Hallo,
eine Ferienwohnung soll verkauft. Die Wohnung wird über eine Agentur an Feriengäste vermietet. Man erwartet, dass die bestehenden Buchungen vom zukünftigen Käufer übernommen werden, obwohl dieser das nicht möchte. Die Agentur verweigert sich über eine Umbuchung von Gästen zu reden und macht dem Eigentümer Angst mit Schadenersatz, etc.
Die Agentur kann den neuen Eigentümer doch nicht zwingen einen Vertrag zu erfüllen, den er nicht abgeschlossen habt. Schließlich kann man doch mit seinem Eigentum machen, was man möchte. Oder etwa nicht?
beim Hauskauf wurde wahrscheinlich ein Vertrag zwischen altem Eigentümer und Agentur übernommen.
Diesen Vertrag kündigen und bis dieser ausgelaufen ist die Vertragsbestandteile weiter erfüllen.
Ich denke hier gilt die Eintrittspflicht in bestehende Verträge analog normaler Wohnungsmietverträge.
Mit dem Kauf ist man verpflichtet die bestehenden Verträge zu erfüllen. Diese waren ja auch vor dem Kauf bekannt und wenn man dann A sagt,… muss man auch B sagen!
Ja, entweder den Gästen gegenüber oder der Agentur.
Allerdings kommt es auch darauf an, ob einem dieses Vertragsverhältnis vor Abschluß bekannt war. Sowas gehört m.E. auch in den Kaufvertrag, da bestehende Mietverträge die Nutzung erheblich einschränken.
Mal angenommen, man bieten den Gästen ERsatz. Dann sollte das wohl mindestens gleichwertig sein. Den Mehrpreis müsste man selbst tragen, da das dann quasi der Schadenersatz wäre? Und der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision?
Der Gast kann aber nicht unermesslich nach oben gehen mit seinen Umbuchungsvorstellungen, oder? Ich meine statt 7 Tage Ferienwohnung in den Bergen für 450 Euro, kann er dann ja nicht erwarten dass man ihm die Differenz zu 1200 Fuerteventura erstetzt.