Muss man den Parkplatz mitmieten?

Hallo!

Angenommen, jemand hat einen Mietvertrag zur Unterschrift vorliegen, und die Hausverwalter-Firma hat einen weiteren Mietvertrag mitgeschickt, in dem der Mieter für 15 Euro/Monat einen Parkplatz zur Wohnung mieten soll.
Jedoch braucht der Mieter den Parkplatz nicht, da er genauso gut umsonst an der Straße parken kann und sowieso in den Semesterferien nicht da ist. Abgesehen davon hat der Mieter keinerlei Rechte, einen Fremdparker abschleppen zu lassen kann usw.

Die Frage lautet also: Muss der Mieter den Parkplatz nehmen, auch wenn er einen gesonderten Vertrag dazu abschliessen würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?

Grüße
Karo

würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die
Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter
anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?

Der Vermieter kann vermieten an wen er will. Genauo kann er die Wohnung nur mit Stellplatz oder nur mit Einbauküche oder nur mit Smoking vermieten.

Hi,

steht im Mietvertrag drin, daß Du einen Stellplatz mieten mußt?

Wenn nicht, dann ist das ersteinmal nur ein Angebot der Hausverwaltung, daß Du auch gleich einen Stellplatz dazu hast. Ein Vertrag kommt zustande, wenn einer ein Angebot macht und der andere annimmt.

Gruß

Winni

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Darüber bin ich mir im klaren. Jedoch sind es zwei verschiedene Verträge, der Mietvertrag für die Wohnung geht an den Vermieter, der Mietvertrag für den Parkplatz an irgendeine andere Firma. Die Hausverwalterfirma fungiert in beiden Fälle nur als Vermittler. Also gehört doch der Parkplatz nicht zwingend zur Wohnung? Was machen denn beispielsweise Mieter, die gar kein Auto besitzen? Man kann sie doch nicht zwingen, dann einen Parkplatz zu mieten?

Grüße
Karo

Hallo Karo,

Man kann sie doch nicht zwingen,
dann einen Parkplatz zu mieten?

Nein, natürlich nicht, aber sie können vermieten, was und an wen sie wollen. Und wenn das Angebot nunmal in „eine Mietwohnung und ein Stellplatz“ (unabhängig davon, ob es ein oder zwei Verträge sind) besteht, dann kannst Du Dir überlegen, ob Du es annimmst oder eben nicht.

Anders sähe das imho aus, wenn Du bereits einen gültigen Mietvertrag hättest und Dir anschließend ein Stellplatz „aufgezwungen“ werden sollte.

Gruß
Ramona

Nein, natürlich nicht, aber sie können vermieten, was und an
wen sie wollen. Und wenn das Angebot nunmal in „eine
Mietwohnung und ein Stellplatz“ (unabhängig davon, ob es ein
oder zwei Verträge sind) besteht, dann kannst Du Dir
überlegen, ob Du es annimmst oder eben nicht.

Hallo,

ja genauso ist es auch. Und wenn man Wohnung haben will, muss man sich dem Ganzen wohl oder übel beugen. Ich finde das nicht sonderlich fair, aber was ist schon fair heutzutage.

Danke für alle Antworten.
Karo

Hallo,

hier hat die Hausverwaltung durchaus Recht. Ein Wohnhaus mit Parkplätzen wird gebaut, damnit die Autos eben nicht auf der Strasse stehen. Ausserdem weiss jeder Praktiker - also auch jede Hausverwaltung - dass troztzdem die Parkplätze benutzt werden, sei es auch nur von Besuchern. Wenn ohnehin der Parkplatz zum Mietvertrag gehört, muss er auch angemietet werden.

Gruss Günter

Angenommen, jemand hat einen Mietvertrag zur Unterschrift
vorliegen, und die Hausverwalter-Firma hat einen weiteren
Mietvertrag mitgeschickt, in dem der Mieter für 15 Euro/Monat
einen Parkplatz zur Wohnung mieten soll.
Jedoch braucht der Mieter den Parkplatz nicht, da er genauso
gut umsonst an der Straße parken kann und sowieso in den
Semesterferien nicht da ist. Abgesehen davon hat der Mieter
keinerlei Rechte, einen Fremdparker abschleppen zu lassen kann
usw.

Die Frage lautet also: Muss der Mieter den Parkplatz nehmen,
auch wenn er einen gesonderten Vertrag dazu abschliessen
würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die
Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter
anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?

Hallo,

hier hat die Hausverwaltung durchaus Recht. Ein Wohnhaus mit
Parkplätzen wird gebaut, damnit die Autos eben nicht auf der
Strasse stehen. Ausserdem weiss jeder Praktiker - also auch
jede Hausverwaltung - dass troztzdem die Parkplätze benutzt
werden, sei es auch nur von Besuchern. Wenn ohnehin der
Parkplatz zum Mietvertrag gehört, muss er auch angemietet
werden.

