Vor einer Woche habe ich eine minderjährige Freundin (bin selber erst 16) zur Polizei begleitet,weil sie belästigt wurde.
Die Polizei hat alles aufgenommen, die Anzeige erstattet und wir konnten wieder gehen.
Ich war die ganze Zeit dabei und habe ihr ‚beigestanden‘ da sie da nicht alleine hinwollte.
An dem Tatzeitpunkt selbst war ich jedoch nicht dabei und habe von der ganzen Geschichte auch nichts mitbekommen.
Heute habe ich bzw meine Eltern einen Brief von der Polizei bekommen mit der Überschrift ‚Vorladung‘.
Ich werde dort aufgefordert als Zeuge auszusagen.
Ich habe daraufhin dort angerufen und gesagt,dass ich da reichlich wenig zu sagen kannn, da ich an der Tatzeit nicht dabei war. Außerdem habe ich gesagt dass ich da keine Lust drauf habe und es auchnoch wärend der Schulzeit seinen soll und somit einige wichtige Stunden verpassen würde.
Der Polizist wurde leicht sauer und hat mir gesagt dass ich dann halt sagen soll wie sie (wörtlich)‚drauf war‘. Ob sie geweint hat etc. und zu kommen habe.
Nun frage ich mich ob es meinen Pflicht ist dort eine Aussage(?) zu machen.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was mein Recht ist und was nicht.
Meiner Meinung nach: JA
Ein Aussageverweigerungsrecht haben nur Leute, die sich mit der Aussage selbst oder einen unmittelbaren Verwandten (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister) belasten würden.
Ich denke den Polizisten geht es darum, ein Gesamtbild zu bekommen, u.a. wie glaubwürdig die Geschichte Deiner Freundin ist. Denn gerade bei Belästigung steht oft Aussage gegen Aussage und es kommt auch gar nicht so selten vor, dass so eine Anzeige aus Rache oder verletztem Ehrgefühl gestellt wird.
Wenn Deine Freundin belästigt wurde, kannst Du ihre Anzeige unterstützen, in dem Du die Glaubwürdigkeit durch eine schlüssige Darstellung untermauerst.
Ruf doch bei der Polizei an, und bitte um eine Terminverlegung. Würde mich wundern, wenn die dir nicht einen anderen Termin geben würden.
Also kann ich den Termin nicht verweigern?Ich muss eine Aussage machen?
Ich kann auch eigentlich nichts zu ihrer Glaubwürdigkeit sagen,was ich dem Polizist auch gesagt habe.
Ich gehe davon aus,das es stimmt da die Anzeige gegen Unbekannt geht.
Ich werde dann mal anrufen und um eine Terminverschiebung bitten.
Wie schon gesagt, ruf an und erkläre weshalb Dir der Termin ungelegen ist, biete zwei Alternativ-Termine an.
Die beißen nicht.
Mein Sohn hatte vor kurzem auch eine Vorladung, nach einem Telefonat wurden dann darauf verzichtet. Mein Sohn hätte extra von Berlin nach Kiel kommen müssen und war natürlich nicht bereit die Fahrkosten zu tragen.
Ein Aussageverweigerungsrecht haben nur Leute, die sich mit der
Aussage selbst oder einen unmittelbaren Verwandten (Ehegatten,
Kinder, Eltern, Geschwister) belasten würden.
VOR GERICHT… bei der Polizei kannst du rumhampeln so viel du willst.