Muss man für einen Rechtsrat zahlen wenn er falsch

Beispielsweise

Jemand kauft bei iiiibä etwas !??
keine Garantie keine Gewährleistung jeist es Privarverkauf

die Sache taugt nix.

Er, der A klagt auf Geld zurück !!
in der Güteverhandlung meint das Gericht der Gewähleistungsauschluss greife und daher werde die Sache wohl verloren gehen.
wenn dem A nicht gelingen würde Arglist zu beweisen der Verkäufer habe den Mangel gekannt, denn es sei nicht erkennbar das er Garantie für seine Angaben habe übernehmen wollen.

A hat 2 Anwälte einen für den Termin und einen am Ort - fürs Schreiben.

A fragt nach dem Gütetermin den Terminsanwalt wie dieser die Sache sieht, schriftlich zu beantworten, wie die Sache stehen würde auch bei einer Berufung vor dem LG, weil ja oft Gerichte von der Region her die Sache unterschiedlich sehen.

Dieser Advokat schreibt einen Kram der dem entspricht, was auch schon dargestellt ist. Garantie und Gewährleistungsausschluss greift „Grunsätzlich“.

Will heissen diese Sache geht eher verloren.

Jetzt findet der „A“ selbst ein BGH Urteil VIII 92/06

Uitat: Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).

Und das bedeutet, was dieser Anwalt geschrieben hat, war schlicht UNSINN.

Ein Lichtblick für den „A“ die Garantie und Gewährleistungsausschlüsse greifen nicht für unstimmige Beschaffenheitsvereinbarungen - gerade wie vor, gerade weil die Garantie ausgeschlossen worden sei. §434BGB Abs1 Satz 1 gelte daher immer in solchen Fällen. Beschaffenheit muss stimmen nei soweas.

Der Advokat hatte sich wohl „vergriffen“, ist aber trotzdem fähig eine Rechnung zu schreiben für eine völlig falsche Auskunft, die dem Tenor des BGH völlig zuwider läuft.

Er hätte dieses Urteil kennen können und müssen - meint „A“.

Muss A die Rechnung für diese falsche „Beratung“ trotzdem zahlen ?

Ramona

Hallo!

Es gibt zwei Sachen am Internet, die ich regelrecht hasse. Erstens meinen viel zu viele Menschen, schreiben zu dürfen, wie sie wollen, ob man das jetzt lesen kann oder nicht, was sie schreiben - Hauptsache, man selbst versteht es und die anderen sind halt doof, wenn sie sich nicht in einen reinversetzen können.

Aber sei’s drum, weil ich ohnehin in meiner Fünf-Minuten-Terrine rühren musste, habe ich Deinen Text halt dreimal gelesen und wie ich meine inzwischen auch verstanden.

Das zweite, das mich aufregt, ist die immer mehr um sich greifende Haltung, eine klassische Ausbildung lasse sich durch Google und Wikipedia ersetzen. Ich warte auf die ersten Demonstrationen, in denen die Abschaffung staatlicher Universitäten gefordert wird, weil das Internet alles hergibt, was man wissen muss.

Zum Beispielfall:
Dass ein Gewährleistungsausschluss nicht für Zusicherungen und Beschaffenheitsvereinbarungen gilt, weiß jeder, zumindest weiß es jeder Jurist. Das Gericht hat nun deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es - nach seiner Auffassung - keine Beschaffenheitsvereinbarung gegeben hat. Zack - dann braucht niemand mehr danach zu fragen, was der BGH irgendwann mal zu Gewährleistungsausschlüssen bei Beschaffenheitsvereinbarungen gesagt hat, weil das für den Fall ganz einfach nicht relevant ist.

Zur Frage:
Wenn durch falsche Beratung/Vertretung eines Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, kann man diesen natürlich ersetzt verlangen und mit dem Vergütungsanspruch des Anwalts aufrechnen. Dazu bedarf es allerdings eines gröberen Schnitzers als einfach nur des Umstands, dass man einen Prozess verliert. Jeden Tag werden tausende Prozesse gewonnen und verloren, und dennoch haben alle Anwälte das Recht, für ihre Dienstleistung bezahlt zu werden.

Endlich mal jemand, der die Sache auf den Punkt bringt, sowohl was Ausdrucksweise und Formulierung wie auch Studium und Ausbildung angeht.
Der Anwalt muss jahrelang studieren, verdient also nichts, und soll anschließend möglichst kostenlos sein Wissen unter die Leute bringen und nach Möglichkeit auch noch haften. Der Lieblingsspruch eines Anwaltes im Bekanntenkreis zu Fragen der Prozessaussichten lautet: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Das ist zwar etwas ironisch gemeint, aber trifft doch den Kern der Sache.
Wenn ich auch vielen Dingen in den USA nichts abgewinnen kann, aber dort wird Wissen doch ganz anders geschätzt. Vielleicht schwappt diese Haltung, wie vieles Andere, auch mal über den großen Teich.

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