Hallo Jörg,
Angenommen, jemand hat einen Mietvertrag zur Unterschrift
vorliegen, und die Hausverwalter-Firma hat einen weiteren
Mietvertrag mitgeschickt, in dem der Mieter für 15 Euro/Monat
einen Parkplatz zur Wohnung mieten soll.
Jedoch braucht der Mieter den Parkplatz nicht, da er genauso
gut umsonst an der Straße parken kann und sowieso in den
Semesterferien nicht da ist. Abgesehen davon hat der Mieter
keinerlei Rechte, einen Fremdparker abschleppen zu lassen kann
usw.
Die Frage lautet also: Muss der Mieter den Parkplatz nehmen,
auch wenn er einen gesonderten Vertrag dazu abschliessen
würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die
Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter
anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?
Aus der Fragestellung habe ich geschlossen, dass der Fragesteller eine Wohnung angemietet hat bei der automatisch ein getrennter Vertrag für einen Parkplatz/Stellplatz vorliegt. Hier ist nun der Mieter plötzlich bei der Idee, dass er Geld sparen kann in dem er das Auto auf der Strasse abstellt. Soweit kann man dies noch nachvollziehen.
Aus der weiteren Frage ist jedoch zu erkennen, dass die Wohnung nur mit dem Parkplatz vermietet wurde. Sonst würde der Fragesteller nicht fragen, ob er, wenn er den Mietvertrag für den Parkplatz nicht unterschreibt, dann das Mietverhältnis nicht aufgenommen wird. Nur dieser Hinweis/Frage reicht - mir wenigstens - aus, hier davon auszugehen, dass nur Wohnung und Parkplatz gemeinsam vermietet sind.
Hier konnte und kann deshalb nicht der Vereinbarung zur Anmietung zugestimmt werden und dann, wenn die Verträge unterschreiben werden sollen, sollen Teile nicht anerkannt werden. Der Mieter wird hier anmieten müssen. Er kann sich hier ja die Erlaubnis holen, dass er den Parkplatz vermieten darf. Dieser Mieter muss sich aber auch klar sein, dass im Winter oder während des Tages dann weder Besucher noch er selbst auf dem Grundstück parken darf.
Zu Deinem Hinweis. Selbstverständlich gibt es viele Hausverwaltungen die haben entweder keine Garagen/Park- und Stellplätze, sie sind im Mietvertrag integriert oder sie werden getrennt vermietet. Wobei in solchen Fällen auch die Vermietung an Personen, die nicht in einem Wohnhaus leben möglich ist. In diesem Fällen bietet jedoch die Hausverwaltung einem Neumieter einen Platz an oder dieser fragt nach und mietet einen Platz - getrennt vom Mietvertrag - an.
Gruss Günter