Muss man eine Rechnung nachreichen?

Nach einem Wasserschaden wird von der Versicherung die Rechnung des Sanitärunternehmens bezahlt. Offen ist noch die Abwicklung der Malerarbeiten. Der Kostenvoranschlag hierfür wird der Versicherung vorgelegt und von dieser auch bezahlt mit dem Hinweis, die Rechnung nachzureichen.
Muss die Rechnung nachgereicht werden? Muss die Versicherungsleistung zurückgezahlt werden, wenn die Rechnung nicht nachgereicht wird, weil z.B. die Arbeiten tatsächlich auch noch nicht ausgeführt wurden? Gibt es Fristen, innerhalb derer die Arbeiten tatsächlich gemacht werden müssen oder wäre so ein Fall ähnlich wie bei der Autoversicherung, wo aufgrund eines Kostenvoranschlags bezahlt werden muss, auch wenn ich weiterhin mit der Beule im Auto rumfahre?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß

Kann mir bei dieser Frage keiner helfen? :-?