Muss man einen Provisionsvertrag kündigen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation liegt bei mir vor: Ich habe mich bei einem Finanzdienstleister beworben und gestern einen Assistentinnenvertrag unterschrieben. Der geht ca. 21 Tage lang, was eine Probezeit darstellt. In der Zeit kann ich in das Gebiet „reinschnuppern“ und mich danach entscheiden, ob ich dort anfangen möchte, oder lieber Abstand davon nehme. Ich würde nach den 21 Tagen eine Provision von 265 € brutto einmalig erhalten. Meine Leistung wird aber nach einem Punktesystem bewertet, d. h. wenn ich 300 Punkte erreicht habe, verdiene ich automatisch mehr. Wieviel das sein wird, weiß ich nicht, weil das davon abhängt, was der Kunde für einen Vertrag abschließt. Nach den 21 Tagen würde der Vertrag automatisch auslaufen.

Ich hab darüber nochmal nachgedacht, und möchte aus dem Vertrag „aussteigen“. Kann ich den Vertrag einfach so widerrufen oder muss ich da eine Kündigungsfrist beachten? Im Vertrag stand nichts von einer Kündigungsfrist.

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten.
Danke.

Ohne den Vertrag zu kennen, ist eine Beantwortung deiner Frage unmöglich!

Nicht mein Fachgebiet, aber wenn in Verträgen keine Kündigungsfristen vereinbart sind, geltn die gesetzlichen. Anwalt fragen!

Hallo,

ohne den Vertrag genau zu kennen, würde ich davon
ausgehen, dass diesen Vertrag kündigen müssen. Denn ein
Rücktrittsrechts gibt es nur bei Fernabsatzverträgen.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler und kündigen sie den
Vertrag schriftlich. Die Kündigung sollten sie sich
bestätigen lassen. Wenn Sie schon Geld erhalten haben,
dann müssen sie dieses eventuell zurückzahlen.

Grüsse tobi-stern