Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt das?
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Hi Woodstok,
davon habe ich noch nie was gehört. Aber ich weiß es auch nicht. Hab selbst kaum Bares dabei.
Gruß K.
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
NEIN MUSS NICHTS ZAHLEN
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Ohne Bargeld in Europa…
…sollte man zwar nicht unbedingt unterwegs sein, aber seit mehr als einem Jahr sind bargeldlose Zahlungen in der gesamten Euro-Zone problemlos möglich.
Am 29.1.2008 wurde der SEPA („Single Euro Payments Area"/„Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum") Wirklichkeit und die europäischen Banken konnten das erste SEPA-Zahlungsinstrument für Überweisungen einführen. Beim SEPA handelt es sich um den neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der es den Bürgern ermöglicht, in der Eurozone bargeldlose Zahlungen ebenso rasch, sicher und problemlos vornehmen zu können wie in ihrem eigenen Land. Im SEPA werden alle Euro-Zahlungen als Inlandszahlungen behandelt und mit den gleichen Zahlungsinstrumenten vorgenommen. SEPA stellt somit eine natürliche Weiterentwicklung der Euro-Einführung und einen weiteren wichtigen Schritt zur vollständigen Ausschöpfung des Binnenmarktpotenzials für Europa dar. Die SEPA-Zahlungen können auch für Euro-Zahlungen innerhalb der EU, aber außerhalb der Eurozone, sowie in einer Reihe von Nachbarländern genutzt werden.
Quelle: http://www.iv-net.at/b1954m174
Ich denke, wenn ich eine Zahlungskarte dabei habe, bin ich nicht Bargeldlos.
Zudem könnte ich mir keinen Grund vorstellen warum ich nicht Bargeldlos unterwegs sein dürfte. Bei einem Spaziergang um die Felder müsste ich ja nichts bezahlen. Wenn ich allerdings etwas in Anspruch nehmen möchte, wie z.B. bei einem Kaufhausbesuch, sollte ich zahlungsfähig sein.
Gruss, satama
wäre mir völlig neu, dass es irgendwo so ein Gestz gäbe.
Da ich aber kein Anwalt bin kann ich keine Rechtsauskünfte geben.
Viele Grüße
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Hallo woodstock !
So ein Gesetz über eine „Geldmitführungspflicht“ ist mir persönlich nichts bekannt.
gruß pinkysbrain
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Nein - das stimmt nicht - es gibt keine gesetzliche Grundlage für das unbedingte Mitführen einer Mindestsumme an Geld oder einem anderen Zahlungsmittel jeglicher Art.
Als Landstreicher wird im Allgemeinen eine Person ohne festen Wohnsitz und ohne gültige Papiere bezeichnet, die meistens auch keinem Ursprungsland zuzuordnen ist und von Ort zu Ort zieht. Dieser Begriff wird in der heutigen Zeit kaum noch benutzt; Er ist aber zu vergleichen mit den Begriffen Vagabunden, Wegelagerer, Gauner, Zigeuner (Zieh-Gauner).
Muss man einen Mindestbetrag an Bargeld mit sich führen?
OK. Überzeugt.
Irgendwer hat mir das mal erzählt. Gut zu wissen. :o)
Danke für Eure Antworten!
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag
(glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man
ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann.
Stimmt
das?
hei,
entschuldige, die email landete bei mir im ordner Spam,
aber nein, das denke ich nicht, zu DDR zeiten vllt
könnte ich mir vorstellen, damit sie einen grund hatten
die leute zu verhaften, ansonsten wüsste ich da nichts
Das ist völliger Quatsch! Man ist nicht verpflichtet Bargeld dabei zu haben!
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?
Noch nie davon gehört, kann ich mir aber nicht vorstellen, va, weil es den Straftatbestand nicht mehr zu geben scheint. (siehe wikipedia „fahrendes Volk“: „Ein Restbestand des strikten rechtlichen Ausschlusses blieb bis weit in das 20. Jahrhundert mit dem Straftatbestand der „Landstreicherei“ erhalten. Zumindest im deutschsprachigen Mitteleuropa wurden die entsprechenden Vorschriften im Zuge der sozialen und rechtlichen Reformen im letzten Jahrhundertviertel aus dem Strafrecht herausgenommen.“
Sorry, dass es so lang gedauert hat!
Ally
Ich hab mal gehört, dass man einen bestimmten Betrag (glaube
es waren 10 DM) mit sich führen muss, weil man ansonsten aus
Gründen der „Landstreicherei“ verhaftet werden kann. Stimmt
das?