Durch diese Handlungsweise entfällt Parkraum für die Öffentlichkeit,weil man für sich in diesem Fall immer Zugang zu diesen Plätzen erwünscht,teilweise mit Schildern und Abschleppdrohungen. Besucher nutzen dann selbstverständlicher weise die Parkplätze derer,die sich keine Einfahrt geschaffen haben.
ich verstehe deine Frage so, dass die Stellplätze jeweils direkt eine zusätzliche „Ausfahrt“ zur Straße haben sollen?
D.h. dass z.B. 10 Autos quer zur Straße parken und direkt rein- und rausfahren können sollen, somit der ganze Bereich von *zig Metern als Ein- und Ausfahrt freigehalten werden soll?
Dies ist gewöhnlich nicht erlaubt. Ein Grundstück darf eine Zufahrt haben, eine weitere Zufahrt gilt als Sondernutzung und ist genehmigungspflichtig.
Beatrix
wünschen darf man sich viel. zusätzliche zugänge zum grundstück gibt’s aber keineswegs einfach so. weshalb das:
nicht eintreffen wird.
und schilder für nicht bestehende rechte aufstellen ist zumindest zweifelhaft.
Hallo!
Sehr unverständlich beschrieben, obwohl man ja ahnt was gemeint sein wird.
Wieso entfällt öffentlicher Parkraum, wenn ein Eigentümer auf seinem Grundstück Parkplätze einrichtet ?
Das ist vor dem Zaun ein Streifen Land, der nicht sichtbar für Parker als Privatgelände erkennbar ist ? Da wird zur zeit wild geparkt.
Was hindert einen daran, den Zaun vorzuziehen oder eine andere Art der Abgrenzung anzubringen ? Dann ist man Fremdparker los.
In den meisten Bauordnungen ist der Bau von Stellplätzen bei bestimmter Fläche (50 oder auch 100 m²) verfahrensfrei.
Grundsätzlich.
Es kann aber sehr wohl in anderen Bestimmungen(Bebauungsplan etwa) Lage und Größe von Stellplätzen vorgeschrieben sein.
MfG
duck313
Moin,
die Antwort dürfte landesabhängig und sogar ortabhängig sein.
Als meine Eltern einen Stellplatz einrichten wollten, hätten sie eine gebührenpflichtige Überfahrerlaubnis beantragen müssen, d.h. die Genehmigung den Bürgersteig zu überqueren.
Da sie auf Schilder wie „Einfahrt freihalten“ o.ä. verzichteten, fiel diese Gebühr nicht an.
Aber es ist lange her und es hat sich vieles geändert, also nachfragen!
Gruß Volker
Genau so sehe ich es auch… Die Siedlungsstraße (eigentlich Weg) hat keinen Fußweg,die neuen Mieter ,die neu hinzugezogen sind,haben als eine ihrer ersten Handlungen den Vorgarten eingeebnet und sich Stellplätze ihrer Autos geschaffen.Dabei wurden auch Bordsteinkanten abgesenkt.-Leidtragenden dieser Aktionen sind Diejenigen,die sich keine separaten Parkplätze geschaffen haben,denn dadurch sind „ihre“ Parkplätze von Besuchern und dgl. fremd belegt.
Kann sein ,dass es unverständlich geschrieben ist,aber wenn man es zweimal liest,müsste man es begreifen.-Wir gehen beide von unterschiedlichen Positionen aus. Nicht ich will einen Stellplatz erstellen,sondern Diejenigen ,die das bereits getan haben,beanspruchen indirekt den Parkraum vor ihrem Haus als Privileg und wünschen keine Fremdparker,die sie zu ihrer Anfahrt über die volle Breite ihres Hauses behindern könnten. Um dies noch einmal zusammen zufassen,eine Einfahrt sei ja Jedem gestattet,bin aber nach wie vor der Ansicht,dass alles weitere genehmigungspflichtig,wenn nicht sogar gebührenpflichtig ist.