Hallo,
mich würde mal interessieren, wenn man über die üblichen Verkaufsplattformen im Internet ein altes gebrauchtes Fahrrad kauft und sich dann hinterher fragt, ob das wohl gestohlen ist, muß man das dann überprüfen lassen, bzw. irgendwie zur Anzeige bringen? Wenn sich bei dem Verkaufsgespräch einige „Ungereimtheiten“ ergaben, die einem erst später bewusst wurden usw.
Wie sollte man da verfahren? Wenn man jetzt das Fahrrad zur Polizei bringt und die feststellt, dass es gestohlen wurde, ist man es ja wieder los und man bleibt vermutlich auf den „Kosten“ sitzen?
Würde mich mal interessieren, ob und wie man da am besten vorgeht, wenn sich mal ein solcher Fall ergeben sollte?
Vielen Dank
Taki