Hallo,
wie sieht es aus, wenn jemand ergänzendes Alg 2 beantragt und nach Monaten des Rechtsstreits dann kein Geld kriegt, weil er dann doch Verwandten die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören auf der Tasche liegen soll… ?
Die KV hat die ganzen Monate den ermäßigten Satz berechnet und eingezogen, weil sie davon ausging, dass man Alg2 bekommen würde, weil die Behörde den Antragsteller angemeldet hat.
Muß man nun rückwirkend auf das Niveau für Selbstständige (also wesentlich höherer Betrag) nachzahlen, oder erst ab Beendigung des Rechtsstreites, wo der Antragsteller dann aufgibt, oder einlenkt?
Lieben Dank schon mal vorab
Susanne
und bitte schickt mir nicht wieder Angebote von privaten KVs