Muß man das Auto da anmelden, wo man wohnt?

Ich ziehe jetzt von Köln nach Wesseling (ein Vorort, in dem man das in Köln verpönnte BM-Kennzeichen führt :wink:.

Muß ich meinen PKW zwangsläufig ummelden, auch dann, wenn das Auto überwiegend im Stadtgebiet von Köln gefahren wird, oder kann ich mein Kölner Kennzeichen behalten?

Was passiert eigentlich, wenn ich einfach nicht ummelde? Fragt mich da irgendwann mal jemand danach? Steuerbehörde? TÜV? Wird da Ordnungsgeld fällig, wenn man nicht ummeldet oder wird das Fahrzeug stillgelegt?

NEIN
Hallo Daniel,

die Suchtworte: KFZ Anmeldung Wohnort

brachten u.a. diese sachkundige Angabe:

http://www.stadt-koeln.de/presse/mitteilungen/artike…

Gruß

Stefan

Hallo!

also wenn der urspruengliche Wohnsitz aufgegen wird MUSS das Auto umgemeldet werden! (Meinen Vater wollten se sogar schon mal wegen Urkundenfaelschung drankriegen weil er es vergessen hatte… - also nicht nur StVO-maessig wichtig!)

Es muss ein Knoellchen ja auch zugestellt werden koennen!
(und der Steuerbescheid etc. pp)

Anders ist es, wenn man einen Zweitwohnsitz aufmacht oder so…
-> mein Auto ist auch am Zweitwohnsitz angemeldet…
-> mein letztes dagegen war am Erstwohnsitz (Elternhaus) angemeldet…
-> war beides problemlos
-> kann nur sein, dass die KfZ-Stelle beim Zweitwohnsitz ne Meldebescheinigung will (den Durchschlag, den man beim Anmelden am Zweitwohnsitz bekommt sehen will)

cu
kai

Hallo zusammen,

also wenn der urspruengliche Wohnsitz aufgegen wird MUSS das
Auto umgemeldet werden! (Meinen Vater wollten se sogar schon
mal wegen Urkundenfaelschung drankriegen weil er es vergessen
hatte… - also nicht nur StVO-maessig wichtig!)

Richtig. Das ist kein Kavaliersdelikt!

Es muss ein Knoellchen ja auch zugestellt werden koennen!
(und der Steuerbescheid etc. pp)

Noch mal Richtig! Soweit ich weiss werden Steuerbescheide auch nicht mit einem Nachsendeantrag weitergeleitet sondern gehen zurück. Ruck Zuck kriegt dann die Zulassungsstelle Bescheid. Und wenn die dich über das Einwohnermeldeamt nicht kriegen ist dein Auto schneller in der Fahndung als dir lieb ist.

Anders ist es, wenn man einen Zweitwohnsitz aufmacht oder
so…

Im Prinzip ja. Aber wer mehrere Wohnsitze hat, muss das Fahrzeug dort zulassen, wo es meistens genutzt wird. Was aber in der Realität kaum jemand kontrollieren wird. Z.B. wird kaum ein Student sein Auto ummelden, nur weil er für ein paar Jahre in einer anderen Stadt wohnt.

-> kann nur sein, dass die KfZ-Stelle beim Zweitwohnsitz ne
Meldebescheinigung will (den Durchschlag, den man beim
Anmelden am Zweitwohnsitz bekommt sehen will)

Davon würde ich mal ausgehen. Außer vielleicht, die sind mit der Einwohnermeldestelle verbunden.

Melde also lieber dein Auto nach dem Umzug „umgehend“ um (was auch immer das genau heißt). Da der Kreis BM in der Haftpflicht um zwei Klassen günstiger und Teilkasko um eine Klasse günstiger ist als K (in der Vollkasko dafür eine Klasse teurer), wirst du die ca. 70 Euro Kosten fürs Ummelden vielleicht sogar bald wieder in der Versicherungsprämie eingespart haben.

Beste Grüße
Guido

gilt das auch wenn…
…ich zwar in Hamburg wohne und nur dort gemldet bin, mein Motorrad aber IMMER in Münster ist und auf meinem Namen läuft? Es ist nämlich seit 5 Jahren in Münster zugelassen und ich wohne nunmehr seit 3,5 Jahren in HH.
Das konnte mir bis jetzt niemand sagen.
Gruß, Daniel.

