Muss man für die Medikamente zahlen, die man im Krankenhaus bekommt?

Hallo WWW-lers,

aufgrund einer etwas längeren Therapie, muss ich jede Woche ins Krankenhaus. Dort werden Medikamente verabreicht, wie üblich bei kranken Menschen. Soweit so gut.

Nur jetzt will eine hiesige Apotheke (die dem Krankenhaus zuliefert), dass ich für diese Medikamente einen bestimmten Betrag bezahle. Und das für jedes mal, das ich es bekommen habe. So etwas habe ich noch nie gehört.

Ist das normal? Muss ich das zahlen? Und wenn ja, kann ich das Geld irgendwie zurück fördern?

Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!

Ah! Übrigens ich bin nicht privat versichert und ich zahle monatlich meinen gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich verstehe das alles nicht.

Nochmals dankeschön und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo -
was zahlst du denn?
Die Rezeptgebühr musst du jedesmal zahlen, unter Umständen (je nach Medikament) eine Zuzahlung.

http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

Grüße
Siboniwe

Beim Rezept hat man die Wahl, bei welcher Apotheke man das Medikament holt, oder ob man es evtl. auch gar nicht holt. - Wer nicht vorher gefragt oder wenigstens informiert wird, kann doch nicht hinterher plötzlich zur Kasse gebeten werden.

Wahrscheinlich hat man aber unwissentlich irgendwo im Krankenhaus was unterschrieben, wo drinsteht, dass man das mit der Zuzahlung zur Kenntnis genommen hat.

Viele Grüße

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Hallo Helena,

die Sache mit den Zuzahlungen für Medikamente gibt es seit 2004. Vorsicht - es gibt eine Obergrenze für die Belastungen, die aus Eigenanteilen und Zuzahlungen pro Jahr zusammenkommen, es geht dabei um zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Das kann je nach Höhe der Zuzahlung, eventuell nötigen Transporten, stationären Aufenthalten schnell zusammenkommen. Sprich mal mit Deiner Krankenversicherung, ob Du da von Deiner Seite etwas veranlassen musst.

Ja, das „Modell Deutschland“ hat hier von den Nachbarn in Frankreich gelernt, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Kosten für Medikamente übernimmt. Man sieht: Es geht immer noch ein bisschen heftiger.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM, Siboniwe und Simsy One,
vorab, vielen herzlichen Dank für eure sehr hilfreiche Antworten.
Ich merke es mir, was Ihr gesagt und gelinkt habt.
Ich werde alle Kassenzettel, Zuzahlungen, Nachweise und was auch immer gut aufbewahren.

Aber: Es ging NICHT, dass ich in einer Apotheke meiner Wahl etwas hole und zuzahlen muss. Davon gehe ich schon aus. Ich habe immer dafür zahlen müssen und ich verstehe es auch. Es ging darum, dass ich eine lange Therapie durchmachen muss. Dafür muss ich wöchentlich ins Krankenhaus. Und für die Medikamente, die ich dort erhalte (i.V.), kriege ich ein paar Wochen später eine Rechnung von einer hiesigen Apotheken. In der Rechnung ist zu lesen, dass dieser Laden, „mein“ Krankenhaus anliefert. Und pro Medikament, die ich bekomme, muss ich 20,- € bezahlen. Das ist was ich nicht verstehe.

Was beinhaltet meine monatliche Zahlung zur Krankenversicherung?

Also nochmals alles Gute und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo Helena,

wenn die Zuzahlung mehr als 10 € pro Medikament ausmacht, ist es ein Medikament, das teurer ist als vergleichbare andere Medikamente (gleicher Wirkstoff, gleiches Einsatzgebiet).

Diese Zuzahlung wird immer von der Apotheke erhoben, unabhängig davon, ob ein Krankenhaus eine eigene Apotheke hat oder von einer unabhängigen Apotheke beliefert wird.

Die 20 €, die von Dir verlangt werden, sind zehn Prozent des Preises. Die anderen 90 Prozent, also 180 €, übernimmt die Krankenversicherung.

Schöne Grüße

MM

Alternativ könnte es auch 4 x 5€ (jede Woche) sein.

Ich verstehe es so, dass helena ambulant behandelt wird, weshalb die Rezeptgebühr jedes Mal anfällt, wenn ein Medikament bei einem Besuch verabreicht wird.

Die Vorgehensweise ist eine andere, wie bei einer stationären Behandlung, wo man 10€ Tagesgeld an die Krankenkasse überweisen muss (bis zu maximal 28 Kalendertagen, d.h. 280 Euro).

