Muss man einen Teil des Kndergeldes anlegen?

Hllo,

Ich habe gehört, es sei Pflicht für Eltern, einen Teil des Kndergeldes für die Kinder anzulegen.

Gibt es dazu ein Gesetz bzw. was Schriftliches?

Gruß JoKu

Auch hallo.

Soweit ich weiss besteht keine gesetzliche Pflicht Geld jedweder Art für die Kinder an-/zurückzulegen. Immerhin soll speziell das Kindergeld zum Kaufen von Notwendigkeiten verwendet werden und nicht zum Sammeln.
Obwohl es für die Kinder manchmal besser wäre wenn es ein solches Gesetz gäbe…

HTH
mfg M.L.

Hi,
nein, ein solches Gesetz gibt es mit Sicherheit nicht. Bei Sozialhilfeempfängern wird das KG ja als Einkommen angerechnet. Gäbe es ein solches Gesetz, dürfte es ja nicht angerechnet werden oder zumindest nicht in der Höhe, in der man es anlegen müsste.

Gruß
Nelly

Hallo,
vorweg ich bin kein Anwalt.

Bei eine Kind ist es so das dies eine Eigenständige Person ist. Eltern verpflichtet sind sich um ihr Kind zu kümmern.
Das Kindergelt ist eigentlich dazu gedacht das Kind zu fördern. Als Elternteil verwaltest du dies für das Kind.
Sollte jeden klar sein das man bei eine Seugling mit 300 Euro nicht weit kommt, dennoch ist das Geld voll für das Kind bedacht.
Eigentlich müsstest du eine Überschussrechnung führen, wo aufgelistet wird welche Ausgaben anliegen.

Falls jetzt weniger für das Kind ausgegeben wird, als das Kindergeld beträgt (glaube ich das es im Schnitt sicher viel mehr ist) müsstest du das Geld eigentlich für die Ausbildung des Kindes ansparen.

Sobald das Kind aber die ausbildung vollendet hat und das 27. Lebensjahr überschritten sollte der Betrag eigentlich die gehören.

Sollte dein Kind in der Ausbildung nicht bei dir Wohnhaft sein und es sich selbst versorgen bist du eigentlich verpflichtet das Kindergeld an das Kind weiterzugeben. Du bist dahingehend eh verpflichtet die Ausbildung zu finanzieren.

Ich weis jetzt den Betrag des Kindergeldes nicht, aber glaube es sind so 300 Euro. Das macht im Jahr 3600 Euro.
Ich bin kein Vater, aber ich bin mir sicher in München wirst du mit 3600 Euro / Jahr kein Kind finanzieren können. Da kosten ja Windeln und Babynahrung schon mehr.

Frage mich gerade warum noch niemand darauf geklagt hat das das Kindergeld als Einkommen des Kindes gewertet wird. die Eltern bzw. der Vormund sind hier eigentlich treuhänderische Verwalter.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro pro Monat.
Für jedes weitere Kind 179 Euro.
300 Euro wären ja schön… *lach*
LG
Manu

Hllo,

Ich habe gehört, es sei Pflicht für Eltern, einen Teil des
Kndergeldes für die Kinder anzulegen.

Gibt es dazu ein Gesetz bzw. was Schriftliches?

Gruß JoKu

Hallo,
vorweg ich bin kein Anwalt.

Bei eine Kind ist es so das dies eine Eigenständige Person
ist. Eltern verpflichtet sind sich um ihr Kind zu kümmern.
Das Kindergelt ist eigentlich dazu gedacht das Kind zu
fördern. Als Elternteil verwaltest du dies für das Kind.
Sollte jeden klar sein das man bei eine Seugling mit 300 Euro
nicht weit kommt, dennoch ist das Geld voll für das Kind
bedacht.
Eigentlich müsstest du eine Überschussrechnung führen, wo
aufgelistet wird welche Ausgaben anliegen.

Sorry, Anwalt oder nicht, das ist schlichtweg ganz falsch was Du schreibst, zeigt aber, daß vielen Leuten gar nicht bewußt ist, was Kindergeld eigentlich beinhaltet. Mal ganz davon ab, daß Deine Zahlen Wunschzahlen von Kinderschutzverbänden oder Familieniniativen entsprechen, aber keinesfalls den tatsächlich gezahlten Beträgen.

In erster Linie ist Kindergeld nämlich eine Form der pauschalen Steurrückerstattung:

Kindergeld: (Quelle: http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf)

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen
Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes
gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für
Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit
das Kindergeld darüber hinaus geht, dient es der Förderung der
Familien. Im laufenden Kalenderjahr wird zunächst das Kindergeld
als Steuervergütung gezahlt. Die steuerlichen Freibeträge für
Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das
Finanzamt nachträglich, ob durch die Zahlung des Kindergeldes
die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch
tatsächlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die
steuerlichen Freibeträge abgezogen und das gezahlte Kindergeld
mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet.
(Zitat Ende)

Das Geld ist also ausdrücklich eine Steuerfreistellung, die allerdings bis zu einem bestimmten Einkommen pauschal zurückgezahlt wird, d.h. man erhält sie auch, wenn das Einkommen den vollen Bezug praktisch nicht erreicht. Außerdem steht ausdrücklich im Text, daß der Betrag zur FAMILIENförderung gedacht ist.

Daß man Geld für seine Kinder aufwendet (Miete, Essen, Kleidung …) wird dabei voraussgesetzt. Eine Pflicht zum Nachweis besteht definitiv nicht (wie sollte das auch praktisch umzusetzen sein…oder anders, mit wieviel berechne ich denn eine Stunde Kochen für das Kind???)

Sobald das Kind aber die ausbildung vollendet hat und das 27.
Lebensjahr überschritten sollte der Betrag eigentlich die
gehören.

Sobald das so ist bekommt man kein Kindergeld mehr. Genaues zur Bezugsberechtigung ist im gleichen Link wie oben nachzulesen

Sollte dein Kind in der Ausbildung nicht bei dir Wohnhaft sein
und es sich selbst versorgen bist du eigentlich verpflichtet
das Kindergeld an das Kind weiterzugeben. Du bist dahingehend
eh verpflichtet die Ausbildung zu finanzieren.

Du bist dann ggf. verpflichtet Unterhalt an das Kind zu zahlen und hast solange wiederum Anrecht auf Bezug von Kindergeld. Daß man das Kindergeld direkt weiterreichen muß ist nicht wahr.

Es könnte eventuell sein, daß man, wenn von den Eltern wegen niedrigem Einkommen kein Unterhalt gezahlt werden kann, vielleicht wenigstens zu Zahlungen in Höhe des gezahlten Kindergeldes verpflichtet werden kann…das weiß ich nun aber nicht so genau, entspräche aber den Regelungen für Kindesunterhalt von geschiedenen, die ja kein hälftiges Kindergeld mehr gegen rechnen dürfen, wenn sie unter einem Minimum Unterhalt zahlen. Aber damit habe ich mich nie beschäftigt.

Ich weis jetzt den Betrag des Kindergeldes nicht, aber glaube
es sind so 300 Euro. Das macht im Jahr 3600 Euro.

Da muß die Familienkasse mir aber einiges nachzahlen…:wink:…ich glaube Du hast vergessen die DM-Beträge in Euro umzurechnen.

Gruß Maid

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