Gegeben ein Vermieter verlangt, dass die Mietpartei im Rahmen der schwäbischen „Kehrwoche“ auch den Hinterhof eines Mehrparteienhauses reinigt. Der Hof wird nur zur Unterbringung der Mülltonnen und als Parkplatz einer Mietpartei verwendet. Ist es vertragsrechtlich zulässig dass alle Mietparteien im Wechsel den Hof kehren müssen?
Gegeben ein Vermieter verlangt, dass die Mietpartei im Rahmen
der schwäbischen „Kehrwoche“ auch den Hinterhof eines
Mehrparteienhauses reinigt. Der Hof wird nur zur Unterbringung
der Mülltonnen und als Parkplatz einer Mietpartei verwendet.
Ist es vertragsrechtlich zulässig dass alle Mietparteien im
Wechsel den Hof kehren müssen?
Warum nicht, sowas kann durchaus vertraglich vereinbart werden (Mietvertrag/Hausordnung) denn der Hof kann ja offensichtlich von allen benutzt werden und ist dann auch eine Gemeinschaftsfläche.
Was gibt denn der Mietvertrag bzw die Hausordnung her?
Nein, natürlich nicht. Der Hof darf schließlich bis zur Dachkante zudrecken. Wieso sollten die Mieter das reinigen müssen. [/ironie]
Und wenn im Vertrag steht, dass die Blumen im Garten abgestaubt werden müssen oder nach dem Regen abgetrocknet, dann ist das so, wenn die Vertragsparteien das so unterschrieben haben.