Muss man ein solches Verhalten nicht entschuldigen?

Hallo,

im schönen Halberstadt haben Sicherheitsleute in einer Asylunterkunft Flüchtlinge misshandelt.

Und schon wird das kritisiert. Sollte man nicht vorher mal eruieren, wie denn die Lebenssituationen dieser Wachleute aussehen? Könnte nicht ein schmaler Lohn, hohe Mieten und unzureichende Lebensumstände die wackeren Männer in eine ausweglose Verzweiflung gestürzt haben? Was bleibt denn einem Wachmann anderes übrig, als angesichts der astronomischen Lebenshaltungskosten mal einem Schutzbefohlenen so richtig in die Nieren zu treten, um den Frust abzubauen?

Oh, einen Moment… ich lese gerade…
Die Polizei untersucht den Vorfall.

Dann wird der Vorfall zum Glück für die tapferen Wachmänner ohne Folgen bleiben. Und Rassismus war ganz sicher nicht im Spiel. Oder?

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Du wirst lachen: Von einem Rechtstaat erwarte ich, dass genau das bei der Strafbemessung gemacht werden wird.

Man weiß im Vorfeld ja nicht, wieso die Polizei so agiert hat, wie es dazu gekommen ist? Jedes Ding hat zwei Seiten und man muss nicht gleich alles glauben, was einem vorgelogen wird. :rabbit2:

Abgesehen davon, dass ich @X_Stroms Erwartungen teile - welche Umstände könnten deiner Meinung nach die Misshandlung anderer Menschen ggf. sogar Schutzbefohlenen rechtfertigen?

Neugierig
Ann da Cava

Nein. Die Lebensumstände allgemeiner Art haben bei der Strafzumessung keine Rolle zu spielen. Maximal die konkrete Lebenssituation und nachweisbare Befindlichkeit der Täter zum Zeitpunkt der Misshandlung.
Es gibt überhaupt keinen Grund, der eine solche Straftat entschuldigt. Eine Sicherheitsfirma, die „wackere“ Menschen beschäftigt, die das Gegenteil von dem tun, was sie eigentlich tun sollen, ist mir suspekt.
LG
Amokoma1

Und da bekommt der 21jährige Hans endlich mal einen Job.
Seine Kollegen sind durch die Stimmung in einer Unterkunft, die vielleicht mehr an ein Lager erinnert, gewalterfahren und abgestumpft. Problembewältigung erfolgt durch „den harten Mann zeigen“ durch Sprücheklopfen. Eine „Sicherheitskräfte“ sind stramm rechts - und es verwundert nicht, dass man vermutlich mehr Rechtsextreme in solchen Firmen und Organisationen finden wird als Linksextreme. So wird den „Rechten“ doch eine Vorliebe für „Recht und Ordnung“ nachgesagt, während „Linke“ auch gerne die persönliche Freiheit weiter auslegen möchten als legal, bis hin zu anarchystischen Ideologien.

Na, Hans wird von den dort Untergebrachten auch nicht gemocht. Er ist ja einer von denen mit den Uniformen.
Das merkt er ganz schnell, denn Schimpfwörter haben beim Sprachlernen eine große Anziehungskraft.
Und als dann die Gruppe Nordafrikaner sich mal wieder mit den Afghanen nicht über die Musikwahl einig wird und der Lagerkoller explodiert, da kann auch Horst das erste Mal merken, wie gut man sich fühlt, dem, der einen gestern noch „dreckiges Nazischwein“ genannt hat, zur Streitschlichtung den Knüppel in den Rücken zu schmettern.

Ich hoffe, dass Hans es da heraus schafft, bevor er weiter zum Gewalttäter wird.
Und ich denke, dass die Lebenssituation jedes einzelnen „Wachmanns“, insbesondere sein Werdegang zum Gewalttäter, genau beleuchtet wird.
Dass es keinen generellen Strafabzug für „Wachmann ssp. Ost“ geben kann und darf, ist klar.

Ich kann mir nicht erklären, warum es rechts- und linksaußen stehende Parteien in Teilen des Ostens so viel einfacher haben, Anhänger zu finden.

Diese Spaltung macht mir Angst. Sowohl die klare Ost-West-Grenze, als auch die Extrembildung innerhalb eines Landes. In Thüringen steht es gerade 24% AFD zu 25% Linke. Eine Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP würde gerade so auf 50% kommen. Die SPD fällt als Koalitionspartner der Linken viel zu gering aus, 8% sind ein Witz. Selbst mit zusätzlicher Hilfe durch die Grünen kommt man nur auf 44% der Stimmen.


Nichts kann das rechtfertigen.

§34 StGB:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Jemanden zu treten kann nur gerechtfertigt sein, wenn man so verhindert, dass man selber weitaus schwerer als durch Treten möglich verletzt wird. Jemanden mit einer Schusswaffe in der Hand, die er gegen mich anwenden will, darf ich ganz selbstverständlich treten.

Da bereits am Boden Liegende getreten wurden, die nicht ganz offensichtlich eine Waffe gegen das Wachpersonal richteten, kann dies nicht greifen. Welches Interesse wiegt deutlich schwerer als die Körperverletzung durch das Treten eines am Boden Liegenden? Das kann nur eine wesentlich schwerere, unmittelbar drohende Körperverletzung (als durch das Treten möglich) oder der Tod sein. Wie sollte der am Boden liegende diese Verletzungen beibringen können?

Meine Frage war auch eher rhetorischer Natur.

Mein von Dir zitierte Satz ging nach dem Komma weiter. Vielleicht hast Du das überlesen. Ich möchte nicht sinnentfremdend zitiert werden.
LG
Amokoma1

Hallo Ann,

rechtfertigen nicht, aber erklären. So gibt es eine Gruppe sexuell Missbrauchter, die im Erwachsenenalter selbst das gleiche tun. Sexueller MIßbrauch kann durchaus solche Folgen zeitigen. Leider!

HJS