Muß man bei verdacht von gekauften Diebesgut sich selbst anzeigen?

Hallo,
mich würde mal interessieren, wenn man über die üblichen Verkaufsplattformen im Internet ein altes gebrauchtes Fahrrad kauft und sich dann hinterher fragt, ob das wohl gestohlen ist, muß man das dann überprüfen lassen, bzw. irgendwie zur Anzeige bringen? Wenn sich bei dem Verkaufsgespräch einige „Ungereimtheiten“ ergaben, die einem erst später bewusst wurden usw.

Wie sollte man da verfahren? Wenn man jetzt das Fahrrad zur Polizei bringt und die feststellt, dass es gestohlen wurde, ist man es ja wieder los und man bleibt vermutlich auf den „Kosten“ sitzen?

Würde mich mal interessieren, ob und wie man da am besten vorgeht, wenn sich mal ein solcher Fall ergeben sollte?

Vielen Dank
Taki

Los ja, aber das Geld kann man vom „Verkäufer“ natürlich zurückfordern. Nur wenn der nicht zahlungsfähig wäre ist das Geld weg.

Und das ganze Rad muss man auch nicht zur Wache schleppen. Hat es eine individuelle Rahmennummer ( werkseitig eingeschlagen, etwa unter dem Tretlager oder am Rahmenrohr) oder eine Nummer aus einer Kodieraktion beim Händler oder bei der Polizei ) ?

Dann diese Nummer bei Polizei abfragen. Anders sind Räder fast nie identifizierbar. Dazu müssten sie sehr individuelle Details aufweisen die dem Besitzer auch bekannt waren und die er bei Diebstahlanzeige aufzählen konnte.

Zum rechtlichen:
Man muss natürlich nicht vorab klären ob gestohlen. Man darf davon ausgehen es ist seriös.
Außer man hat Anhaltspunkte dass da etwas nicht stimmt. Dann muss man noch immer nicht die Polizei kontaktieren aber vom Kauf Abstand nehmen !

MfG
duck313

Nicht unbedingt. Wenn du es gutgläubig erworben hast, musst du es nicht zurückgeben.

Allerdings könnte die Gutgläubigkeit in Zweifel gezogen werden, denn möglicherweise liegt die Vermutung nahe, dass die Anzeige eher auf Reue (typischerweise aufgrund von Insgewissenreden der Mutter oder der Ehefrau, jaja, immer die Frauen) denn auf vorherigem Nichtwissen mit spontaner nachträglicher Erkenntnis beruht.

Am Besten verhält man sich auch hier wie im sonstigen Leben, nämlich gesetzestreu und moralisch integer.

Im Zweifel würde ich lieber zur Polizei gehen, sonst kann es Ärger geben.
Hat man eine Vermutung dass das Rad gestohlen ist, wird man irgendwie dabei erwischt und meldet es nicht, ist man selber fällig.

Doch, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, müsste sie es dem Eigentümer zurückgeben, wenn der sein Eigentum daran nachgewiesen hat und die Herausgabe verlangt.
§ 935 BGB:
„(1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.“
Steht aber auch so in dem von dir verlinkten Wikipedia- Artikel.

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Siehe z.B. : https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/kann-man-an-gestohlenen-sachen-eigentum-erwerben.html
„Wissen Sie, dass es sich um eine gestohlene Sache handelt oder vermuten Diebesgut, nehmen das aber beim Erwerb in Kauf, so machen Sie sich sogar wegen Hehlerei strafbar. Das steht in § 259 Strafgesetzbuch.“

Der Anhaltspunkt kann auch schon der Preis oder der Kaufort (hier natürlich nicht) sein.

Hier wurde grad jemand wegen Hehlerei verurteilt, der hinter dem Bahnhof ein seeehr günstiges Rad gekauft hat.

Aber woher sollte jemand wissen, was ein Käufer weiss oder vermutet? Und wie gar nachweisen?
Die Frage gilt nicht für „seehr billig“ am Bahnhof gekauft, aber ist doch nicht ganz unangebracht für einen Kauf bei ebay?