Muss man den Urlaub nehmen wie es der Chef will?

Ich Arbeite bei der Stadt in einer KITA und mir stehen 30 Tage Urlaub zu. Nun müssen 15 Tage für den Betriebsurlaub und die Tage zwischen Weihnachten und neujahr genommen werden. nun verlangen meine Vorgesetzten das ich den Resturlaub auch mit einmal nehmen soll. Ist das rechtens? z.B.Im Jahr 2012 möchte ich im Jan. 5 Tage Urlaub haben, habe aber 13 Tage Resturlaub. muss ich die 8 Tage Urlaub verschwenden,was ist wenn ich später nochmal Urlaub brauche? Man hatt mir gesagt, wenn ich noch mal Dringend Frei brauche muss ich Nullstunden nehmen und sie später nacharbeiten. Dürfen die das???

„Fordern“ können sie alles, was möglich ist, aber ob sie damit durchkommen, steht auf einem anderen Blatt.

Du solltest dem AG einen Plan für Deinen Urlaub 2012 vorlegen. (Jan 5 Tage, zB Mai den Rest).

Der AG muss immer schauen, wie es in den Betriebsablauf passt und ob nicht wer anders zur gleichen Zeit Urlaub nehmen will. Am besten sprichst Du vorher mit Kolleginnen die schon länger da sind und mmehr Erfahrung haben, ob die Suppe so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist. Dies geschieht aber mehr zum Schutz des Arbeitsnehmers, damit er auch 3 Wochen Urlaub oder mehr zusammen bekommt. Dies soll auf keinen Fall gegen den Arbeitnehmer ausgelegt werden, so wie anscheinend in Deinem Fall.

Sprech also zuerst mit Deinen Kollegen, was die für eine Erfahrung mit Urlaub nehmen haben.

GUTEN MORGEN
NEIN NORMAL IST DIES NICHT RECHTENS! ICH WEIS ABER NICHT WIE ES BEI EUCH GEREGELT IST,IN DER FREIEN WIRTSCHAFT KANN MAN SEINEN BZW: MUSS MAN SEINEN RESTURLAUG BIS ENDE MÄRZ ABFEIERN, WAS ABER IN EINIGEN BRANCHEN AUCH NICHT IMMER MACHBAR IST WEIL ES DER CHEF NICHT BLICKT ODER NICHT WILL SO SAMMELTEN SICH BEI EINEM BEKANNTEN VON MIR MAL 60 TAGE AN, UND DAS GAB RICHTIG ÄRGER WEIL SO GEHTS AUCH NICHT!ICH WEIS NICHT OB DU BEI DER STADT ODER EINER KIRCHLICHEN EINRICHTUNG ARBEITEST DEN DIESE HABEN NOCHMAL GESONDERTE RECHTE WAS ARBEITSVERTRÄGE ANBELANGT!ABER DU SOLLTEST PLAUSIBEL ERKLÄREN (OBWOHL ES DIE NICHTS ANGEHT WARUM UND WOHIN DER URLAUB GEHT)WESHALB DU SPÄTER NOCHMAL URLAUB WILLST! SCHAUE AUCH MAL IN DEINEN ARBEITSVERTRAG WIE SICH DIE URLAUBSREGLUNG DA GESTALTET DEMENTSPRECHEND HANDELST DU! ICH WEIS DAS PUTZKRÄFTE IN SCHULEN DIE BEI DER STADT ARBEITEN IMMER URLAUB IN DER SAISON NEHMEN MÜSSEN WENN DIE KIDS Z.BSP: SOMMER ODER WINTERFERIEN HABEN ALSO NIE EINEN URLAUB FÜR SICH PLANEN KÖNNEN, WAS ALS SOLCHES NICHT GUT GEREGELT IST, DIE KÖNNTEN AUCH MAL ZEITARBEITSLEUTE BESCHÄFTIGEN DAS DER JENIGE AUSSERHALB DER SAISON URLAUB MACHEN KANN! ICH WEIS JETZT NICHT IN WIE WEIT DEINE VORGESETZTEN EINSICHTIG SIND UND DAS KÖNNTE PROBLEMATISCH WERDEN UND GRENZT SCHON AN MOBBING, VIELLEICHT KANNST DU AUCH ÜBER EINEN ANWALT DARAUF HINWEISEN LASSEN DAS DU NICHT DEINEN URLAUB WILLST WIE SIE DIR DAS VORSCHREIBEN WOLLEN, ABER WIE GESAGT SCHAU DIR DEINEN ARBEITSVERTRAG GENAU AN UND HANDEL DANN ENTSPRECHEND OKAY! ICH HOFFE ICH KONNTE ETWAS HELFEN UND WÜNSCHE DIR NOCH EINEN SCHÖNEN TAG UND LIEBEN GRUSS VON MIR CHARLY

