Muss man früher als Arbeitsbeginn erscheinen?

Hallo,

ich habe von folgender gängiger Praxis (besonders im handwerklichen Bereich/auf dem Bau) gehört: Arbeitsbeginn ist 8:00. Der Arbeitgeber schreibt aber vor, schon 15 oder 30 min eher da zu sein, weil die Autos noch beladen werden müssen. Dies ist doch ein Mehr an Arbeitszeit, was aber in der Regel nicht bezahlt wird. Das ist doch nicht rechtens oder? Wie kann man gegen so was vorgehen? Ist es überhaupt anzuraten, um nicht den Job zu verlieren?
(Ich denke mal, das gleiche gilt auch für den Feierabend, wo es um das Entladen der Fahrzeuge geht, usw.)
Danke

Ajo

Hallo Ajo,

rechtlich weiß ich es nicht. Ich kenne es nur, dass man im Bürojob pünktlich zu erscheinen hat, d. h. man kann mit Arbeitsbeginn seine Arbeit aufnehmen.
Meine Eltern hatten Ladengeschäfte, dort war es so, dass die Angestellten 30 Minuten vorher da sein mussten, um die Ware herzurichten und auch nach Feierabend waren es meist 30 Minuten mehr, da geputzt werden musste und die Ware wieder verpackt werden. Die Zeit wurde aber bezahlt.
Meine Lebensgefährtin arbeitet bei einem Pflegedienst, hier beginnt die Arbeit entweder mit Eintreffen auf Station oder beim ersten Kunden.

Das Gesetz definiert die Arbeitszeit einheitlich als die Zeit, während der der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder, bei mehreren Tätigkeiten, seinen Arbeitgebern zur Verfügung steht. Es nimmt vom Begriff der Arbeitszeit die Ruhezeiten aus, während derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht.

Normalerweise müsste die Zeit in der sich der Arbeitnehmer für die vom Arbeitgeber deligierten Aufgaben mit Werkzeug und Material bestückt (bspw. Auto beladen) auch bezahlt werden, aber Bau ist nun einmal Bau. Bei Maschinen rechnet man diese unproduktive Zeit in die Kalkulation mit ein, bei Aufträgen kann man schlecht „Arbeitsvorbereitung 30 Minuten“ abrechnen :smile:, daher fällt diese Zeit gerne unter den Tisch.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

danke für die Antwort.

Normalerweise müsste die Zeit in der sich der Arbeitnehmer für
die vom Arbeitgeber deligierten Aufgaben mit Werkzeug und
Material bestückt (bspw. Auto beladen) auch bezahlt werden,
aber Bau ist nun einmal Bau. Bei Maschinen rechnet man diese
unproduktive Zeit in die Kalkulation mit ein, bei Aufträgen
kann man schlecht „Arbeitsvorbereitung 30 Minuten“ abrechnen

-), daher fällt diese Zeit gerne unter den Tisch.

==> is aber ne Sauerei, oder? Auch wenn so eine „Arbeitsvorbereitung“ nicht schön auf der Rechnung aussieht, einfach unter den Tisch kehren und die Arbeiter dafür bluten lassen, das kannst ja irgendwie auch nicht sein.

Ajo

Hallo Ajo,

>… das kannst ja irgendwie auch nicht sein.

gebe ich dir recht, ist aber gängige Praxis, ich
kenn das von meinem Sohn, der auf dem Bau gejobt
hat, Arbeitszeit begann da sogar erst ab eintreffen
auf der Baustelle, das herrichten des Wagens UND
die Fahrzeit (das waren schon mal 45 Minuten) wurde
nicht bezahlt, die „tolle“ Begründung war, dafür
müsse man ja auch kein Fahrgeld bezahlen :wink:
Ein weiteres Beispiel kenn ich aus dem Einzelhandel,
wo Kassiererinnen um 18.00 Uhr Feierabend habend und
da die Bezahlung aufhört, sie aber selten vor 19.00
rauskommen, weil noch geputzt und aufgeräumt werden
muss.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wird sowas eben
gemacht, je unqualifizierter die Arbeitsstelle, desto
leichter kann man sowas machen.

Liebe(s) Gruess(l)e
R2D2

Hallo

ich habe von folgender gängiger Praxis (besonders im
handwerklichen Bereich/auf dem Bau) gehört: Arbeitsbeginn ist
8:00. Der Arbeitgeber schreibt aber vor, schon 15 oder 30 min
eher da zu sein, weil die Autos noch beladen werden müssen.
Dies ist doch ein Mehr an Arbeitszeit, was aber in der Regel
nicht bezahlt wird. Das ist doch nicht rechtens oder?

Nein. Es handelt sich dann schlicht um Arbeitszeit.

Wie kann
man gegen so was vorgehen?

Auf Bezahlung der Zeit bestehen und ggf klagen.

Ist es überhaupt anzuraten, um
nicht den Job zu verlieren?

Tja, die Antwort gibt es nicht. Ob es „ratsam“ oder „klug“ ist, muß jeder für sich ganz persönlich entscheiden. Es ist zumindest „ratsamer“, sich zu wehren, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Ein kleiner „Nebenweg“ sich zu wehren, ohne eine Klage anzustreben, ist oft das Gründen eines Betriebsrates…

Gruß,
LeoLo

Danke für die Gedanken-Anregungen

Ajo

Hallo Ajo,
wir haben das so geklärt das wir jeden Mitarbeiter einfach eine kleine steuerfreie Auslöse zahlten.
Du glaubst garnicht wie motiviert da sogar die Lehrlinge Morgens antanzen und freiwillig von sich aus bischen im Lager sortieren oder aufräumten oder fleissig den Gesellen beim be- und entladen halfen.
200 Euro auf die Hand mehr im Monat für eine wirkliche verbesserung des produktiven Faktors sind für AN wie AG echt klasse.
Die Vorarbeiter motiviert es wenig. Aber gerade Azubis, Helfer und Junggesellen hat es so richtig Motiviert, auch langfristig.

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Hallo Ajo,
wir haben das so geklärt das wir jeden Mitarbeiter einfach
eine kleine steuerfreie Auslöse zahlten.
Du glaubst garnicht wie motiviert da sogar die Lehrlinge
Morgens antanzen und freiwillig von sich aus bischen im Lager
sortieren oder aufräumten oder fleissig den Gesellen beim be-
und entladen halfen.
200 Euro auf die Hand mehr im Monat für eine wirkliche
verbesserung des produktiven Faktors sind für AN wie AG echt
klasse.
Die Vorarbeiter motiviert es wenig. Aber gerade Azubis, Helfer
und Junggesellen hat es so richtig Motiviert, auch
langfristig.

Hi, keine schlechte Idee! Wenn es nur alle Arbeitgeber so halten würden, wäre die Arbeitsmoral echt viel besser.

Ajo