Muss man für PKW aufkommen?

Jemand mit dem Auto von seiner Eltern gefahren.
Er durfte Versicherungstechnisch den PKW fahren.
Nun habe er am Dezember letzten Jahres einen Verkehrsunfall gebaut.
Das Auto war ein Totalschaden. Ihm ist nichts passiert und es gab keine Anderen Beteiligten - nur einen Acker.
Er hatte angeboten von seinem Azubigehalt jeden Monat einen Teil abzugeben.
Jedoch hat sich das Verhältnis so verschlechtert, dass er nun dass Geld für eine Wohnungssuche braucht.

Muss er das Auto ersetzen wenn er eine Berechtigung hatte es zu lenken aber seine Eltern nur Teilkaskoversichert waren?

Was kann er machen wenn ihn seine Eltern deshalb vor Gericht ziehen wollen?

Er hat das Auto zerstört, also muss er es auch bezahlen. Das ist völlig wurst, ob er es fahren durfte oder nicht. Wäre ja auch noch schöner!

Die Eltern können natürlich sämtliche rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen und dann auch pfänden lassen.

Verjähren die Ansprüch seiner Eltern nach einer gewissen Zeit?

Die Verjährung hat ja gerade erst begonnen!

Die Eltern können natürlich sämtliche rechtliche Möglichkeiten
ausschöpfen und dann auch pfänden lassen.

Vom Azubigehalt??
Da fällt mir mal die Pfändungsfreigrenze ein.

LG Jasmin

Eine Ausbildung ist ja auch mal abgeschlossen und dann wird richtig Kohle verdient. Sobald genug da ist, wird zugegriffen.

Die Verjährung hat ja gerade erst begonnen!

… und dauert, wenn es rechtlich sauber durchgezogen wird, 30 Jahre.

Iru

Die Eltern können natürlich sämtliche rechtliche Möglichkeiten
ausschöpfen und dann auch pfänden lassen.

Vom Azubigehalt??
Da fällt mir mal die Pfändungsfreigrenze ein.

und der gilt 30 Jahre. Irgendwann wird das autozerstörende Söhnchen schon zahlungskräftig sein.
MfG ramses90