Muß man erste angebotene Stelle gleich annehme?

Hallo
Muß man die erste vom Arbeitamt angebotene Stelle(Zeitarbeitsfirma=kotz) gleich annehmen?
Sehr schlechte Bezahlung
Danke für Antworten.

§§ 119-121 SGB III
„Zumutbare“ Arbeit mußt Du annehmen. Was „zumutbar“ ist, wird durch §§ 119-121 SGB III, besonders § 121, geregelt.

  • Arbeit bei Firmen, die gegen gesetzliche, tarifliche, arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzumutbar.
  • Unzumutbar sind Lohnhöhen, bezogen auf das Netto vor der Arblosigkeit
    * von 80% und weniger
    * nach 3 Monaten Arblosigkeit von 70% und weniger
    * nach 6 Monaten Arblosigkeit von weniger als dem Arblosengeld
  • Unzumutbar sind „Pendelzeiten“ (Arbeitsweg hin und zurück) von mehr als zweieinhalb Stunden.
    Daneben her kann es noch eine Menge anderer Unzumutbarkeitsgründe geben; man lese die Kommentare zum SGB III.

Mit "Zeit"arbeitsfirmen meinst Du vermutlich Leiharbeitgeber. Sie sind nicht von vornherein unzumutbar.

Wenn Du einen Arbeitgeber partout nicht willst, dann rasiere Dich nicht, wenn Du zum Vorstellungsgespräch kommen sollst, iß am Abend vorher Knoblauch und bau etliche Rechtschreibfehler in Dein Bewerbungsschreiben ein.
Dezenter ist es, sein Bewerbungsschr. so anzufangen: „Ich wende mich auf Empfehlung des Arbeitsamts an Sie.“ Ich bin selber Arbeitgeber; wenn ich solch eine „Bewerbung“ bekomme, lege ich sie gleich weg.

Übrigens: Kleineren und Mittelbetrieben würde ich dringend abraten, sich Leute vom Arbamt vermitteln zu lassen. Besser, man fordert Arbkräfte von Leiharbeitsfirmen an und sagt dazu: Eventuelle Übernahme in Festanstellungsverhältnis geplant. Mit anderen Worten: Der Weg in Dauerarbeitsverhältnisse führt heute normalerweise über "Zeit"arbeitsfirmen.

Django

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort
Hat mir sehr geholfen!!!