Muss man die Gesamtmiete zahlen?

Hallo,
nehmen wir an, man muss wegen Eigenbedarf ausziehen, und man hat eine Wohnung gefunden. Man hat die Wohnung gefunden, nur man kann erst am 15. eines Monats ein/umziehen. Muss man dem alten Vermieter für den Monat die gesamte Miete bezahlen oder nur 50%.
Danke für einen Tipp
Gruss Joe

Frage ist doch, wann der Mietvertrag der alten Wohnung endet. Sollte es zum Ende des Monats sein, sind natürlich 100% zu entrichten. Sollte der Mietvertrag im vergangenen Monat geendet haben und du möchtest mit Einverständnis des Vermieters noch 2 Wochen bleiben, wäre das in einem Gespräch mit eben diesem zu klären.

da mietverträge grundsätzlich zum ende des monats auslaufen, sind auch die mietzahlungen bis dahin zu leisten.
aber da der vermieter eigenbedarf angemeldet hat, kann man ihm anbieten, dass er unter verzicht auf weitere mietzahlungen (nebenkosten nicht vergessen, auch zählerstände ablesen) auch schon zum 15. die wohnung übernehmen kann.

danke. nur der jetzige mieter der wohnung wo ich einziehen werde sagte kann nicht zum 27.5 ausziehen, sagte ich müsste warten bis ca.15. 6… hmm dann müsste ich doppelte miete zahlen im juni

Das ist doch dein Problem was Du ggf. mit dem Mieter der neuen Wohnung klären musst.
Ab wann hast Du denn den neuen Mietvertrag ? Wenn ab 1.Juni, dann würde ich auch die neue Miete nicht zahlen, wenn der alte Mieter noch gar nicht ausgezogen ist.

ich muss zum 30.6 gemäß gerichtsbeschluss ausziehen - wollte aber zum 30.5 ausziehen - was nun nicht klappt, wegen verzögerung des mieters wo ich einziehen werde.

sondern kann erst zum 15.6 umziehen - deshalb meine frage - was muss ich am jetzigen vermieter zahlen - ganze miete oder nur 50 %

Es steht oben doch schon eine Antwort was man im Falle des Eigenbedarfs machen soll.
grundsätzlich hat der Vermieter Anspruch auf volle Monatsmiete, egal wann man im Monat auszieht.
Deshalb verhandeln.

Wenn er sich nicht auf Mieterlass oder Reduzierung einlässt, dann muss man eben voll zahlen, sollte dann die Wohnung aber auch erst zum Monatsende übergeben.
Umziehen kann man früher, nur Schlüsselübergabe macht man erst am Monatsende.
Und wieso zahlt man doppelte Miete ?
Für die neue Wohnung kann man doch kaum schon ab Juni zahlen, wenn man da noch gar nicht einziehen kann !
Wenn doch, dann melde beim Vormieter dort Schadenersatz an und verlange diese doppelte Miete von ihm zurück ! Er hat es verschuldet und muss deinen Schaden (Mehrkosten) tragen.

Aber nur wenn der neue Vertrag ab 1.6. läuft. das hast Du ja noch nicht bestätigt und was der neue Vermieter dazu sagt, wenn Du nicht zum Termin einziehen kannst.

doppelte miete ist doch klar - alte wohnung und neue wohnung wo man einzieht - nur nicht zum 1. - sondern dann, wenn ich am folgemonat zum 15. einziehe - möchte jeder vom vermieter die miete. ist doch die frage muss ich bei meinen jetzigen mieter die volle miete zahle - obwohl ich zur hälfte ausziehe

Nein, ist es eben nicht. Lies nochmal einige Beiträge oben, dann sollte es klar werden.

Danke Euch für die Antworten. Ein schönes sonniges WE

Was sagt denn sein Vermieter? Wenn dein Mietvertrag dort ab 01.06. läuft, zieht er auch zum 31.05. aus :open_mouth:

Das kommt darauf an:

Ist der Mietvertrag durch Kündigung oder Gerichtsbeschluss beeendet, ist der Monatsletzte regelm. Frist, § 573 c I BGB. Mithin schuldest du bis 30.06. Miete, BK-Vorauszahlungen und Vertragspflichten (Treppenhausreinigung, Hofdienst).

Wird dein Mietverhältnis durch übereinstimmenden (!) Aufhebungsvertrag beendet, bedarf es keiner Frist; Mithin wäre der 15.06. vereinbar. Das scheint bei einer EB-Kündigung aussichtsreich verhandelbar.

Kannst du eine Nachvermietung zum 15.06. beweisen, wäre überzahlte Miete aus Rechtsgrund ungerechtfertigter Bereicherung herausklagbar.

Würde dein Nachfolger gern schon zum 15.06. einziehen, kann man ihn das zugestehen, wenn er deine vorausbezahlte Junimiete hälftig erstattet. Andernfalls verweigern, denn du hättest ein volles Nutzungsrecht an deiner alten Wohnung.

Das Mietverhätnisse i. d. R. nicht nahtlos aneinander folgen und häufig diese Doppelbelastungen ergeben, ist nun keine Ausnahme, Damit muss man leben, d. h. beide Verträge erfüllen, so wie sie geschlossen sind.

G imager