Muss man einen 1. Wohnsitz haben ?

Guten Tag!

Verhaelt es sich so,
dass man einen 1. Wohnsitz in Deutschland haben/vorweisen MUSS?

Wenn jemand (in Rente schon) duaernd unterwegs ist, mal im Ausland, mal innerhalb Deutschlands, und er sich von seinem ersten Wohnsitz abmeldet, was passiert dann mit seiner Post von Behoerden, also bspw. Finanzamt oder Rentenanstalt Berlin oder DAK?

Hat das kosequenzen bei seiner Steuer auf seine Rente/Betriebsrente?

Danke fuer Antwort.

Mike

Hallo,
aus der Sicht der Kasse muss man seinen ersten Wohnsitz nicht unbedingt in Deutschland haben, solange man seine Beiträge bezahlt ist das unerheblich, da reicht auch eine Adresse irgendwo auf der Welt.
Was die Leistungen betrifft kommt ohnehin nur Deutschland in Frage
und mit der KVK. die EU-Länder. Das heißt, das Kassenmitglied, welches 365 Tage im Jahr in Beispielsweise Südafrika oder Brasilien lebt benötigt für die Kasse keinen Erstwohnsitz in Deutschland - ob da die Krankenversicherung (freiwillige) noch sinnvoll ist, das ist dabei die Frage.
Gruss
Czauderna

Ich habe selbst sogar mal jemand in Mexico getroffen, der war Rentner und meinte, er habe sich komplett aud D. abgemeldet ohne wohnsitz im Ausland anzugeben und er erhielte seine Rente ganz normal weiter.

Aber leider vergass ich ihn zu fragen, wie es denn mit dem zustaendigen Finanzamt sei, also welches ihn „besteuert“…

Gut. Der Krankenkasse ist es egal, wo Du wohnst.

Aber wo sucht Dich die Polizei, wenn Du nur einen Personalausweis bzw. Pass hast, aber permanent von Hotel zu Hotel oder von Freund zu Freund innerhalb Deutschlands herumziehst?

Mike