rein hypothetisch: Eine Person arbeitet in einer Firma und in seinem Arbeitsvertrag steht:
"1.4 Die Dauer der Arbeitszeit ergibt sich aus dem in der Funktion liegenden Auftrag und der sich daraus ergebenden Aufgabenstellung. Sie beträgt jedoch mindestens 38,75 Stunden pro Woche verteilt auf 5 Tage. Anordnung von Mehrarbeit bzw. Überstunden ist bei betrieblicher Erfordernis im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig.
…
3.1 Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Mitarbeiter x.xxx,- EUR (in Worten xxx Euro) als monatliches Brutto-Gehalt, zahlbar jeweils zum Monatsende bargeldlos auf ein von dem Mitarbeiter anzugebendes Bankkonto…"
Sonst wird nichts mehr im Vertrag zu Arbeitszeit und Gehalt/Lohn geregelt.
Wenn jetzt der Arbeitgeber kommen und sagen würde:
„Hallo Herr/Frau X, wir streichen dir jetzt 5,5 Stunden pro Woche und können die nicht an einem anderen Tag unterbringen.“
Müsste das Herr/Frau X einfach so hinnehmen? Könnte er/sie sagen: „Nein, damit bin ich nicht einverstanden!“
Hi,
gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, was sagt der dazu.
Gandalf
Hi,
gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, was sagt der dazu.
Gandalf
Hallo Gandalf,
einen Betriebsrat gibt es leider nicht.
Frage
Was wäre denn die Alternative? Eine betriebsbedingte Kündigung?
Gruß Andreas
Holla.
Müsste das Herr/Frau X einfach so hinnehmen? Könnte er/sie
sagen: „Nein, damit bin ich nicht einverstanden!“
Klar kann er/sie/es das sagen. Dann könnte der Arbeitgeber eine formelle Änderungskündigung aussprechen, gegen die man wiederum klagen könnte … Wenn der Arbeitgeber halbwegs nachvollziehbare Gründe für seine Entscheidung hat, ist amarschdieräuber, speziell in einem Laden ohne BR.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
es soll bedeuten, der AN arbeitet ab dann und dann 5,5 Stunden pro Woche weniger und bekommt die natürlich auch weniger bezahlt.
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Was wäre denn die Alternative? Eine betriebsbedingte
Kündigung?
Gruß Andreas
Keine Ahnung. Noch hat Herr/Frau X nichts dazu gesagt.
Es wird „versucht“ die 5,5 Stunden auf die Woche zu verteilen. Allerdings hat der Abteilungsleiter die Anforderung zu sparen, trotz steigender Umsätze etc.
Eine betriebsbedingte Kündigung wird es wohl nicht geben, da die Firma natürlich an der Abfindung sparen möchte…
Hallo Eillicht zu Vensre,
Danke für deine Antwort.
Der einzige Grund ist: SPAREN!
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Hi!
Eine betriebsbedingte Kündigung wird es wohl nicht geben, da
die Firma natürlich an der Abfindung sparen möchte…
Und wie kommst Du darauf, dass eine solche fällig wäre?
LG
Guido
Ist es nicht so? Das heißt, wenn die Herrn/Frau X kündigen, weil er damit nicht einverstanden ist, bekommt er noch nicht mal eine Abfindung???
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Hi!
Ist es nicht so? Das heißt, wenn die Herrn/Frau X kündigen,
weil er damit nicht einverstanden ist, bekommt er noch nicht
mal eine Abfindung???
Natürlich nicht (zumindest nicht, wenn rechtlich alles ok ist)!
Oder bekommt ein Unternehmen eine Abfindung, wenn ein Mitarbeiter kündigt, obwohl das Unternehmen nicht einverstanden ist?
LG
Guido
Nein, bekommt es nicht.
In der Firma wurde schon oft drüber gesprochen, dass man die und die Person nicht einfach kündigen kann, weil die eine horrende Abfindung bekommen würden, da schon 25 Jahre im Betrieb.
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Holla.
In der Firma wurde schon oft drüber gesprochen, dass man die
und die Person nicht einfach kündigen kann, weil die eine
horrende Abfindung bekommen würden, da schon 25 Jahre im
Betrieb.
Gesabbelt wird viel, auch viel dummes Zeug. Eine Abfindung kann man dann bekommen,
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wenn man mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung trifft,
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wenn man bei einer Kündigungsschutzklage „gewinnt“, das Arbeitsverhältnis aber aufgelöst wird und das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung verdonnert.
Einen Automatismus dergestalt, dass der Arbeitgeber für jeden Tag, den Onkel Heini und Tante Elvira bei ihm beschäftigt sind, Geld zurücklegen muss, gibt es in D nicht.
Was mit den 25 Jahren und der horrenden Abfindung gemeint ist, ist folgender Sachverhalt:
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In einem Betrieb, in dem das KüSchG greift , wird ein langjähriger Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt, obwohl auch andere, die wesentlich kürzer im Betrieb waren, gekündigt werden könnten (die restlichen Voraussetzungen seien mal vereinfachenderweise gleich).
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Der Betroffene erhebt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht („Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“) und das Gericht stellt fest, dass die Kriterien für die Sozialauswahl nicht beachtet wurden.
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Eine der Prozessparteien beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis trotzdem gelöst wird, und das Gericht gibt dem statt.
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Dann, und nur dann , wird regelmäßig eine Abfindung vom Gericht festgesetzt - gängiger Preis zu meiner aktiven Zeit als Beisitzer war 1/2 Monatslohn je Beschäftigungsjahr, plus x.
Das ist denn schon ein wenig was andreas als nur „der ist ja schon so und so lange da, der kriegt ne Abfindung“, weißt Du. Vor allem bezieht sich das auf betriebsbedingte Kündigungen und mitnichten sowie ohneneffen auf personens- oder verhaltensbedingte.
Gruß Eillicht zu Vensre
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Hi!
Darf ich das (leicht geändert) in den FAQ verwenden?
LG und DANKE für diesen wirklich hervorragenden Beitrag (is ja nix unübliches bei Dir)
Guido