Nein, man muss nicht den Urlaub nehmen wie der Chef das will.
Urlaub muss von beiden Seiten einvernehmlich genommen werden. Im Konfliktfall gibt es einen Personalrat bei der Stadt, der dann schlichtend eingreifen sollte.
Wenn nicht hilft ein Anwalt oder besser die zuständige Gewerkschaft (hier verdi)

Gruss
Helmut

Grundsätzlich ist da Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Nur in bestimmten Fällen kann URlaub übertragen werden. Wenn also der Arbeitgeber verlangt, daß de rkomplette Urlaub bis 31.12. abgebaut wird, ist dsa korrekt. Wann der Urlaub dann aber genommen wird, liegt - außer bei den Betriebsferien - zunächst mal im Ermessen des Arbeitnehmers. Nur wenn dessen Urlaubswünsche mit betieblichen Notwendigkeiten kollidieren, kann der Arbeitgeber einen anderen Termin vorgeben.
Hilft das erstmala ode rhabe ich die Frage falsch verstanden?

Hallo,
laut Bundesarbeitsgesetz darf der Arbeitgeber lediglich über 14 Tage verfügen, die restlichen Urlaubstage sind für sie frei verfügbar.

MfG
Bartblume

Hallo Heike,

ich vermute, dass bei Euch der BAT / TVÖD zutrifft.

Erläuterungen zum Urlaub findest Du im § 47 -

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angeste…

Unter Absatz 7 steht, dass der Jahresurlaub bis spätestens zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten ist.
Dies bedeutet, Du kannst an den Weihnachtsurlaub den verbleibenden Resturlaub für den Januar dranhängen.
z.B. Urlaub vom 27.12.2011 - 18.01.2011 = im Januar Resturlaub von 13 Tagen bei 5-Tage-Woche.

Du könntest natürlich auch auf diese 8 Tage verzichten,
dann würde dieser Urlaub allerdings verfallen.

Beachte für das Jahr 2012 stehen Dir ja wieder 30 Tage Urlaub zur Verfügung, die Du dann in diesem Jahr aufteilen kannst.

Viele Grüße!
Merger

tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen
V.G

Hallo,

ja ich bin auf Reisen, daher kann ich grad erst aus dem Hotel antworten.

Dein Arbeitgeber kann nur verlangen, dass du deinen Urlaub im laufenden Jahr abbaust. Wann du den nimmst, ist allerdings KEIN Direktionsrecht!

D.h. er kann dir nicht vorschreiben, wann du deinen Urlaub nimmst.

Wende dich umgehend an deinen Personalrat, der hilft dir vor Ort.

Viel Glück!!

Rechtsauskünfte darf ich leider nciht geben. Es gibt jedoch den Grundsatz, dass der Urlaub auf die Belnage des Arbeitgebers abzustellen ist.

Bitte mal im Bundesurlaubsgesetz nachlesen, da steht mehr drin. BUrlG

Schönen urlaub

Hallo sawheike.
Wenn ihr keine Betriebsvereinbarung über die Urlaubsregelung habt gilt das

Bundesurlaubsgesetz § 7

Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

ich hoffe Dir geholfen zu haben!

Also ganz veerstehe ich es jetzt nicht, aber ich versuch’s gerne. Eine Verpflichtung den Urlaub komplett zusammenhängend zu nehmen gibt es nicht. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass Urlaub der Erholung dienen soll, was meist nicht unter 2 Wochen der Fall ist…

Aber KEINER ist verpflichtet, seinen Urlaub „einfach zu verplempern“, wenn er bereits andere Pläne hat - also gib einfach Deine ungefähre „Urlaubsplanung“ bekannt und bleib bei deinem Nein zum AG-Vorschlag, denn mehr als ein Vorschlag ist das nicht…

KEIN Arbeitgeber kann/darf über den Gesamturlaub seiner Angestellten bestimmen. Bei euch wird ja eh schon die Hälfte des Urlaubsanspruchs wegen des Betriebsurlaubs vom AG verplant, daher bist Du durchaus im Recht, eine Restverplanung deines Urlaubsanspruchs durch den AG zu verweigern.

Noch eine Info: Rein gesetzlich kann Resturlaub aus dem Vorjahr bis Ende März genommen werden…

Lieben Gruss, RLB