Ein Mieter hat eine Wohnung bei einem Vermieter gekündigt.
Nun besteht der Vermieter darauf, dass der Mieter die Fliesen, die in der Wohnung liegen (Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer), rauskloppt.
Kann der Vermieter darauf bestehen?
wer hat diese Fliesen gelegt? Der Mieter? Dann kann der VM das allerdings verlangen.
Ansonsten? Das ja mal 'ne gute Frage. Geht ziemlich weit ins Eingemachte, so ein verlangen. Von einer alten Oma über 80 könnte man sowas ja mal verlangen.
Hab ich leider noch nie gehört und kann deswegen nichts besseres beisteuern.
wer hat diese Fliesen gelegt? Der Mieter? Dann kann der VM das
allerdings verlangen.
Ja, der Mieter.
Ansonsten? Das ja mal 'ne gute Frage. Geht ziemlich weit ins
Eingemachte, so ein verlangen. Von einer alten Oma über 80
könnte man sowas ja mal verlangen.
Hm, 80 nicht, aber der Mieter könnte gut 60 sein.
Hab ich leider noch nie gehört und kann deswegen nichts
besseres beisteuern.
wer hat diese Fliesen gelegt? Der Mieter? Dann kann der VM das
allerdings verlangen.
Ja, der Mieter.
Hab ich leider noch nie gehört und kann deswegen nichts
besseres beisteuern.
Schade.
nix Schade! Wie oben gesagt ist in dem Fall der Mieter durchaus in der Pflicht den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Eine 80jährige Oma, oder eine 60jährige - egal!
Es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass er das Einverständnis des VM hatte diese Fliesen zu legen. Leider aber glauben immer noch viele Mieter das sie machen können, was sie wollen. Oder sie glauben: Ich mach das mal erst, später wird der VM froh sein, dass er eine so schöne Wohnung mit so tollen Fliesen (hier bitte alternativ geänderten Gegenstand einsetzen) hat!
Ein etwa 60jähriger, der nicht selbst für die Entfernung mehr die Knie krumm machen kann, muss dann wohl auf die wohlbezahlten Fachunternehmen zurückgreifen!
wer hat diese Fliesen gelegt? Der Mieter? Dann kann der VM das
allerdings verlangen.
Ja, der Mieter.
Ohne ausdrückliches (d.h.: im Zweifel auch nachweisbares,
also in der Regel SCHRIFTLICHES) Einverständnis des Vermieters?
Dann muss der Mieter das natürlich machen.
Grundsätzlich hat der Vermieter ein Recht darauf, die Wohnung
in dem Zustand wiederzubekommen, in dem er sie vermietet hat -
mal abgesehen von normaler Abnutzung.
Hm, 80 nicht, aber der Mieter könnte gut 60 sein.
Das Alter ist hier vollkommen irrelevant.
Es ist ja keine höchstpersönliche Pflicht - sprich:
niemand verlangt, dass der Mieter das selber macht.
Und Geld (für den Fliesenleger) hat man zu haben -
ob alt oder jung.
mal wieder alles falsch hier.
Auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen gibt, kann er darauf bestehen, das der ursprüngliche zustand wieder hergestellt wird.