Muss man für einen Minijob auch einen

… Arbeitsvertrag haben?
hallo liebe Gemeinde, mich würde es interessieren ob man für einen Mini-Job auch einen Arbeitsvertrag haben sollte oder nicht.Welche Erfahrungen habt ihr gemacht auf diesem Gebiet.Ich danke

Hey,
müssen tust nicht, hat aber Vorteile. Z.B. wenn darin steht das du Aushilfe bist, hat der Arbeitgeber eine Beschäftigungspflicht, d.h. auch wenn er für dich keine Arbeit hat, muss er bezahlen (steht drin „auf Abruf“, hat er dies nicht).

Greetz

Man braucht nie einen Arbeitsvertrag, weder für einen Minijob noch für einen sozialversicherungspflichtigen. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Aus Beweiszwecken im Streitfall ist es allerdings zu empfehlen.

Hallo Paul,

rein arbeitsrechtlich ist es egal, ob es sich um einen Mini-Job oder einen Hauptjob handelt. Es gelten die gleichen Gesetze im Arbeitsrecht. So hat jeder Mitarbeiter laut Nachweisgesetz das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsbeginn alle relevanten Daten zum Arbeitsverhältnis schriftlich zu erhalten. Viele Firmen kommen dieser Pflicht nicht nach. Du hast aber die Gewissheit, dass alle Rechte aus den Gesetzen für Dich gelten, egal ob sie aufgeschrieben sind oder nicht. Nur Vereinbarungen, die für Dich besser wären, sind dann nicht fixiert, z. B. wenn Du mehr Urlaub erhältst als gesetzlich festgelegt sind oder ähnliches. Manche Firmen glauben, der Arbeitnehmer hat weniger Rechte, wenn er keinen Arbeitsvertrag hat. Besonders bei Minijobs. Da täuschen sie sich aber, da auch ein Minijob’ler Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.
Egal, ob mit oder ohne Vertrag.
Viel Erfolg!
Claudia

… Arbeitsvertrag haben?
hallo liebe Gemeinde, mich würde es interessieren ob man für
einen Mini-Job auch einen Arbeitsvertrag haben sollte

Ja, unbedingt.

Mit Minijobs habe ich wenig Ahnung.
Allerdings bin ich sicher, dass man für einen Minijob auch einen Arbeitsvertrag erhält. In dem muss die Arbeitszeit( Tage, Stunden, wann feri etc), Bezahlung und Urlaub geregelt sein.
Ohne Arbeitsvertrag könnte der Arbeitgeber ja machen, was er will.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Ahoi paul-zeiss,
meine sehr kluge Grossmutter pflegte immer zu sagen;
was man schwarz auf weiss hat, kann man getrost nachhause tragen…

Jack

Hallo,
man sollte für jede Arbeitsstelle einen Arbeitsvertrag haben - auch für einen Mini-Job.
Es ist immer wichtig, Rechte und Pflichten schriftlich
zu vereinbaren. Es kann ja mal zu Unstimmigkeiten kommen, dann hat man was in der Hand, wenn man auch mal Außenstehende dazu fragen möchte usw.
Viele Grüße

hallo,

also wir machen bei jedem Arbeitsverhältnis einen Arbeitsvertrag.
Von Gesetz her gibt es ja auch das Nachweisgesetz wonach die Eckpunkte festgehalten werden müssen.
Gruß ankral

Hallo Herr Zeiss,
ich kann da leider nicht helfen, da ich zu diesem Thema keine Erfahrung habe.
Ich gehe davon aus, dass Sie ein PC haben. Google Sie doch einmal Mini-Job. Ihre Frage wird da sicher beantwortet.
Gruß
J. Dietrich

also mir ist keine Einschränkung bekannt, wo es keine schriftliche Dokumentationspflicht gibt - zu empfehlen ist es immer

Hallo,

generell empfiehlt es sich auch bei Minijobs einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit allen Pflichten und Rechten abzufassen.

Gruss
gorbes

Hallo,
es gibt ein Nachweisgesetz (NachwG). Danach muss eine Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob Minijobs davon ausgenommen sind. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Hallo paul-zeiss,
bei uns haben alle Mini-Jobber einen Arbeitsvertrag.
Würde ich auch jedem empfehlen.
Gruß wannsee

Hallo paul-zeiss,

zuerst einmal müssen Minijobs angemeldet werden, sonst ist es Schwarzarbeit. Mit der Anmeldung bist du dann aber automatisch versichert. Der Begriff Minijob ist relativ eng begrenzt: Es sind Beschäftigungsverhältnisse, die im haushalts- und familiennahen Bereich geschlossen werden und einen monatlichen Verdienst von 400 EUR nicht überschreiten. Die Tätigkeit muss zudem auf regelmäßiger Basis erfolgen.
Für deine eigene Absicherung ist es also äußerst sinnvoll, einen Arbeitsvertrag zu haben. Wie willst du sonst z.B. bei einem Arbeitsunfall nachweisen, dass du in einem Arbeitverhältnis gestanden hast?

Gruß Fredo

Hallo paul-zeiss,

hier noch ein Nachtrag: www.minijob-zentrale.de. Da erfährt man alles zum Thema Minijob.

Gruß Fredo

Hallo, es ist immer besser etwas schriftliches zuhaben
gruss mäggi

Sehr geehrter Anfragender,

ein Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, sollte aber doch eingefordert werden, weil dieser die wesentlichen Bestandteile (Entgelt, Urlaub, Arbeitsort, Weihnachtsgeld,…) schriftlich fixiert.
Denn, so lange alles gut geht, ist der Vertrag vielleicht überflüssig. Sobald allerdings Probleme auftreten (bspw. Verspätete oder gar keine Gehaltszahlung) wird es schwierig das Arbeitsverhältnis zu beweisen und seine Ansprüche dann durchzusetzen.

Freundliche Grüße