mein Handy ist in der Garantie kaput gegangen und ich habe den Karton nicht mehr. Darum frage ich hier, vieleicht weiss das jemand von Ihnen.
nein
nein
Warum sollte der Hersteller in seinen Garantiebestimmungen nicht eine OVP fordern
dürfen.
Ich denke er darf dies sehr wohl, als überraschende Klausel würde ich es
jedenfalls nicht bezeichnen.
Hallo!
Ich denke er darf dies sehr wohl, als überraschende Klausel
würde ich es jedenfalls nicht bezeichnen.
Du hast schon recht. Der Händler/Hersteller kann seine freiwillige Garantie an Bedingungen knüpfen. Es muss halt im Vorfeld sauber kommuniziert sein, an was die Garantie gebunden ist (–> § 477 BGB).
Ob sich ein Händler/Hersteller damit allerdings einen Gefallen tut, steht auf einem anderem Blatt.
Gruß
Falke
… habe den
Karton nicht mehr…
Welche Verpackung auch gewählt wird: Der Artikel muß ohne -weitere- Schäden ankommen. Dies ist in der OVP gewährleistet.
Wenn deine V gleichwertig oder besser ist…
Alles Klar,
Viel erfolg,
Werner
Wenn deine V gleichwertig oder besser ist…
Alles Klar,
Auch dir ein freundliches „Wie kommst du darauf?“
Der Plem
Auch ohne Gruß
mein Handy ist in der Garantie kaput gegangen und ich habe den
Karton nicht mehr. Darum frage ich hier, vieleicht weiss das
jemand von Ihnen.
Dann schau doch mal in den Garantiebedingungen rein, die mit dem Handy im Originalkarton drinlagen … aber die sind höchstwahrscheinlich den selben Weg wie der Karton gegangen …
Und nochmals ohne Gruß
Zwei Fehler!
Hallo,
zwei häufige Fehler wurden hier gemacht:
-
Die FAQ:1129 wurde nicht beachtet, obwohl die Vorschaltseite mit „JA“ weggeklickt wurde.
-
Garantie (freiwillig) wird mit Sachmängelhaftung (gesetzlich vorgeschrieben) verwechselt.
Man beachte diese beiden Punkte und schreibe die Frag nochmal.