Muss man den Frieseur immer bezahlen?

Hallo Zusammen,

Wenn man zum Friseur geht, um sich Strähnchen machen zu lassen. Der Friseur sagt, die Haarfarbe sehe furchtbar aus (einen Tag vorher selbst gefärbt), wäre fleckig. Man sich dann überzeugen lässt, noch einmal einen Grundton zu machen, damit es einmal vernünftig ist. Man ungefähr den selben Ton aussucht (braun-rötlich) es aber Schwarz, oder dunkel dunkel braun rauskommt, mit extremen Flecken. Dieses dann eingesehen wird, man es aber nur ändern kann mit Blondieren und noch einmal färben oder mit vielen Strähnchen. Es wird einem zugesichert, wenn man rauskommt, sieht es toll aus. Damit die Haare nicht total kaputtgehen entscheidet man sich dann für die Strähnchen. Nun hat man schwarze Haare mit blonden Strähnchen = Furchtbar! Und man soll trotzdem bezahlen. Den Grundton + 20 Strähnchen. 20 Strähnchen hat man auf Kulanz bekommen, was das Ergebnis nicht besser macht.
Muss man sowas bezahlen?? Kann man da im Nachhinein was machen? Was ist wenn der Friseur sagt, es muss bezahlt werden, man es aber nicht bezahlt? Weil man hat ja jetzt Geld bezahlt, für etwas, das man nicht wollte, muss nocheinmal Geld bezahlen, um es wieder in ORdnung zu bringen (beim anderen Friseur!) und bis dahin muss man mit einer furchtbaren Frisur rumlaufen. (Diese Person wollte sie auf keinen Fall dunkler haben). Ist das richtig so??

Hoffe mir kann hier einer weiterhelfen :wink:

LG
Rebecca

… ach und die strähnchen auch noch grünlich wären

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… ach und die strähnchen auch noch grünlich wären

Ok das ist definitiv ein hinweis, dass die Schuld beim Friseur zu suchen ist und nicht unbedingt beim Kunden (wegen der Do-it-Yourself-Vorfärbung, wobei es natürlich auch sein kann, dass der Kunde dem friseur keine Angaben zu Inhaltstoffen oder der verwendetetn FArbe-weigstens Marke- sagen kann).

Anfangs zahlen, gegen Quittung, ist da sicher konfliktfreier, aber dann tät ich zur Handwerkskammer gehen, die haben da Gutachter aus der jeweiligen Innung, die sich die Katastrophe mal anschauen können und die Arbeit bewerten können. Dann kann man zum Anwalt laufen und auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Geschäfts klagen.

Gruß Susanne