Muss man bei BAB Nebenkostenrückzahlung angeben?

Hallo.
Ich wollte mal fragen ob man bei Berufsausbildungsbeihilfe angeben muss, wenn man Nebenkosten zurück bekommt. Ich weiß, meist fragen die Leute, ob das Amt die Nachzahlung übernimmt und da weiß ich auch das die das machen, aber was ist nun, wenn ich was wieder bekomme, weil ich kaum etwas verbraucht habe? Wäre super, wenn sich da jemand auskennt. Ich bedanke mikch schonmal im Voraus. LG Carolin

Hallo CArolin,

also von meiner Tochter weiß ich, dass sie nichts zurück bekommen hat. Das ist allerdings shcon ein paar Jahre her (4). Ob es neue Regelungen dazu gibt, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Fragen Sie doch dort einfach mal nach, das ist vielleicht die einfachste Lösung.

MfG Maximilian 123

Es geht doch darum, wenn man nach der Betriebskostenabrechnung was zurück bekommt, weil man nicht soviel verbraucht hat, wie man schon im voraus jeden monat bezahlt hat, ob man das ans Amt zahlen muss oder ob man das still und heimlich behalten kann.
LG Carolin

BAB ist wie Hartz IV. Wenn im BAB die Miete inkl.Nebenkosten enthalten ist, muss man ein Guthaben auch zurück zahlen. Normalerweise erfährt diese Institution das schon vom Vermieter-es bleibt nichts mehr geheim-leider…
MfG MNaximilian 123

hmmm, das ist schon alles mächtig kompliziert. da lebt man extra sparsam und stellt seine „lebensqualität“ zurück und dann hat man nix davon. wär schön wenn noch jemand antwortet, der andere oder die gleichen arfahrungen mit bab und nebenkostenrückzahlung gemacht hat.

lg carolin