Ich hätte da mal eine Frage die vor allem die Männerwelt betrifft…
Frage : Muss man eigentlich eine Titulierung (Jugendamt) vornehmen oder nicht ? Macht das Sinn und was sind die Vor-und Nachteile
Ich selbst zahle regelmäßig Unterhalt für, dass gemeinsame Kind doch das Jugendamt will seid kurzem unbedingt,dass ich einen Titel ( Titulierung ) machen bzw.unterschreiben soll.
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen bzw. kann ich dazu Gerichtlich gezwungen werden ???
Wo liegt der Sinn bei einer Titulierung und habe ich dadurch Vor-oder Nachteile ???
Hallo
also da ich das nicht in meinen eigenen worten fassen kann habe ich mal eben gegooglet… und da ist mir folgenden in die hände gefallen…
Verfahrenskosten bei Titulierung unstreitiger Unterhaltsverpflichtungen
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsberechtigten für ein Klageverfahren auch dann gegeben ist, wenn der Unterhaltsschuldner seinen Unterhaltsverpflichtungen stets freiwillig und pünktlich nachgekommen ist, um so künftigen Säumigkeiten vorzubeugen und auf solche gegebenenfalls schnell zwangsweise reagieren zu können, weil der Unterhaltsberechtigte auf die Unterhaltszahlungen zur Sicherung seiner Lebensgrundlage angewiesen ist.
Der zahlungswillige Unterhaltspflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, wenn der Unterhaltsberechtigte bei der außergerichtlichen Titulierungsaufforderung nicht zugleich die Übernahme der Titulierungskosten zugesagt hat.
das heisst für mich … das deine Ex und das Jugendamt davon ausgeht… das du wohl bald arbeitslos wirst und somit mit deiner unterschrift unter einem titel auch im falle von arbeitslosigkeit zahlen musst, wenn du kannst bzw. die auf nummer sicher gehen wollen das du weiter zahlst sosnt kannst du gepfändet werden.
Hallo,
ich würde Dir empfehlen, den entsprechenden Sachbearbeiter nach der gesetzlichen Grundlage dieser Forderung zu fragen.
Grundsätzlich würde eine Titulierung nichts an Deiner Unterhaltspflicht ändern.
Gruß, Reinhard
mir ist klar das die Titulierung nicht`s an meiner Unterhaltspflicht ändert und das ist auch ok…ist ja auch schließlich mein gezeugtes Kind
Die Frage war: Ob ich eine Titulierung machen sollte bzw. ob ich Rechtlich gezwungen werden kann zu einer Titulierung und eine Abwägung von Vor-und Nachteilen.
Danke trotzdem…werde mal die SB fragen was nach der gesetzlichen Grundlage…mal schauen was diese kompetenten Hobbybeamten antworten