Muss man das 13.Gehalt bei Kündigung zurück zahlen

Hallo an alle,

ich habe folgenden hypotetischen Fall:

Im Arbeitsvertrag steht Folgendes zum Gehalt und 13.Gehalt:

" § 4
Die Vergütung des Mitarbeiters ist wie folgt geregelt:
Der Arbeitnehmer erhält ein Festgehalt von € 3.500,- brutto. Zusätzlich erhält er ein 13. Monatsgehalt im Jahr, für das Einstellungs- und Ausscheidungsjahr jedoch nur anteilig entsprechend der vollen Monate, die er tätig war.
Bei Vertragsbeginn oder Beendigung im laufenden Monat berechnet sich das anteilige Bruttogehalt mit 1/30 pro Kalendertag seit Tätigkeitsaufnahme bzw. bis Tätigkeitseinstellung.

4.1 Die Lohnzahlung erfolgt monatlich bargeldlos zum Monatsende auf ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bekannt zu gebendes Konto.

4.2 Mit dem Monatsentgelt sind etwaige Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit abgegolten."

Das 13. Gehalt wird allen Angestellten jeweils zum Ende November jeden Jahres ausbezahlt.

Müsste der AN das 13. Gehalt zurück bezahlen, wenn:

  1. Der AN zum 31.12.2010 fristgerecht kündigt.

  2. Der AN zum 28.02.2011 fristgerecht kündigt.

  3. Der AN zum 31.12.2010 fristlos kündigt.

  4. Der AN zum 28.02.2011 fristlos kündigt.

  5. Der AG zum 31.12.2010 fristgerecht kündigt.

  6. Der AG zum 28.02.2011 fristgerecht kündigt.

  7. Der AG zum 31.12.2010 fristlos kündigt.

  8. Der AG zum 28.02.2011 fristlos kündigt.

Die Gründe und Umstände der jeweilige Kündigungen seien dahin gestellt.

Es geht mir in dieser Frage um die Rückzahlung des 13.Gehaltes, da im Vertrag nichts zu diesem Fall erwähnt wurde, könnte man davon ausgehen, dass nichts zurück bezahlt werden muss (??)
Oder ist es gesetzlich anders geregelt? So war es mir in Erinnerung.

Danke für hilfreiche Antworten!

LG Jasmin

Moin,

nach Deinem geposteten Auszug aus dem Arbeitsvertrag:

„… für das Einstellungs- und Ausscheidungsjahr jedoch nur anteilig entsprechend der vollen Monate, die er tätig war…“

klärt sich die Fragestellung ja von ganz alleine…
…jedenfalls so lange sich im weiteren Verlauf keine weiteren Rückzahlungsmodalitäten ergeben…

Die vollen Monate des Jahres des Ausscheidens werden vergütet -aus-.

Es gibt durchaus Verträge/Tarifverträge, die eine Rückzahlung bei Ausscheiden bis zu einem gewissen Datum klären…aber wenn die keine Anwendung finden…gibts die Kohle…

Have a nice weekend!

Gruß
MG