Grüße
Siboniwe

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Hallo…,
so etwas habe ich noch nie gehört. Die Medikamente, die Du dort bekommst, werden doch in so ein kleines Behältnis (morgens, mittags, abends) unverpackt hinein gelegt. Diese Medikamente gehören somit zum Klinikaufenthalt dazu und sind meines Erachtens Kassenleistung. Für den Klinikaufenthalt zahlst Du privat täglich 10,-- € dazu. Wolltest Du speziell dieses Medikament, das womöglich keine IGEL-Leistung (Kassenleistung) darstellt? Ich selbst war vor kurzem 2mal für ein paar Tage im Krankenhaus. Bei der Aufnahme wurde ich gefragt, welche Medikamente ich einnehme und ob ich diese dabei hätte. Ich sagte, daß ich sie dabei hätte und jeweils am nächsten Morgen lag trotzdem eine Originalschachtel dieses Medikaments auf meinem Nachttisch (Spray zur Bronchienerweiterung). Bezahlen brauchte ich diese Medikamente nicht. Ich würde mich, an Deiner Stelle, mit der Rechnung an die Krankenkasse wenden, mit der Bitte um Bezahlung.

Liebe Grüße von Demokratie

Servus,

ja, das könnte auch sein; wenn die Zahlung aber tatsächlich pro Medikament verlangt wird, ist die Deckelung auf 10 € überschritten. Ob sich da ansetzen ließe, wäre aber allemal mit dem behandelnden Arzt zu besprechen - „idem“ ist halt nicht immer das gleiche.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, was man so hört, hängt hie und da davon ab, was man so braucht. Dass ich das letzte Mal ein verschreibungspflichtiges Medikament eingenommen habe, dürfte etwa sechzehn Jahre her sein. Aber times they are a-changin’: An der Zuzahlung kann die Krankenkasse nichts machen, die ist seit ein paar Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Der einschlägige Text ist ziemlich ungenießbar - daher hoffe ich, Du bist auch mit dem zufrieden, was das zuständige Ministerium zu dem Thema veröffentlicht hat: http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Es wird hier um ambulante Chemotherapie oder ähnliches gehen.

Die Spezialmedikamente werden extra für den Patienten frisch hergestellt, von einer ganz bestimmten Apotheke(die man nicht wählen kann), die es zur Klinik liefert und der Patient bekommt von dieser Apotheke darüber die „normale“ Zuzahlungsrechnung.
Aber auch hier gilt die Überforderungsklausel, wonach die Höhe der Zuzahlung je Patient und Jahr begrenzt ist.

Aber die 20 € überraschen mich auch. Das muss noch etwas anderes sein.

MfG
duck313

Servus,

die Deckelung auf max. 10 € gilt nicht für Medikamente, die teurer sind als die „Listenmedikamente“, die zum Festpreis erstattet werden. Bei diesen ist die Zuzahlung von 10 % nicht gedeckelt - es geht hier also um ein Medikament zum Preis von 200 € oder um mehrere wie von Elke vermutet, aber sicher nicht um eine individuelle Zubereitung - die würde zumindest im von Dir angesprochenen Bereich viel mehr kosten als 200 €.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

bei einer ambulanten Krankenhausbehandlung sind auch Zuzahlungen wie bei einer ambulanten Behandlung zu entrichten.

Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt grundsätzlich 10% der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Arzneimittel.

Wenn im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 1% bzw. 2% der Jahresbruttoeinnahmen an Zuzahlungen anfallen (auch 10 Euro tägliche Krankenhaustzuzahlung, Krankenwagenzuzahlung etc.), am besten noch im Laufe des Jahres die Krankenkasse wegen einer Zuzahlungsbefreiung kontaktieren. § 62 SGB V

Gruß
RHW

Hallo,

das Zauberwort zum Verständnis liegt hier in dem Wort „ambulant“.

Grüße

Siboniwe

Ich glaube das Hauptverständnisproblem liegt hier in der Abgrenzung stationärer Aufenthalt und ambulante Behandlung.

Wenn man ganz normal stationär in einer Klinik behandelt wird, muss man 10,- € pro Tag Zuzahlung als Eigenanteil leisten. Allerdings für höchstens 28 Tage (wenn man länger bleibt, wirds quasi kostenfrei).

In den 10 € Tageszuzahlungen bei stationärem Aufenthalt sind etwaige Zuzahlungen zu Medikamenten die man von der Station erhält enthalten bzw. mitabgegolten.

Wenn man jetzt aber in einer rein ambulanten KH-Behandlung ist, dann zahlt man ja auch keine 10 € Zuzahlung pro KH-Tag. Deshalb muss man jetzt wieder die Zuzahlung für die Medikamente zahlen. Hier gibt es auch Jahrehöchstgrenzen, wie schon bereits ausgeführt. (bis höchstens 2% des Einkommens, bei chronischen Erkrankungen bis 1% des Einkommens). Die KH-Zuzahlung wird mit berücksichtigt bei der jährlichen Höchstbelastung.

Und was die 20 € statt der 10 € angeht. Wahrscheinlich kriegst Du den Wirkstoff irgendwie in zweifacher Form (2x Spritzen evtl ?) Man wird ja nicht pro Termin zwei Großpackungen von dem Wirkstoff verabreichen…

Beste Grüße und Gute Besserung.