Hallo!
ma annersch rum: wenn Du ein Knoellchen nach Muenster kriegen würdest

  • findet die Post Dich dort? (Ferienhaus mit Briefkasten?)
  • bzw. nimmt es Deine Omma oder so an fuer Dich?
  • irgendwo steht das Motor-„Bieke“ ja :wink:

dann mach Dir kein Kopp - juckt wohl niemanden
(nur nicht fragen, die sagen sicher Du musst ummelden…)

wenn nicht (Bike in Feldscheune…) dann hilft nur vorsichtig fahren und beten :wink:

cu
kai

Hallo,

Muß ich meinen PKW zwangsläufig ummelden, auch dann, wenn das
Auto überwiegend im Stadtgebiet von Köln gefahren wird, oder
kann ich mein Kölner Kennzeichen behalten?

ja, es gibt eine Ummeldepflicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 StvZO. Ein Verstoß dagegen stellt nach § 69a StvZO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gruß,
Christian

…ich zwar in Hamburg wohne und nur dort gemldet bin, mein
Motorrad aber IMMER in Münster ist und auf meinem Namen läuft?
Es ist nämlich seit 5 Jahren in Münster zugelassen und ich
wohne nunmehr seit 3,5 Jahren in HH.
Das konnte mir bis jetzt niemand sagen.

Dann will ich das mal versuchen:
Ich gehe davon aus, dass du zum Zeitpunkt der Zulassung in Münster gemeldet warst, evtl. mit 2. Wohnsitz. Denn wie hätte sonst die Zulassung geklappt?
Und solange die Post (Steuerbescheide, Knöllchen) in Münster zugestellt wird (egal wie), fällt das niemandem auf. Und wo kein Kläger, da keine Anklage.
Selbst bei einer Fahrzeugkontrolle lässt sich die Polizei normal nur den Fzg-Schein zeigen und sieht daher noch nicht mal eine Abweichung zum Personalausweis.

Von den Kosten her, denke ich, machst du es richtig, da HH in der Versicherung deutlich teurer sein wird.

Beste Grüße
Guido

Na ja, es heißt aber auch: „Ein Fahrzeug ist grundsätzlich dort anzumelden, wo es seinen regelmäßigen Standort hat, so § 23 Abs.1 S.1 StVZO.“

Wenn ich jetzt in Wesseling wohne, aber glaubhaft versichere, dass das Fahrzeug eigentlich mehr in Köln ist, müßte ich doch das Kölner Kennzeichen auch behalten können, oder?

Es spricht ja nichts dagegen, bei der Kölner Zulassungsstelle meine neue Wesselinger Adresse eintragen zu lassen. Nun, ich werde da wohl mal anrufen und fragen müssen.

Wenn ich jetzt in Wesseling wohne, aber glaubhaft versichere,
dass das Fahrzeug eigentlich mehr in Köln ist, müßte ich doch
das Kölner Kennzeichen auch behalten können, oder?

Ja, aber nur, wenn du da einen (Zweiten) Wohnsitz hast. Sonst geht es nicht.
Hast du Verwandte in K, wo du dich offiziell anmelden kannst?

Es spricht ja nichts dagegen, bei der Kölner Zulassungsstelle
meine neue Wesselinger Adresse eintragen zu lassen.

Das wird die nicht interessieren.

Beste Grüße
Guido

Hi,
also das steht in Münster bei meinen Eltern in der Garage, also kommt die ungeliebte Post schon wo an. Ich hätte es mit nach Hamburg genommen, wenn ich dort nicht für einen Motorradstellplatz in einer TG 47 Euro pro Monat zahlen müßte. Das Geld bringe ich dann lieber zur Tanke und fahre. Mein Vater hat dafür übrigens 2 komplette Garagen in Münster gemietet…
Nochmal zur Zulassung: Ich habe damals noch bei meinen Eltern gewohnt und bin in der Zwischenzeit umgezogen (laut Perso habe ich nur noch einen Wohnsitz, nämlich Hamburg). Ich würde nur gern wissen, was passiert, wenn das der falsche Beamte erfährt; aus Eigeninitiative werde ich es definitiv nicht ummelden, allein schon wegen der ganzen Kosten.
Gruß, Daniel.

Hallo

Bei mir war es nicht ein Beamter sondern dei Versicherung die mich dazu gezwungen hat. Ich habe die mir ein Auto gekauft und wollte die Schadenfreiheitspunkte vom Motorrad aufs Auto übernehmen. Jetzt hat die Motorradversicherung mein Motorrad als nicht mehr versichert eingestuft (Weiß der Gott warum). Somit kam der Stilllegungsbescheid fürs Motorrad. Ich habe das munter mit der Versicherung geklärt bin dann zum Landratsamt. Dieses hat aber festgestellt ,über das Einwohner- Meldeamt, dass ich umgezogen bin. -> Ich wurde aufgefordert mein Motorrad umzumelden.-> Verwaldungsgebühren 25,-€ und Strafe (Da ich schon 1 Jahr umgezogen war) 50,-€. Dann durfte ich auch noch das neu anmelden fürs Motorrad zahlen. (Neuer Fahrzeugschein,Neuer Brief) Das machte dann auch nochmal ca 50,-€. Zum glück haben sie mir nicht die Plakette runtergepobelt denn das kostet wieder was.

