Muss man ein unverbindliches Angebot zahlen?

Eine Familie hat ein Bauvorhaben und ein Firma (Firma L.), die Holzhäuser baut, beauftragt, ein unverbindliches Angebot für ein behindertengerechtes Haus zu machen. Heute hat sich die Familie von der Firma L. getrennt, da die Firma L. mit der Familie ein Referenzhaus bauen wollte und sie diese Pläne zum behindertengerechten Haus gemacht hatte, die dann nicht der DIN entsprachen.
Naja, getrennt aus dem Grund, da die Familie seit Donenrstag um die Kubatur bat, die die Bank wegen des Kredits braucht, aber sie haben sie nicht bekommen, nur mails mit mehr oder weniger nettem Inhalt. Der Mitarbeiter der Firma L. rief nicht zurück nur der AB ging ran etc. Heute kam eine Mail dass Firma L. die Kubatur nicht rausrückt und die Bank gefälligst ohne zu entscheidenhabe .
Nachdem die Familie heute wieder telefonsch vergeblich versuchte an die Werte zu kommen und nichts passierte hat die Familie gesagt, dass sie unter diesen Umständen nicht mit der firma L. baut. Sie haben mit der Firma weder einen Vertrag noch irgendwas unterschrieben, es stand noch nicht mal der konkrete Endpreis des Hauses fest, alles nur Angebote. Die Familie wollte mit Firma L. bauen, aber natürlich erst unterschreiben wenn die Finanzierung auch steht, genauso wie beim Grundstück auch. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Seit Ende August zieht sich das nun hin.

Nun bekam die Familie eine Mail von Firma L. Man würde eine Rechnung schicken," da die Familie den zugesagten Auftrag storniert hätte, wird die Firma L. den erteilten Auftrag für die Pläne nach Aufwand in Rechnung stellen - Die Familie hätte die Firma L. mehrfach schriftlich aufgefordert für sie Pläne anzufertigen, das ist ein Auftrag!"
Die Familie hat NIE kostenpflichtige Pläne in Auftrag gegeben. Die erhaltenen Pläne waren alles andere als schlüssig und sinnvoll. Im OG keine Wohnflächenangaben, also noch nichtmal tauglich für eine Finanzierung und Pläne und Angebote einzuholen ist doch normal, ehe man sich entscheidet.
Fazit: anfang war der Herr von der firma L. ganz wild mit der Familie zu bauen und seit Wochen nun ist das Engagement am Ende. Gescheitert am Ende ist es nun defakto an seiner Unlust Angaben rauszusuchen, denn die Finanzierung wäre durchgegangen, andere Bank, andere Kriterien…
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist gestört, die Familie kann so nicht weitermachen - also hat sie mit Bedauern mitgeteilt, dass sie nicht mehr zusammenfinden.
Abgesehen davon dass der Herr von Firma L. seit Wochen nicht auf die Frage reagiert, ob sie den Bauantrag 04 noch rausbekommen. Allein die Aussage von dem Herrn der firma L. zwischen den Zeilen zu lesen „jetzt ist es aber anscheinend zu spät um vor Weihnachten eine Zusage und den Bauantrag noch zu fertigen“ sagt doch aus, dass er in die Pläne nicht mehr als 5 Minuten investiert hat, denn sonst wäre ein Bauantrag ja nicht sooo dramatisch in 3 Wochen hinzubekommen.

Die Familie sieht nun nicht ein etwas zu bezahlen was am Ende nicht durch sie gescheitert ist , niemals so in Auftrag gegeben wurde, dass Kosten ersichtlich wurden. Pläne sind nicht brauchbar, da nicht den Forderungen der Familie entsprechend ( DIN) , lediglich ein schon existierender Grundriss wurde innen geändert mit einigen Strichlein. Die Sache hätte schon vorher skeptisch stimmen müssen, denn zugesagte Termin hielt er ungerne ein, Pläne kamen Wochen nicht an, scheinbar an andere PLZ geschickt, aber die Familie hatte eben daran geglaubt, da es eine solide Firma zu sein scheint, da dies von einer bekannten ARchitektin von der Familie geprüft wurde.
Die Familie nun in der Lage, dass sich sicher 2004 auch keine andere Firma mehr findet, die das ganze schafft einzureichen und somit Eigenheimzulage verlorengeht. Hätte das Drama nun eine Woche kürzer gedauert wären die Chancen dazu höher gewesen.

