Muss man die Änderung der Kernzeit hinnehmen

Hallo,

Person A arbeitet in einem Unternehmen.
Person A hat Gleitzeit in seinem Unternehmen wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Jetzt will der Arbeitgeber die Gleitzeit des Unternehmens ändern lassen.

D.h. vorher durfte man zwischen 7 und 9 Uhr morgens anfangen.
Jetzt wollen sie ändern, sodass man zwischen 8 und 9 Uhr morgens anfangen darf. Man darf also nicht so früh anfangen, also eine Std. später.

Hierzu muss Person A und alle anderen Arbeitnehmer die Gleitzeitregelung unterschreiben. Muss man dieses Formular eigentlich unterzeichnen?

Auf dem Formular steht dann drauf, das der Arbeitnehmer es akzeptiert
also mit der Uhrzeit und man unterschreibt es noch.

Was würde passieren, wenn man die Änderung der Gleitzeit nicht unterschreibt. Haben die dann das Recht, einen zu kündigen?
Einen Betriebsrat gibt es in dem Unternehmen nicht, an den man sich wenden kann…

Über eine oder mehrere Antworten freu ich mich sehr

Liebe Grüße

Jan

Hallo

Ist denn vertraglich etwas zur Gleitzeit/Kernzeit vereinbart? Wenn ja: was? Wenn nein: wie lange arbeitet der AN dort schon unter diesen Konditionen?

Gruß,
LeoLo

Person A ist Auszubildender und hat nichts in seinem Vertrag stehen von den Arbeitszeiten. Wie ist es dann geregelt?

Muss man die Arbeitszeitänderung einfach unterschreiben?

Also der Azubi und seine Kollegen haben schon eine Änderung unterschrieben vor ein paar Monaten.

Dort wurde die Gleitzeit von morgens 08 Uhr auf 07 Uhr morgens gesenkt, sodass man eine Stunde früher anfangen kann.

Lieben Gruß

Jan

Hallo

Was wurde denn da im Wortlaut (fiktiv) unterschrieben?

Im (fiktiven) Ausbildungsvertrag steht da nix zu?

Gruß,
LeoLo