Muss man einen Gutschein versteuern?

Liebe Steuerexperten,

ein Wissenschaftler wird von einem britischen Verlag angefragt, ein anonymes Gutachten für eine geplante Buchpublikation zu verfassen. Das macht er auch und erhält von dem Verlag (unerwartet) einen Gutschein über 100 £, mit dem er Bücher aus dem Katalog des Verlags einkaufen gehen kann. Eine Vereinbarung, dass das Gutachten mit einem Gutschein vergütet wird, existiert nicht. Der Wissenschaftler ging davon aus, dass seine Reviewtätigkeit unter seine normalen Dienstobliegenheiten fällt. Den Gutschein würde er aber natürlich trotzdem gerne einlösen. Meine Frage nun: Muss er diesen Gutschein aber auch versteuern? Und wenn ja, wie?

Vielen Dank und beste Grüße

Matt

Den Gutschein würde er aber
natürlich trotzdem gerne einlösen. Meine Frage nun: Muss er
diesen Gutschein aber auch versteuern? Und wenn ja, wie?

Bezieht sich die Frage auf die Umsatzsteuer oder die Einkommenssteuer?

Umsatzsteuer wird auf die Lieferung/Leistung erhoben nicht auf den Gutschein.
Die Lieferung/Leistung dürfte als geldwerter Vorteil zum Einkommen zählen. Der Gutschein tut es IMHO noch nicht.

MfG Frank Müller

Danke für die Antwort. Die Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuer des Wissenschaftlers. Da es sich um einen Fachverlag handelt, würde er natürlich ausschließlich Fachliteratur anschaffen, die er - wenn er sie kaufen würde - von der Steuer absetzen könnte. Deshalb bin ich mir nicht im Klaren, ob er die über den Gutschein bezogenen Bücher versteuern müsste.

Beste Grüße

Matt