wenn man neben einem Hauptjob als Festangestellter, 49 Tage in einer sogenannten „kurzfristigen Beschäftigung“ arbeitet, wo der Arbeitgeber lediglich Lohnsteuer und Soli vom Bruttolohn abrechnet, muss diese Tätigkeit in der Steuererklärung angegeben werden?
Wenn ja, wo? Und, würde man die Lohnsteuer zurück bekommen?
ich würde sagen ja Sie muss angegeben werden da dein Arbeitgeber ja auch Lohnsteuer und Soli einbehält und somet es auf deiner Lohnsteuerkarte vermerkt wird. wenn es nicht vermerkt wurde hat dein Arbeitgeber auch kein Recht die Lohnsteuer - Soli ein zu behalten.
die dauer der beschäftigung spielt keine rolle, ausschlaggebend für die ekst-erklärung ist nur, ob man geld für seine leistung bekommen hat.
wurde geld gezahlt, ist das auch in der ekst-erklärung anzugeben.
die angaben erfolgen in der anlage N.
steuer gibt´s zurück, wenn zuviel gezahlt wurde.
es kommt darauf an, ob diese kurzfristige Beschäftigung ebenfalls über Lohnsteuerkarte war oder nicht. Wenn nicht, hat der Arbeitgeber den Lohn pauschal versteuert, so dass hierfür keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt bzw. ausgestellt wurde. In dem Fall müsste diese kurzfristige Beschäftigung auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Ansonsten sind diese evtl. abgeführten Steuern ebenfalls in der Anlage N einzusetzen unter dem Punkt „weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“.
Sofern eine Steuer-CD vorliegt, mit der man die Steuererklärung selbst erstellt, wird automatisch die Frage nach weiteren Einkünften gestellt. Kann man sie mit JA beantworten, aber auch nur dann, wenn man dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, trägt man die Kosten ein, das Programm setzt sie dann automatisch an die richtige Stelle.