Muß man ein Familienmitglied zu Hause pflegen?

Hallo,
kurz zur Vorgeschichte, der Vater (79) einer Kollegin, bekam zuhause einen Oberschenkelhalsbruch- folge Krankenhaus- im Krankenhaus MRSA bekommen und 2. Seite Oberschenkelhalsbruch in der Kurzzeitpflege bekommen. Jetzt ist er wieder in Kurzzeitpflege und sie soll Ihn zuhause aufnehmen… in einer 3 Raum Wohnung mit 3 Leuten ist da wenig Platz, denn er hat wieder MRSA und Sie nicht die Möglichkeit einen separaten Raum zu Verfügung zu stellen. Pflegeheime wollen Ihn nicht und Sie kann nicht. Muss Sie Ihn bei sich aufnehmen? Unter der Brücke schlafen kann er ja nicht :frowning:

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Hallo,
nun ja - er ist kein Pflegefall, von daher halten sich die Pflegeheime bedeckt - ich denke aber schon, wenn er das Pflegeheim selbst bezahlt, dann würde man ihn auch dort aufnehmen bis er wieder nach hause kann, aber das scheint wohl aus finanziellen Gründen hier nicht in Frage zu kommen.
Was ggf. eine Lösung wäre - „häusliche Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalt“ und damit einen Pflegedienst mit der Grundpflege zu beauftragen, allerdings müssen da Ärzte und Krankenkasse mitmachen.
Man kann diese Grundpflege auch privat in Anspruch nehmen - wäre nicht ganz so teuer wie ein Pflegeheim.
Manche Kassen haben auch in ihrer Satzung stehen, dass Haushaltshilfe geleistet wird auch wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt - hier sollte mal die Kasse kontaktiert werden.
Ob es für solche Fälle eine rechtliche Verpflichtung der Tochter gibt, Ihren Vater bei sich in der Wohnung aufzunehmen, dass weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen dass dem nicht so ist - aber was will sie machen.
wenn er nicht in seiner eigenen Wohnung betreut werden kann - unter der Brücke schlafen kann er ja nicht.
Gruss
Czauderna

Dann sollen die sich um einen Krankenhausplatz kümmern in dem der Oberschenkelhalsbruch und MRSA behandelt werden, denn die sind schließlich zumindest für den Knochenbruch verantwortlich zu machen.
Wenn er dann ausgeheilt ist, wird sich auch ein Platz in einem Pflegeheim finden und Du verweigerst bis dahin, dass der Vater bei Dir einzieht und dann Euch mit MRSA ansteckt.

Hallo,
Wen meinst du mit „die“ ?
Gruß
Czauderna

Die Institution in der er in Kurzzeitpflege war und wo er sich, laut der Schilderung, den Oberschenkelhals gebrochen hat:

ramses90

Woraus liest du, dass die Einrichtung für den Bruch verantwortlich ist?
und MRSA ist für einen normalen Menschen (also ohne große Krankheit oder offene Wunden) nicht unbedingt gefährlich.

Er war da in der Kurzzeitpflege nach der klinischen und sicherlich operativen Versorgung des 1. Oberschenkelhalsbruches und damit auch bewegungsunfähig.
Sprich: der Mann ist in der Pflegeeinrichtung mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem Bett gefallen wodurch der Bruch auf der anderen Seite erfolgte.
Oberschenkelhalsbrüche sind typische Sturzverletzungen insbesondere bei älteren Menschen. ramses90

Hallo,
okay, aber was mir unklar ist - wenn er in der Kurzzeitpflege einen zweiten Bruch bekommen hat, dann sollte er doch da auch wieder ins Krankenhaus gekommen sein und dann wieder (nun mit zwei Brüchen) in die Kurzzeitpflege ??.
Da drängt sich doch die Vermutung auf, dass das entlassende Krankenhaus aufgrund der Schwere der Erkrankung schon auf Pflegefall erkannt hat (Zustand dauert mindestens noch sechs Wochen an). wen dem so wäre, dann wäre jetzt die Pflegekasse an der Reihe mit einer Einstufung und dann dürfte es auch mit einem Pflegeheim nicht mehr so schwierig sein.
Gruss
Czauderna

Deine Frage gehört ins Rechtsbrett, wenns dir nicht nur um eine moralische Bewertung geht.

Die Antwort hängt u.a. davon ab, ob irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Vater bestehen: Wohnrecht usw.
Grundsätzlich ist aber -außer kleinen Kindern- kein Mensch gezwungen, mit irgendeinem anderen unter einem Dach leben zu müssen. Das wär ja auch noch schöner.

Gruß
F.

Hallo Knuddlonkel,

bei uns - in Österreich - gibt es für solche Fälle spezielle geriatrische Kliniken, die genau diese Zeit überbrücken und kurative und rehabilitative Behandlung anbieten.

Gibt es ähnliche Einrichtungen nicht auch in Deutschland?

Gruß

dafy

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Angehörige oft die tollsten Dinge hören bzw. verstehen und dafür andere Dinge nicht hören bzw. verstehen wollen. Wenn das dann noch über zwei, drei Leute widergegeben wird, kommt nach der Art der stillen Post oft der größte Käse raus.
Irgendwie scheint hier was zu fehlen. Spätestens nach den 2. Oberschenkelhalsbruch endet doch die Behandlung nicht mit der der operativen Versorgung im Krankenhaus. Da findet doch sicher noch eine Anschluß-Reha statt oder wie auch immer das heißen mag, eigentlich und auch uneigentlich schon nach dem 1. Die Kurzzeitpflege war also bestenfalls als Überbrückung bis dahin gedacht?
Möglicherweise muss man sich da als Patient auch einen Stück selber drum kümmern, und sei es nur, dass man die Beratung des Sozialen Dienstes in Anspruch nimmt oder sich erkundigt, wo sowas stattfinden kann. Kann er das nicht selber, muss das jemand übernehmen.
Ansonsten sind Angehörige auch immer gut beraten sich mal bei einem Pflegdienst beraten zu lassen, was so geht, was es gibt und was nicht geht. Die haben naturgemäß jeden Tag damit zu tun und sind da nicht so hilflos, wie der in dieser Situation überforderte Angehörige.
Oft spukt in den Köpfen der Leute rum, dass das Krankenhaus auch ein Pflegeheim sein müsste, wenn der patient nicht wie ein junges Reh nach Hause hüpfen kann. Ist es aber nicht.
Wenn jemand aus Altergründen öfter hinfällt oder auch sonstwie unbeholfen ist, dann muss das woanders behoben werden, ganz abgesehen von der Wiedererlangung der bestmöglichen Beweglichkeit nach der OP.
Oder der Mensch ist eben dauerhaft ein Pflegefall.
Gar nicht selten kommt es aber auch vor, dass die alten Leutchen nicht zur Anschluß-Reha wollen, weil sie das als Pflegeheim oder sowas wahrnehmen. Dann wird es für die Angehörigen wirklich spannend.
Also erstmal die Geschichte komplett aufdröseln und am besten vor Ort in Erfahrung bringen, was jetzt gemacht werden kann.

Trotzdem lese ich da keine Verantwortung der Kurzzeitpflege.
Dort darf niemand gefesselt oder sonst wie an der Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. (wie übrigens in jedem Pflege- oder Altenheim auch)

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Gibt es! Mein Vater war kürzlich in einer solchen in Bad Honnef.

Gruß Oberberger