Muß man einen Zeugen machen?

Hallo,

muß man eigentlich einen Zeugen machen, wenn man dazu aufgefordert wird?
Zb. man wird in der Öffentlichkeit beleidigt und man fordert eine unbeteiligte Person, die das mitbekommen hat, eben auf,  den Zeugen zu machen, da man Anzeige erstatten will.

Vielen Dank und schöne Grüße

Zori

Moin,

muß man eigentlich einen Zeugen machen, wenn man dazu
aufgefordert wird?

Kommt drauf an, wer und in welcher Form dazu auffordert:

http://www.ra-cjweimar.de/index.php?id=27

http://www.justiz.sachsen.de/lgl/content/1793.htm

CU

Axel

Die Zeugenpflicht besteht nur bei der Polizei und vor Gericht; alles andere kann man, muß man aber nicht, insbesondere dann nicht, wenn keine Straftaten vorliegen, bei der die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejahen würde.

Beleidigungsanzeigen werden nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt und tendieren eher im Rahmen der zivilrechtlichen Ansprüche.
Die meisten „Zeugen“ gehen solchen Angelegenheiten verständlicher weise aus dem Weg.
lG

Die Zeugenpflicht besteht nur bei der Polizei und vor Gericht

Falsch, bei der Polizei muß man als Zeuge weder erscheinen noch aussagen.

Gruß
Christian

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Die Zeugenpflicht besteht nur bei der Polizei und vor Gericht

Falsch, bei der Polizei muß man als Zeuge weder erscheinen
noch aussagen.

Und damit alles seine Richtigkeit hat, erwähnen wir noch die Vernehmung durch den Staatsanwalt, zu der man nach Vorladung erscheinen muß (und die oft auch in den Räumen der Polizei und mit Hilfe der Polizeibeamten durchgeführt wird).

Grüße,
.L

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und ich muß mich Endschuldigen das ich dies so spät mache.
Ich hatte ehrlich gesagt ganz vergessen das ich hier eine Frage gestellt habe.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Zori

Nein. Man ist Zeuge oder man ist keiner. Man hat Zeugen oder man hat keine. Machen muss man keine Zeugen.