Fazit. Falls es dir in denn Sinn kommt ein neues (zusätzliches) Fahrzeug auf dich anzumelden. So ist es besser, dass du alle Fahrzeuge ummeldest. (Irgendwas geht immer schief)

Grüße Sven

P.S.
Bei der letzten Allgemeinen Verkehrkontrolle wollten die Herren in grün noch zusätzlich meinen Personalausweis. Sie haben dann auch meinen Wohnort und die Zulassung abgeglichen (Denen war wohl langweilig).

Ach ja ich bin eigentlich Optimist. Aber bei sowas sehe ich zur Zeit eher schwarz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

also auffallen wird es erst wenn ein Knöllchen oder Steuerbescheid zurückkommt (wie gesagt Urkundenfaelschung etc.) -> von der Amtsstube aus wird wohl nix passieren…

ob ein freundliches grünes Männchen nachfragt, wenn die Adresse im Perso nicht zum Kennzeichen passt, weiss ich nicht?

Bei mir waere es ja auch das gleiche - nur ich koennte den Zweitwohnsitz ja auch nachweisen…

Aber Auto und dein Perso muessen ja gar nicht zusammenpassen, der Halter koennte ja ein anderer sein…

Man koennte sicher schon was feststellen, aber das wuerde ja Arbeit machen… und solange nix grundsaetzlich schlimmes vorliegt…
(und als Bankraeuber wirste eh andere Probleme mit der Polente als die Ummeldung haben :wink:)

Um sicherzugehen kannste bei Deinen Eltern ja nen Zweitwohnsitz nehmen :wink:

cu
kai

Hallo Kai,

ob ein freundliches grünes Männchen nachfragt, wenn die
Adresse im Perso nicht zum Kennzeichen passt, weiss ich nicht?

Oh ja. Ich durfte schon mal zahlen als der Grünling feststellte dass die Adressen nicht zusammenpassten. Und das obwohl ich nur innerhalb des Bezirks umgezogen war.

Fakt ist aber das viele das wirklich nicht oder erst dann machen wenn sie wirklich langsam auffallen.
Das mit dem Standort gilt nicht:
Alle unsere Firmenwagen sind auf unseren Hauptsitz (wo die Firma eingetragen ist) angemeldet. Das gilt auch für unsere Niederlassungen in Nürnberg, Dortmund und Berlin.
Obwohl die Autos am Hauptsitz nur einmal im Jahr zur Weihnachtsfeier auftauchen.
Das ganze ist auch irgendwo in der StVZO zu lesen, bin aber zu faul jetzt danach zu suchen weil ich in meinem Kellerbüro sitze und das Buch oben ist :wink:

Gruss Sebastian

Jetzt hab ich´s rausgesucht
Hallo nochmal,

geregelt ist das in §34/4 StVG:
Der Halter und der Eigentümer, wenn dieser nicht zugleich Halter ist, haben der Zulassungsbehörde jede Änderung der Daten mitzuteilen, die nach Absatz 1 erhoben wurden; dies gilt nicht für die Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, und für die Fahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt sind und deren Stilllegung im Fahrzeugbrief vermerkt ist.

Absatz 1 besagt wiederum:
Wer die Zuteilung oder die Ausgabe eines Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat der hierfür zuständigen Stelle 1. von den nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu speichernden Fahrzeugdaten bestimmte Daten nach näherer Regelung durch Rechtsverordnung (§ 47 Abs. 1 Nr. 1) und

  1. die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zu speichernden Halterdaten

Und §33 lautet:
(1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert

  1. nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Abs. 1 Nr. 1) Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung, Identifizierungsmerkmale, Prüfung, Kennzeichnung und Papiere des Fahrzeugs sowie über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse in Bezug auf das Fahrzeug, insbesondere auch über die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugbesteuerung des Fahrzeugs und die Verwertung oder Nichtentsorgung des Fahrzeugs als Abfall im Inland (Fahrzeugdaten), sowie

  2. Daten über denjenigen, dem ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt oder ausgegeben wird (Halterdaten), und zwar

a) bei natürlichen Personen:

Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift; bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen entfällt die Speicherung von Geburtsnamen, Ort der Geburt und Geschlecht des Halters,

b) bei juristischen Personen und Behörden:

Name oder Bezeichnung und Anschrift und

c) bei Vereinigungen:

benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a und gegebenenfalls Name der Vereinigung.

Gruss Sebastian