Gruss Günter

hallo güter,

muss man das tatsächlich ?
wir haben selbst mal bei einer großen hausverwaltung gewohnt, die uns zum mitvertrag auch den TG-Stellplatz angeboten haben, aber hier war nicht ersichtlich, dassm an den nehmen muss, weil auch ein riesiger kostenloser parkplatz direkt nebenan war, und tatsächlich nicht alle mieter diesen TG stellplatz genommen haben.hat ja auch nicht jeder ein auto.

ich denke es wäre vielleicht eine einfache sache bei der hausverwaltung nachzufragen, ob der stellplazt genommen werden muss, weil man ihn nicht braucht, oder gar kein auto hat. und wenn tatsächlich 2 verträge kamen muss kann ma ja auch erstmal nur den vertrag für die Wohnung zurückschicken und dann auf dei reaktion der Hausverwaltung warten ;o)

gruß vom jörg
der froh wäre seine neue hausverwaltung hätte ihm bei anmietung der wohnung direkt den mietvertrag für die angeforderte garage mitgeschickt, auf die ich jetzt seit 2 jahren warte *lol

Angenommen, jemand hat einen Mietvertrag zur Unterschrift
vorliegen, und die Hausverwalter-Firma hat einen weiteren
Mietvertrag mitgeschickt, in dem der Mieter für 15 Euro/Monat
einen Parkplatz zur Wohnung mieten soll.
Jedoch braucht der Mieter den Parkplatz nicht, da er genauso
gut umsonst an der Straße parken kann und sowieso in den
Semesterferien nicht da ist. Abgesehen davon hat der Mieter
keinerlei Rechte, einen Fremdparker abschleppen zu lassen kann
usw.

Die Frage lautet also: Muss der Mieter den Parkplatz nehmen,
auch wenn er einen gesonderten Vertrag dazu abschliessen
würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die
Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter
anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?

Hallo Jörg,

Angenommen, jemand hat einen Mietvertrag zur Unterschrift
vorliegen, und die Hausverwalter-Firma hat einen weiteren
Mietvertrag mitgeschickt, in dem der Mieter für 15 Euro/Monat
einen Parkplatz zur Wohnung mieten soll.
Jedoch braucht der Mieter den Parkplatz nicht, da er genauso
gut umsonst an der Straße parken kann und sowieso in den
Semesterferien nicht da ist. Abgesehen davon hat der Mieter
keinerlei Rechte, einen Fremdparker abschleppen zu lassen kann
usw.

Die Frage lautet also: Muss der Mieter den Parkplatz nehmen,
auch wenn er einen gesonderten Vertrag dazu abschliessen
würde? Kann die Firma/der Vermieter dem zukünftigen Mieter die
Wohnung wieder „wegnehmen“ und sie einem anderen Mieter
anbieten, nur weil er den Parkplatz nicht mieten will?

Aus der Fragestellung habe ich geschlossen, dass der Fragesteller eine Wohnung angemietet hat bei der automatisch ein getrennter Vertrag für einen Parkplatz/Stellplatz vorliegt. Hier ist nun der Mieter plötzlich bei der Idee, dass er Geld sparen kann in dem er das Auto auf der Strasse abstellt. Soweit kann man dies noch nachvollziehen.

Aus der weiteren Frage ist jedoch zu erkennen, dass die Wohnung nur mit dem Parkplatz vermietet wurde. Sonst würde der Fragesteller nicht fragen, ob er, wenn er den Mietvertrag für den Parkplatz nicht unterschreibt, dann das Mietverhältnis nicht aufgenommen wird. Nur dieser Hinweis/Frage reicht - mir wenigstens - aus, hier davon auszugehen, dass nur Wohnung und Parkplatz gemeinsam vermietet sind.

Hier konnte und kann deshalb nicht der Vereinbarung zur Anmietung zugestimmt werden und dann, wenn die Verträge unterschreiben werden sollen, sollen Teile nicht anerkannt werden. Der Mieter wird hier anmieten müssen. Er kann sich hier ja die Erlaubnis holen, dass er den Parkplatz vermieten darf. Dieser Mieter muss sich aber auch klar sein, dass im Winter oder während des Tages dann weder Besucher noch er selbst auf dem Grundstück parken darf.

Zu Deinem Hinweis. Selbstverständlich gibt es viele Hausverwaltungen die haben entweder keine Garagen/Park- und Stellplätze, sie sind im Mietvertrag integriert oder sie werden getrennt vermietet. Wobei in solchen Fällen auch die Vermietung an Personen, die nicht in einem Wohnhaus leben möglich ist. In diesem Fällen bietet jedoch die Hausverwaltung einem Neumieter einen Platz an oder dieser fragt nach und mietet einen Platz - getrennt vom Mietvertrag - an.

Gruss Günter

danke owT…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mitmieten?
Würde mich ein wenig wundern. Denn wenn der Mieter gar kein Auto (und evtl. keinen Führerschein) besitzt…?

mal ein ganz anderer Ansatz…
Moin Karo,

unabhängig von der Rechtslage, dazu haben die anderen schon was geschrieben:

Wie ist denn die Wohn- und Parksituation bei Euch? Kannst Du den Stellplatz eventuell weitervermieten? Oder ist auf der Straße immer genug Platz für alle?

Viele wären z.B. froh, wenn sie in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Knöllchen-geschützetn Parkplatz hätten.

Da ich meinen Wagen fast nie benutze und zudem oft auf Reisen bin war ein Stellplatz weg von der Straße für mich ein K.O.-Kriterium bei der Wohnungssuche, und ich denke ich bin da nicht allein.

Also, sieh´s vielleicht als eine Möglichkeit, Parkplatznot mit geringem Eigeneinsatz noch zu verdienen :wink:

Gruß

heavyfuel