Muss man einer Kürzung der Arbeistzeit zustimmen?

Holla.

In der Firma wurde schon oft drüber gesprochen, dass man die
und die Person nicht einfach kündigen kann, weil die eine
horrende Abfindung bekommen würden, da schon 25 Jahre im
Betrieb.

Gesabbelt wird viel, auch viel dummes Zeug. Eine Abfindung kann man dann bekommen,

  • wenn man mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung trifft,

  • wenn man bei einer Kündigungsschutzklage „gewinnt“, das Arbeitsverhältnis aber aufgelöst wird und das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung verdonnert.

Einen Automatismus dergestalt, dass der Arbeitgeber für jeden Tag, den Onkel Heini und Tante Elvira bei ihm beschäftigt sind, Geld zurücklegen muss, gibt es in D nicht.

Was mit den 25 Jahren und der horrenden Abfindung gemeint ist, ist folgender Sachverhalt:

  • In einem Betrieb, in dem das KüSchG greift , wird ein langjähriger Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt, obwohl auch andere, die wesentlich kürzer im Betrieb waren, gekündigt werden könnten (die restlichen Voraussetzungen seien mal vereinfachenderweise gleich).

  • Der Betroffene erhebt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht („Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“) und das Gericht stellt fest, dass die Kriterien für die Sozialauswahl nicht beachtet wurden.

  • Eine der Prozessparteien beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis trotzdem gelöst wird, und das Gericht gibt dem statt.

  • Dann, und nur dann , wird regelmäßig eine Abfindung vom Gericht festgesetzt - gängiger Preis zu meiner aktiven Zeit als Beisitzer war 1/2 Monatslohn je Beschäftigungsjahr, plus x.

Das ist denn schon ein wenig was andreas als nur „der ist ja schon so und so lange da, der kriegt ne Abfindung“, weißt Du. Vor allem bezieht sich das auf betriebsbedingte Kündigungen und mitnichten sowie ohneneffen auf personens- oder verhaltensbedingte.

Gruß Eillicht zu Vensre

3 „Gefällt mir“