ansonsten werde die Kaution einbehalten,das kann doch nicht sein ?

mfg

Hallo.

Es kommt darauf an.

Das Verlangen könnte nur dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn z. B. der Mieter dazu aufgefordert wird, die Wohnung bei Auszug zu sanieren, obwohl das Gebäude danach entkernt wird, die verlangte Arbeit also nur „schikanös“ ist.

Andererseits: Wenn die Einbauten von Seiten des Mieters eingebracht wurden, dann muss er sie bei Auszug auch entfernen. Selbst bei Abriss eines Hauses bedeutet die Entfernung von Inneneinbauten, Teppichböden, Boilern, etc. einen finanziellen Mehraufwand für den Eigentümer, den er bezahlen muss. In einem solchen Fall kann der Vermieter also durchaus verlangen, dass die Wohnung „geräumt“ übergeben wird.

Moin,
ob das Haus abgerissen wird ist ja erstmal zweitrangig.
Wenn der Mietvertrag gekündigt ist, egal ob vom Mieter oder Vermieter, muß die Wohung zum Kündigungstermin geräumt sein.
Wenn die Tochter Teppich verlegt hat und einen Boiler eingebaut hat, dann muß sie ihn bis dahin auch entfernt haben.
Ist das bis zu dem Zeitpunkt nicht erfolgt muß sie weiter Miete zahlen.

Wenn in dem Haus jeder seine Sachen zurücklassen würde wäre beim Abriss ein Riesenaufwand, und dazu teuer für den Vermieter.
Er müßte alles, was sich im Haus befindet einzeln entsorgen.
Gruß
Wolly

3 Like

http://www.anwaltonline.com/Recht/Schoenheitsreperat…
letzter Absatz

Moin moin,

http://www.anwaltonline.com/Recht/Schoenheitsreperat…
letzter Absatz

ich bin fassungslos,…unglaublich!

Danke

Gruß Angus

was macht daran denn fassungslos?
Warum sollte der Vermieter plötzlich keinen Anspruch mehr auf Vertragserfüllung mehr haben, wenn er über sein Eigentum so verfügt, wie er darf?
Warum sollte hier nun plötzlich eine ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters rechtmäßig sein, wenn wie in so vielen Urteilen eine ungerechtfertige Bereicherung des Vermieters absolut „pfui“ ist?

Wir sind im Bereich Entrümpelung tätig, wir mussten Öffter mal Hausentrümpelungen durchführen da im Anschluss ein Abriss vorstand, das habe ich auch nicht verstanden.