Hallo!
Muss man den Banken mitteilen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist oder kriegen die das anderweitig mit?
Danke schon mal.
Grüße Rainer
Hallo!
Muss man den Banken mitteilen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist oder kriegen die das anderweitig mit?
Danke schon mal.
Grüße Rainer
Kommt drauf an.
In deinem Dorf in dem der Bankangestellte jeden kennt und den ganzen Dorfklatsch mitbekommt bestimmt aber woher soll die Online-Bank deren Hauptsitz 600km entfernt ist erfahren wer verstorben ist?
Folglich: mitteilen
http://rbb-direct.com/privatkunden/geldanlage/erbsch…
oder
http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D2930.pdf
Bröselchen
Hallo,
das kommt darauf an, in welchem Rechtsverhältnis man zur Bank und zum Verstorbenen steht 
Es ist wohl logisch, dass ein Erbe naturgemäß ein Interesse daran hat, keine Verbindlichkeiten mehr begleichen zu lassen, die mit Ableben bzw. mit der „Abwicklung“ der Angelegenheiten des Verstorbenen enden bzw. Geld entgegenzunehmen, das er anschließend zurückerstatten darf.
Wenn der Erbe dieses Geschäft nicht nach Treu und Glaube erledigt (und die Mitteilung an die Bank gehört dann auf jeden Fall ebenso dazu wie die Meldung an den Wohnungseigentümer oder z.B. die ArGe), muss er sich nicht wundern, wenn er anschließend mehr Ärger hat, als ihm lieb ist
(und wenn es nur Kontoführungsgebühren oder Dispozinsen für ein Konto sind, das er eigentlich nicht mehr braucht).
Gruß vom
Schnabel