Im Verfahren zum Versorgungsausgleich kam heraus, dass mein Exmann während unserer Ehe nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Er hat private Renten- und Lebensversicherungen, woraus sich kein Ausgleich ergibt. Ebenso besitzt er mehrere auch ausländische Immobilien.
Ich habe während der Ehe immer in die gesetzliche Rente eingezahlt und soll nun, nachdem ich vorgezogen in die Altersrente (durch Schwerbehinderung) eintreten kann (mit Abzügen) Rentenpunkte an ihn abtreten. Durch Abzug dieser Summe bleibt mir nicht mehr viel Geld zum Leben, er jedoch lebt sehr gut abgesichert, auch durch in der Ehe erworbenes Eigentum (Immobilie im Ausland), welches beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt werden konnte. Muss ich tatsächlich von meiner schmalen Rente noch abgeben, wodurch ich der Bedürftigkeit nahe komme?
Der Versorgungsausgleich sieht vor, daß die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung genau so aufgeteilt werden, wie Du das gerade erlebst. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung hätte man das alles anders bzw. so regeln können, daß die Spezialitäten Eurer Situation berücksichtigt werden und die Sache nicht so sehr zu Deinen Lasten ausgeht. Mir scheint, da wurde mal wieder an der falschen Stelle gespart.
Gruß
C.