muß man eigentlich einen Zeugen machen, wenn man dazu aufgefordert wird?
Zb. man wird in der Öffentlichkeit beleidigt und man fordert eine unbeteiligte Person, die das mitbekommen hat, eben auf, den Zeugen zu machen, da man Anzeige erstatten will.
Die Zeugenpflicht besteht nur bei der Polizei und vor Gericht; alles andere kann man, muß man aber nicht, insbesondere dann nicht, wenn keine Straftaten vorliegen, bei der die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejahen würde.
Beleidigungsanzeigen werden nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt und tendieren eher im Rahmen der zivilrechtlichen Ansprüche.
Die meisten „Zeugen“ gehen solchen Angelegenheiten verständlicher weise aus dem Weg.
lG
Die Zeugenpflicht besteht nur bei der Polizei und vor Gericht
Falsch, bei der Polizei muß man als Zeuge weder erscheinen
noch aussagen.
Und damit alles seine Richtigkeit hat, erwähnen wir noch die Vernehmung durch den Staatsanwalt, zu der man nach Vorladung erscheinen muß (und die oft auch in den Räumen der Polizei und mit Hilfe der Polizeibeamten durchgeführt wird).
vielen Dank für die Antworten und ich muß mich Endschuldigen das ich dies so spät mache.
Ich hatte ehrlich gesagt ganz vergessen das ich hier eine Frage gestellt habe.