Muss man die Gesamtbetrag der Rechnung bezahlen?

Hallo,
habe ein Angebot vom Handwerker bekommen und ihn in Auftrag gegeben. Die Rechnung ist um ca. 60% höher als das Angebot. Anstatt 8 Stunden sollen jetzt 17,5 Stunden bezahlt werden, und zwar nur weil die Maschinen des Handwerkers nicht richtig funktiomiert haben. Ist man verpflichtet die Rechnung zu Bezahlen???

Hallo,

ohne die genauen Umstände zu kennen kann man hier keinen Rat geben. Zudem reicht dies bereits in eine Rechtsberatung, und dazu sind Rechtsanwälte da.

Entweder zu einer Verbraucherzentrale gehen oder einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Beim Anwalt ist die erste Beratung immer kostenfrei und er wird genau hinterfragen und kann dann sogleich abwägen, was genau zu tun ist.

Grüsse
Michael

Hallo,
habe ein Angebot vom Handwerker bekommen und ihn in Auftrag
gegeben. Die Rechnung ist um ca. 60% höher als das Angebot.

Hi,
das Angebot ist meiner Meinung nach verbindlich, wenn du den Auftrag innerhalb der Bindungsfrist erteilt hast.
Zusätzliche Arbeiten hätten mitgeteilt und erst nach deiner Zustimmung ausgeführt werden dürfen.
Notfalls musst du die Hilfe eines Anwalt in Anspruch nehmen - Rechtschutz?

Viel Erfolg
mfg
ahsfee

hallo,
prüfen sie ihr angebot, steht dort drin, dass der preis vom angebot abweichen kann (meist:frowning:je nach tatsächlichem Aufwand…) wird es nicht ganz einfach. haben sie jedoch eine feste abmachung, können sie sich auf diese berufen.
andererseits, wenn der fehler eindeutig beim handwerker liegt, haben sie diesen auch nicht zu tragen und 60% ist auch eine abweichung, die man nicht so einfach tolerieren muss.
mein vorschlag (so bin ich schon einige male zum ziel gekommen) schreiben sie den handwerker an, schildern ihm die situation und weisen sie ihn darauf hin, dass sie nicht bereit sind seine fehler zu bezahlen. die meisten lenken dann ein und man einigt sich auf ein für beide seiten akzeptables ergebnis.
andernfalls bleibt ihnen nur der weg zum anwalt oder verbraucherschutz.

Je nach dem, wenn es ein verbindliches Angebot war dann nicht. War es ein Kostenvoranschlag, dann sagt der Gesetzgeber max 10%