Hallo, ich habe vor kurzen mit jemanden etwas Privat getauscht. Nun möchte der jenige den tausch aber wieder rückgängig machen, da im sein ehemaliges Eigentum doch mehr Wert erscheint. Vom Geld her so ziehmlich gleich. Es gibt keiner leih Tauschverträge. Bin ich nun Gesätzlich verpflichtet mit Ihm zurück zu Tauschen ?
Hallo, ich kann Dir leider nicht weiter helfen bei diesem Thema. Tut mir leid.
babe1000
Hallo, das kann ich Dir leider auch nicht beantworten.
Müßtest Du im BGB nachlesen oder bei einer ortsansäßigen Verbraucherzentrale anfragen.
Sorry - LG