Muß man die KV rückwirkend aufstocken?

Hallo,
wie sieht es aus, wenn jemand ergänzendes Alg 2 beantragt und nach Monaten des Rechtsstreits dann kein Geld kriegt, weil er dann doch Verwandten die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören auf der Tasche liegen soll… ?
Die KV hat die ganzen Monate den ermäßigten Satz berechnet und eingezogen, weil sie davon ausging, dass man Alg2 bekommen würde, weil die Behörde den Antragsteller angemeldet hat.

Muß man nun rückwirkend auf das Niveau für Selbstständige (also wesentlich höherer Betrag) nachzahlen, oder erst ab Beendigung des Rechtsstreites, wo der Antragsteller dann aufgibt, oder einlenkt?
Lieben Dank schon mal vorab
Susanne

und bitte schickt mir nicht wieder Angebote von privaten KVs

Hallo,
hier kann man keine konkrete Aussage machen. Aus meiner Praxis
ist mir nur bekannt, dass Meldungen zu ALG 2 grundsätzlich nur dann
an uns gegeben werden, wenn die Leistungen auch tatsächlich bewilligt
wurden, denn dann übernimmt doch auch die Zahlstelle die Krankenversicherungsbeiträge. Wenn hier in diesem Falle die Beiträge
aber vom Versicherten eingezogen wurden, verhält sich das Ganze wahrscheinlich aber so, dass der Kasse kein Leistungsbescheid vorliegt, demnach kann die Kasse auch rückwirkendd umstellen -
wie gesagt - das ist eine Annahme von mir ohne die genauen Fakten zu
kennen.
Gruss
Czauderna