Muss man die Verwalterbefreiung von den Bestimmungen des §181 BGB akzeptieren?

Ich bin dabei eine Wohnung zu kaufen und lese mich durch die Unterlagen durch. In dem Verwaltervertrag steht unter „Sonstige Vereinbarungen“: „der Verwalter ist von den Bestimmungen des §181 BGB befreit“. Die Verkäuferfirma behauptet, das wäre notwendig um die Verwaltertätigkeit auszuüben. Reicht die Vollmacht dazu nicht? Muss man eine solche „Befreiung“ akzeptieren? Ist das üblich in aktuellen Verwalterverträgen? In den Verträgen, die ich bis jetzt gesehen habe, steht so etwas nicht.
Vielen Dank im Voraus für eine kompetente Antwort!

Bitte FAQ:1129 beachten
Bitte keine Benachrichtigung.

Hallo

unter
„Sonstige Vereinbarungen“: „der Verwalter ist von den
Bestimmungen des §181 BGB befreit“.

Und was hast du dadurch für Sorgen?

Aber um es kurz zu machen: Diese Regelung brauchst du nicht zu akzeptieren. Kauf die Wohnung einfach nicht!

ml.