Muss die Familie nun wirklich den angeblichen „Auftrag“ zahlen bzw. die für die Stornierung entstandenen Kosten? Wie sieht das rechtlich aus??? VIELEN DANK für Eure Hilfe !

Hallo, Cyba,

du hast zwar viel geschrieben, aber das Wesentliche fehlt leider…

Also: Wenn es tatsächlich ein „unverbindliches“ Angebot war und keine Kosten ausgemacht wurden, stehen deine Chancen gut, dass du nichts bezahlen musst. Es kommt aber genau darauf an: Was genau wurde zwischen der Firma und euch vereinbart?

Die Erstellung eines Bauplans ist oftmals schwierig und daher mit Kosten verbunden. Die Firma, die den Plan erstellt, kann dies nun entweder als kostenlosen Service anbieten (in der Hoffnung, dann auch den Auftrag zu erhalten) oder aber diese Diensleistung sich bezahlen lassen.

Ich kenne Fälle von solchen Fertigbaufirmen, in denen die Planerstellung grundsätzlich kostenfrei ist. Das muss aber nicht immer so sein.

Mein Vorschlag: Dir Firma hat ja noch kein Geld von euch. Auch eine Rechnungsstellung ist noch nicht erfolgt. Ich würde also erst einmal auf die Rechnung warten - denn vielleicht kommt ja auch gar nichts. Nach Erhalt der Rechnung würde ich in einem scharf und präzise ausformulierten Brief (nicht per Mail, vielleicht sogar mit Einschreiben) darauf hinweisen, dass ihr keinen kostenpflichtigen Auftrag erstellt habt und euch daher nicht zur Zahlung des Betrages verpflichtet sehen würdet.

Um an das Geld zu kommen, muss der Anbieter dann schon Kosten aufbringen - und das wird er nur tun, wenn er sich auch Chancen ausrechnet, das gegebenenfalls vor Gericht beweisen zu können.

Wenn es sich so verhält, wie du oben beschrieben hast, wird ihm der Nachweis dafür recht schwer fallen.

Sollte es aber tatsächlich eskalieren, bleibt euch wohl nur der Weg zum Anwalt. Und das ist mein ernst gemeinter Rat…

Noch ein Wort zu den fehlerhaften bzw. nicht brauchbaren Plänen:

Ob die Pläne brauchbar oder nicht waren, erlangt im obigen Zusammenhang erst Relevanz, wenn auch tatsächlich fest steht, ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde. Erst dann könnt ihr damit argumentieren und so gegebenenfalls Kosten dafür senken.

Aber wenn ich mir das mit der Eigenheimzulage so anschaue, könnte es ja eine Überlegung wert sein, dass die Firma euch Schadensersatz schuldet: Wenn es euch darauf ankam, das Ganze noch in diesem Jahr über die Bühne zu bringen, wenn die Firma davon gewusst hat und dennoch nicht rechtzeitig die nötigen Maßnahmen unternommen hat, dann besteht möglicherweise für euch ein Anspruch auf Schadensersatz (nämlich: Was hättet ihr erhalten, wenn die Pläne rechtzeitig brauchbar auf dem Tisch gelegen hättem?)

Diesen Aspekt könnt ihr ja gerne auch in den Brief an die Firma aufnehmen - vielleicht lassen sie sich dadurch beeindrucken. Aber ansonsten gilt noch einmal mein Rat: Fragt in diesen Fällen dann einen Anwalt. Der wird sich eure Unterlagen mal anschauen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Eine so genannte „Erstberatung“ ist auch gar nicht so teuer. Das kann man gut und gerne mal riskieren.

Grüße

Baba