… gesetz, unter seiner adresse zugänglichen briefkasten anbringen?
Briefkastenzwang
Moin, angeli,
… gesetz, unter seiner adresse zugänglichen briefkasten
anbringen?
nur wenn man Wert drauf legt, Post zu bekommne, sonst nicht.
Der Zusteller hat in seiner Dienstanweisung stehen, dass Post für den Adressaten in dessen Kasten gehört, nirgends anders hin.
Ob es dazu ein Gesetz gibt? Eher nicht, das wird wohl in den AGB der Zustellbetriebe zu finden sein.
Gruß Ralf
Kasten???
Moin, angeli,
… gesetz, unter seiner adresse zugänglichen briefkasten
anbringen?nur wenn man Wert drauf legt, Post zu bekommne, sonst nicht.
Der Zusteller hat in seiner Dienstanweisung stehen, dass Post
für den Adressaten in dessen Kasten gehört, nirgends anders
hin.Ob es dazu ein Gesetz gibt? Eher nicht, das wird wohl in den
AGB der Zustellbetriebe zu finden sein.
Zumindest bei der Post lautete die Anweisung von wegen „Die Sendung muss für dritte unzugänglich deponiert werden“
Das bedeutet für viele Zusteller, dass sie in einigen Wohnhäusern durchs Haus laufen müssen und die Briefe an den einzelnen Wohnungstüren durch die Briefschlitze schieben müssen.
Wenn es eine Briefkastenpflicht gäbe, dann hätte die Post schon vor Monopolsverlust diese durchgesetzt, weil diese Laufhäuser (Postjargon) sehr arbeitsintensiv sind.
Nicolle
Hallo,
Nein…es gibt weder einen_Briefkastenzwang_ noch gibt es überall
Briefkästen…bei heute noch existierenden Bauten aus der Zeit vor dem
- Weltkrieg gibt es sowas gar nicht,sondern vielfach nur
einen Einwurfschlitz in der Haustür für alle Parteien im jeweiligen Gebäude.
Briefkasten- oder -einwurfschlitzzwang
Moin, angeli,
der Zusteller kann verlangen, dass der Empfänger irchentzwass bereitstellt, so dass nach dem Einwurf nur er (für die Kümmelspalter unter uns: der Adressat) drankommt. Ob das Ding Briefkasten heißt oder Briefkasteneinwurfschlitz oder ob das ein Betonklotz mit Fass dran ist wie bei den personalsparenden Kürbisverkaufsplätzen, ist völlig wurscht.
Gruß Ralf
Hi
Das bedeutet für viele Zusteller, dass sie in einigen Wohnhäusern durchs Haus laufen müssen und die Briefe an den einzelnen Wohnungstüren durch die Briefschlitze schieben müssen.
Solche Häuser gibt es aber nur in Berlin.
Viele Grüße
Hallo
.bei heute noch existierenden Bauten aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg gibt es sowas gar nicht,sondern vielfach nur einen Einwurfschlitz in der Haustür für alle Parteien im jeweiligen Gebäude.
Da darf der Zusteller die Post aber nur dann einwerfen, wenn alle betroffenen Parteien einverstanden sind.
Wenn es sich um ein Mietgebäude handelt: Die Mieter haben einen Anspruch auf eigene Briefkästen, und wenn diese sich innen im Hausflur befinden, ist der Vermieter auf Mieterwunsch dazu verpflichtet, der Post einen Haustürschlüssel zur Verfügung zu stellen (es ist ja nicht immer einer da, wenn der Postbote klingelt).
Viele Grüße
… gesetz, unter seiner adresse zugänglichen briefkasten anbringen?
Wenn der Adressat es dem Briefträger schriftlich bestätigt, dass er im Verlustfalle selber die Haftung übernimmt, kann die Post nach Vereinbarung auch auf dem Fensterbrett oder in der Papiermülltonne abgelegt werden.
Wenn da aber viele verschiedene Briefträger Post austragen, wird das nicht klappen, denn dann müsste er es ja jedem einzelnen schriftlich geben. Sowas wird jedenfalls nicht zentral verwaltet.
Mal eine Frage: Wo sollte denn die Post hin, wenn nicht in den Briefkasten? Natürlich geht sie dann zurück.
Hallo,
dann nenne bitte doch auch einmal eine Rechtsvorschrift dazu…
dann nenne bitte doch auch einmal eine Rechtsvorschrift
dazu…
Außerdem das Postgeheimnis
Wo das jetzt steht, weiß ich im Moment nicht.
Wenn man die Briefe einfach in den Hausflur wirft, können sie ja alle anderen Mieter auch lesen, oder zumindestens beobachten, wer von wem Post kriegt.
dann nenne bitte doch auch einmal eine Rechtsvorschrift dazu…